Rechtsprechung
BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Sozialplanabfindung
- openjur.de
Sozialplanabfindung; unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan
- Bundesarbeitsgericht
Sozialplanabfindung - unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 BetrVG, § 112a Abs 1 BetrVG, § 613a BGB
Sozialplanabfindung - unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche des Arbeitnehmers aufgrund eines vorsorglich vereinbarten Sozialplans
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Abfindungsansprüchen von Arbeitnehmern bei vorsorglich vereinbartem Sozialplan
- bag-urteil.com
Sozialplanabfindung - unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan
- Betriebs-Berater
Vorsorglicher Sozialplan
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Sozialplanabfindung - unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan
- ra.de
- sozialplan-eup.de
Sozialplanabfindung - unternehmenseinheitlicher vorsorglicher Sozialplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Arbeitnehers aufgrund eines vorsorglich vereinbarten Sozialplans
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsorglicher Sozialplan nicht erzwingbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsorglicher Sozialplan
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sozialplanabfindung
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 24.02.2010 - 3 Ca 1672/09
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
- BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Papierfundstellen
- BAGE 141, 101
- ZIP 2011, 493
- ZIP 2012, 2122
- NZA 2012, 1240
- BB 2012, 2688
- DB 2012, 2406
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der …
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Abfindungen oder Schadensersatz richten sich deshalb nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten (EuGH 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 22 bis 24, Slg. 2008, I-8883) .b) Diese Rechtslage ist aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. November 2008 (- C-396/07 - [Juuri] Slg. 2008, I-8883) geklärt, so dass es keines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf.
- BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01
Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Zur Abänderung oder Ablösung einer Betriebsvereinbarung oder einer Gesamtbetriebsvereinbarung bedarf der Arbeitgeber der Mitwirkung des jeweiligen Betriebsverfassungsorgans (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60; Fitting § 50 Rn. 11) . - BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05
Zuständigkeit für Sozialplan
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Es ist nicht ersichtlich, dass die Regelung des Ausgleichs oder der Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend erfolgen musste (dazu BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 28, BAGE 118, 131) .
- BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06
Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Erzwingbar sind sie nicht (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 21). - BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 318/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Das Bundesarbeitsgericht hat dem mit Urteil vom 2. April 2009 (- 8 AZR 318/07 -) mit der Begründung entsprochen, der Kläger habe dem Betriebsteilübergang wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung nach § 613a Abs. 5 BGB noch wirksam widersprochen. - LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2010 - 16 Sa 513/10 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Diese entfällt nur, wenn in einer Angelegenheit der zwingenden Mitbestimmung, für deren Ausübung kraft Gesetzes eine andere Arbeitnehmervertretung zuständig ist, eine Regelung getroffen wird (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60) oder bei einer Konkurrenz zweier von unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungen abgeschlossener freiwilliger Betriebsvereinbarungen, sich durch Auslegung ein Anwendungsvorrang einer Regelung ergibt (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 23 f., 27, BAGE 141, 101) . - BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner …
Sie trifft aber Regelungen - mit normativem Geltungsanspruch - typischerweise für den Fall, dass eine Regelung auf betrieblicher Ebene unterbleibt (vgl. zu einem vom Gesamtbetriebsrat geschlossenen vorsorglichen Sozialplan BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 141, 101; zu einer Treueprämie BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 406/13 - Rn. 27) . - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Sollte dieser Vorwurf zutreffen, bestünde allenfalls ein Anspruch der beteiligten Betriebsräte auf eine Neuverhandlung der ÜV 2004 (ähnlich BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28) .Da es nach deutschem Arbeitsrecht im Falle betriebsbedingter Kündigungen keinen gesetzlich geregelten individualrechtlichen Abfindungsanspruch gibt, derartige Ansprüche vielmehr nur dann bestehen, wenn sie in einer Kollektivvereinbarung oder vertraglich zwischen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vereinbart sind, gewährt auch das Unionsrecht keinen Abfindungsanspruch (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 32) .
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 12/14
Sozialplan - Betriebsänderung
Bestehen Unsicherheiten darüber, ob eine Betriebsänderung vorliegt, können Arbeitgeber und Betriebsrat zwar einen Sozialplan für den Fall vereinbaren, dass es sich bei den Maßnahmen um eine Betriebsänderung handelt (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - BAGE 141, 101) . - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Sollte dieser Vorwurf zutreffen, bestünde allenfalls ein Anspruch der beteiligten Betriebsräte auf eine Neuverhandlung der ÜV 2004 (ähnlich BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28) .Da es nach deutschem Arbeitsrecht im Falle betriebsbedingter Kündigungen keinen gesetzlich geregelten individualrechtlichen Abfindungsanspruch gibt, derartige Ansprüche vielmehr nur dann bestehen, wenn sie in einer Kollektivvereinbarung oder vertraglich zwischen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vereinbart sind, gewährt auch das Unionsrecht keinen Abfindungsanspruch (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 32) .
- BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13
Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie
Sie begründet aber normative Ansprüche zugunsten von Arbeitnehmern typischerweise für den Fall, dass eine Regelung auf betrieblicher Ebene unterbleibt (vgl. zu einem vom Gesamtbetriebsrat geschlossenen vorsorglichen Sozialplan BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 141, 101) . - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Sollte dieser Vorwurf zutreffen, bestünde allenfalls ein Anspruch der beteiligten Betriebsräte auf eine Neuverhandlung der ÜV 2004 (ähnlich BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28) .Da es nach deutschem Arbeitsrecht im Falle betriebsbedingter Kündigungen keinen gesetzlich geregelten individualrechtlichen Abfindungsanspruch gibt, derartige Ansprüche vielmehr nur dann bestehen, wenn sie in einer Kollektivvereinbarung oder vertraglich zwischen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vereinbart sind, gewährt auch das Unionsrecht keinen Abfindungsanspruch (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 32) .
- BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 278/20
Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung - Wechselprämie
Einer solchen - im Grundsatz zulässigen (vgl. zB BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28, BAGE 141, 101; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - zu III 1 b aa der Gründe, BAGE 107, 100) - Bestimmung hätte es allenfalls dann bedurft, wenn der Geltungsbereich des Sozialplans auch Arbeitnehmer erfassen würde, die einem - ausschließlich in einem Inhaberwechsel bestehenden - Betriebsübergang widersprechen und wegen des hieraus resultierenden Wegfalls einer Beschäftigungsmöglichkeit gekündigt werden.Die Betriebsparteien können wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, die sich aus einem solchen Widerspruch ergeben, sie sind hierzu aber nicht verpflichtet (vgl. zB BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28, BAGE 141, 101) .
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
Dies ist Folge der den jeweiligen Betriebsverfassungsorganen gesetzlich zugewiesenen Regelungskompetenz (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 25, BAGE 141, 101) .