Rechtsprechung
   BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariferhöhung durch Pauschalzahlung - Anrechnung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Zulage - Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage; Pauschalzahlung für Vergangenheit

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Anrechenbarkeit von Tariflohnerhöhungen auf als nicht selbstständige Entgeltbestandsteile zugesagte übertarifliche Zulagen ohne Betriebsratsbeteiligung

Verfahrensgang

  • ArbG Kempten, 13.01.2000 - 1 Ca 1614/99
  • LAG München, 31.05.2001 - 3 Sa 153/00
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2003, 1584
  • NZA 2003, 1056 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03  

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Zwar kann eine Vereinbarung darüber, dass die Zulagen auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbständiger Gehaltsbestandteil unvermindert weitergezahlt werden sollen, nicht nur ausdrücklich geschlossen werden, sondern sich auch aus besonderen Umständen ergeben (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

    Dies gilt auch dann, wenn der übertarifliche Bestandteil über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet wurde (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu II 1 a der Gründe mwN; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Die Anrechnung unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen entweder völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A I 2 a der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 157 ff., zu C III der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO mwN).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05  

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann deshalb auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe; 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 2 der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07  

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Rechtsgrund der geleisteten Zahlungen bleibt die vertragliche Lohnvereinbarung (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - BuW 2004, 260 f.; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

mehr
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07  

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt noch keine vertragliche Abrede über den Ausschluss einer Anrechnung, und zwar auch dann nicht, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos und ohne Verrechnung mit Tariflohnerhöhungen gezahlt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    Eine einheitliche Tariferhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die für bestimmte Monate zu leistende Pauschalzahlung ausdrücklich als Entgelterhöhung bezeichnet wird (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02  

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Arbeitgeber, sofern arbeitsvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariferhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zahlungen durch eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariferhöhung durch die bereits geleisteten Zahlungen der Zulage bewirken (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 1 b dd der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hiervon ist bei einem mit einer freiwilligen übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt jedenfalls insoweit auszugehen, als eine Tariferhöhung sich auf einen bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO).

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. ferner 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b und c der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (vgl. etwa BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO S. 170, zu D II der Gründe; BAG 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - aaO S. 42, zu II 1 a der Gründe; 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO).

    Zwar war die Beklagte auch insoweit individualrechtlich an einer Anrechnung nicht gehindert (vgl. zur individualrechtlichen Anrechenbarkeit von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 1 a der Gründe mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07  
    Maßgeblich ist, ob eine Zweckübereinstimmung zwischen der tariflichen Lohnerhöhung und der übertariflichen Leistung besteht (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688; Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02, AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972; Urteil vom 15.03.2000 - 5 AZR 557/98, BAGE 94, 58; Reiter, Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen, DB 2006, 2686).

    Eine Vereinbarung, dass die Zulage auch nach einer Tariflohnerhöhung ungeschmälert weitergezahlt wird, kann ausdrücklich geschlossen werden, kann sich aber auch aus den besonderen Umständen bei den Vertragsverhandlungen, aus dem Zweck der Zulage oder aus einer betrieblichen Übung ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Auch in der Einmalzahlung kann eine Tariflohnerhöhung liegen (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, soweit nichts Abweichendes vertraglich vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariflohnerhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariflohnerhöhung durch die bereits geleisteten Zulagenzahlungen bewirken (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003 - 1 AZR 314/02, BuW 2004, 260).

    Hiervon ist bei einem mit einer übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt insoweit auszugehen, als die Tariflohnerhöhung sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit beziehen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05  

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. nur Senat 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 61, zu B II der Gründe; BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN).

    Der übertarifliche Lohnbestandteil verringert sich durch die Tariflohnerhöhung automatisch um den Betrag der Erhöhung (vgl. BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122 f.; 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 - 6 der Gründe; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f., zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 2 a der Gründe; 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43, zu II 3 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07  

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    Eine einheitliche Tariferhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die für bestimmte Monate zu leistende Pauschalzahlung ausdrücklich als Entgelterhöhung bezeichnet wird (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07  

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (BAG vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41).

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. nur BAG vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 - a. a. O.; BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05 - a. a. O.).

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt noch keine vertragliche Abrede, die Zulage solle auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn gezahlt werden (BAG vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 - a. a. O.).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03  

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN; 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08  

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

  • LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07  

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08  

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02  

    Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04  

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04  

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09  

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07  

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08  

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 924/11  
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04  

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 77/04  

    Mehrarbeit eines Hausmeisters - Zulage - Anrechenbarkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 17 Sa 55/07  

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei voller und gleichmäßiger Anrechnung

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08  

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage

  • LAG München, 27.07.2006 - 3 Sa 125/06  

    Anrechnung einer tariflichen pauschalierten monatlichen Zahlung

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 356/04  

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04  

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 358/04  

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 357/04  

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10  

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04  

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 37/05  

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 8 Sa 775/09  

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Teilanrechnung einer Tariferhöhung auf

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1725/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1724/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1726/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1727/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1729/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1730/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1731/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1733/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1734/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1735/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1736/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1737/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1739/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

  • LAG Hamm, 04.05.2012 - 15 Sa 1738/11  

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile:

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