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   BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55   

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https://dejure.org/1957,264
BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55 (https://dejure.org/1957,264)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1957 - 1 AZR 113/55 (https://dejure.org/1957,264)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1957 - 1 AZR 113/55 (https://dejure.org/1957,264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von Betriebsratsmitgliedern - Notwendigkeit der Angabe von Gründen des Arbeitsversäuminsses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 75
  • NJW 1957, 1086 (Ls.)
  • DB 1957, 263
  • DB 1957, 606
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55
    Entscheidend ist hierfür nicht nur das subjektive Ermessen des Betriebsrats und der Betriebsratsmitglieder, sondern die Arbeitsversäumnis muß nach Art und Umfang des Betriebes unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (vgl. BAG 1, 158) durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben objektiv geboten sein.

    Das Landesarbeitsgericht führt zwar rechtsirrtumsfrei aus, daß der Kläger hinsichtlich der Dauer der Fahrt vom 19. März 1954 nicht gegen die in BAG 1, 158 entwickelten Grundsätze verstoßen hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Dritter bei der Abwägung der Interessen der Belegschaft, des Betriebsrats und der Belange des Arbeitgebers / des Betriebs die Arbeitsversäumnis für sachlich geboten halten würde (vgl. BAG 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zu II 1 b der Gründe; BAG 8. März 1957 - 1 AZR 113/55 - BeckRS 1957, 30700596).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Das gilt ein mal für den Betriebsrat selbst (so schon Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 demnächst AP Er. 4 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und zu § 37 Abs. 2 BetrVG 1952: BAG 4, 75 /~79 7.
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Der Betriebsrat hat nach Auffassung des Senats die Frage, ob die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds oder mehrerer Betriebsratsmitglieder zu einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 erforderlich ist, nicht nur nach seinem rein subjektiven Ermessen zu beantworten, er muß sich vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegen einander abwägt (BAG 4, 75 [79] = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG 14, 117 [122] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 19, 314 [318] = AP. Nr. 7 zu § 39 BetrVG; AP Nr. 7 und 11 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 476/83

    Versäumung der Arbeitszeit wegen Personalratstätigkeit - Verpflichtung zur

    Die gesetzliche Vorschrift läßt vielmehr bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen die Arbeitspflicht entfallen (vgl. Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland- Pfalz, 4. Aufl., § 42 Rz 6; für den vergleichbaren § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 4, 75, 79 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG Urteil vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 37 Rz 28 mit weiteren Nachweisen; für den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG: Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 46 Rz 9; a.A. Dietz/ Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 21).

    Daraus ergibt sich, daß nicht immer dann, wenn eine Verpflichtung zur Fortzahlung des Entgelts bei erforderlicher Arbeitsversäumnis besteht, eine Freistellung im Sinne des Abs. 3 vorausgehen muß (vgl. insoweit schon zum BetrVG 1952 BAG 4, 75, 78).

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Wenn sein Anspruch auch darauf gestützt ist, daß er wegen seiner Stellung als freigestelltes Betriebsratsmitglied keine Lohneinbuße erleiden dürfe, so ist kj zj doch der von ihm geltend gemachte Anspruch ein Lohnanspruch und damit ein Anspruch aus einem Arbeitsvertrag gebliebene Für Ansprüche dieser Art ist ausschließlich das Urteils verfahren gegeben (BAG vom 8. März 1957, 1 AZR 113/55, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Die Feststellung, ob und inwieweit eine Freistellung nach Art und Umfang des Betriebs erforderlich ist, enthält nun keine reine, stets klar und eindeutig zu treffende Subsumtion (siehe die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vor gesehene Entscheidung des Senats vom 8. März 1957 in Sachen 1 AZR 113/55).

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Zwar bedarf die Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht der Zustimmung des Arbeitgebers, denn dies würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit des Betriebsrats führen, ohne daß dies dem Wortlaut oder Sinn und Zweck von § 37 Abs. 2 BetrVG zu entnehmen wäre (so schon für die alte Rechtslage BAG Urteil vom 8. März 1957 - 1 AZR 113/55 - AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1952 und nunmehr BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 43, 109 und 50, 76 = AP Nr. 45 und 52 zu § 37 BetrVG 1972; Dütz, DB 1976, 1428, 1430 [BAG 25.02.1976 - 4 AZR 156/75]; GK-Wiese, aaO, § 37 Rz 39 und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 37 Rz 32, beide mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Dritter bei der Abwägung der Interessen der Belegschaft, des Betriebsrats und der Belange des Arbeitgebers / des Betriebs die Arbeitsversäumnis für sachlich geboten halten würde (vgl. BAG 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zu II 1 b der Gründe; BAG 8. März 1957 - 1 AZR 113/55 - BeckRS 1957, 30700596).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Dritter bei der Abwägung der Interessen der Belegschaft, des Betriebsrats und der Belange des Arbeitgebers / des Betriebs die Arbeitsversäumnis für sachlich geboten halten würde (vgl. BAG 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zu II 1 b der Gründe; BAG 8. März 1957 - 1 AZR 113/55 - BeckRS 1957, 30700596).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 475/83
    Bei erforderlicher Arbeitsversäumnis gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 LPersVG bedarf es nämlich nicht der Einwilligung des Dienststellenleiters, weil bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift die Arbeitspflicht entfällt (vgl. Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, 4. Aufl., § 42 Rz 6; für den vergleichbaren § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 4, 75, 79 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG Urteil vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 37 Rz 28 mit weiteren Nachweisen; für den inhaltsgleiehen § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG: Grabendorff/Windseheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 46 Rz 9; a.A. Dietz/Riehardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 2 1 ).

    Daraus ergibt sich, daß nicht immer, wenn eine Verpflichtung zur Fortzahlung des Entgelts bei erforderlicher Arbeitsversäumnis besteht, eine Freistellung im Sinne des Abs. 3 vorausgehen muß (vgl. insoweit schon zum BetrVG 1952 BAG 4, 75, 78).

  • BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69

    Betriebsratskosten - Kostenerstattung

    Der erkennende Senat hat bereits im Rahmen des § 57 BetrVG in BAG 4, 75 = AP Nr, 4 zu § 37 BetrVG; ausgeführt, die Frage, ob eine Arbeitszeitversäumnis im Sinne des § 57 Abs, 2 BetrVG erforderlich gewesen sei, bestimme sich nicht hur nach dem subjektiven Ermessen des Betriebsrats, Es müsse vielmehr hinzukommen, daß ein vernünftiger Dritter die Arbeits zeitversäumnis bei Berücksichtigung der Interessen des Betriebes einerseits, des Betriebsrats und der Belegschaft andererseits für sachlich geboten halten würde.
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1961 - P 8/60

    Erstattung von Reisekosten für Dienstreisen von Personalratsmitgliedern;

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1976 - 7 TaBV 3/76
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