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   BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81   

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https://dejure.org/1984,1874
BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81 (https://dejure.org/1984,1874)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1984 - 1 AZR 126/81 (https://dejure.org/1984,1874)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 (https://dejure.org/1984,1874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrer - Arbeitskampf - Unterrichtsausfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2440 (Ls.)
  • NZA 1985, 459 (Ls.)
  • DB 1985, 1239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht während der Dauer eines rechtmäßigen Streiks keine Arbeitspflicht (BAG (GS) 1, 291, 30U ff. = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 3 und 4 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
    Nach Art. 9 Abs. 3 GG haben die Arbeitnehmer ein Streikrecht (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - zu B II 2 a der Gründe, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
    nomie, Tarifvertrag und Arbeitskampf (vgl. dazu BAG (GS) 23, 292, 306 ff. = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu Teil III A und B 1 der Gründe; BAG 33, 140, 151 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 2 b der Gründe).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

    Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist Maßnahme im Sinne dieser Vorschriften "diejenige Tätigkeit der Dienststelle, die den Rechtsstand der Bediensteten oder den eines einzelnen Bediensteten berührt"; das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pflichtwidriges Verhalten Vorhalte und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten anmahne (Beschluß vom 10. Januar 1983 - 6 P 11.80 -, zu II der Gründe; den Parteien ist dieser Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts bekannt).
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Hierdurch wird die Aktion nicht typischerweise zum Demonstrationsarbeitskampf, der auf eine kollektive Meinungsäußerung zu etwaigen politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen gerichtet ist und nicht der Durchsetzung tariflicher Forderungen dient (vgl. dazu BAG 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 - zu 3 b der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 82 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    Derartige "politische" Streiks sind in Deutschland, vgl. hierzu im Einzelnen: BAG, Urteile vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 -, BAGE 62, 171, und vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 -, BAGE 48, 160; Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 -, DB 1985, 1239; ArbG Osnabrück, Urteil vom 4. Juni 1996 - 4 Ga 10/96 -, NZA-RR 1996, 341; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. II, Art. 9 Rdnr. 375; Schweiger/Brandl, Der Kampf um Arbeit, 2010, S. 60, selbst für Angestellte und Arbeiter nicht von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG erfasst, da solche Streikmaßnahmen nicht tariffähigen Zielen und damit nicht der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen.
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Mit dieser Funktion von Arbeitskämpfen lassen sich in der Regel weder Sympathiestreiks noch Sympathieaussperrungen rechtfertigen noch die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Demonstration (nicht Arbeitskampf), mit der auf behauptete soziale Mißstände hingewiesen werden sollte (vgl. BAG Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81, juris Rn. 7).
  • LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85

    Einführung eines EDV-Systems; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Unterlassen;

    Der Antragsteller hat den erforderlichen Verfügungsanspruch, bis das Verfahren, der Verhandlungen über einer Interessenausgleich nach § 112 Abs. 2 BetrVG abgeschlossen und gescheitert ist, und zwar unter Einschluß einer zwingend durchzuführenden Einigungsstellenverhandlung bei fehlender Einigung zwischen den Beteiligten (BAG in DB 1985, S. 1239).
  • LAG Hamm, 18.01.1990 - 16 Sa 879/89

    Dreischichtbetrieb; Ruhepause; Tarifrecht; Vergütung

    Die gegenteilige Rechtsansicht der Klägerin verkennt, daß bei arbeitsplatzbezogener Betrachtung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern mit gleicher Belastung willkürliche vergütungsmäßige Besserstellungen einzelner Arbeitnehmer eintreten könnten, die im Widerspruch zu dem von den Tarifvertragsparteien zu respektierenden Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG stehen würden (vgl. BAGE 48 S. 107, 113 f.; BAG vom 6.2.1985 - 4 AZR 370/83, DB 1985 S. 1239 = EzA Art. 3 GG Nr. 16).
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