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   BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61   

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https://dejure.org/1962,258
BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61 (https://dejure.org/1962,258)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1962 - 1 AZR 128/61 (https://dejure.org/1962,258)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 (https://dejure.org/1962,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung nach SchwbG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbeschädigter - Anspruch auf Beschäftigung - Haftung - Schadensersatz - Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 109
  • NJW 1962, 1836
  • MDR 1962, 853
  • DB 1962, 1083
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61
    Ihm gegenüber gilt nicht nur die allgemeine Beschäftigungspflicht, die früher hauptsächlich nur bei Lehrlingen und Künstlern angenommen wurde, heute je doch auch bei anderen Berufsgruppen bejaht wird (vgl. BAG 2, 221 = AP Er. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), also deshalb sicherlich auch bei einem Schwerbeschädigten gilt» Seine Stellung ist vielmehr stärker: Er hat nicht 8.
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61
    Vielmehr ist bei der Frage des Betriebsbegriffs von der Behörde auszugehen, für die der schwerbeschädigte Arbeitnehmer eingestellt worden ist» Meist wird es sich dabei um eine Behörde mit einem eigenen Stellenplan und an einem bestimmten Ort handeln (vgl. auch BAG 3, 155 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Bei dieser Feststellung ist auf die Belange des Arbeitgebers angemessen Rücksicht zu nehmen (Großmann in Großmann/Schimanski/Dopatka/Spiolek/Steinbrück SchwbG aaO, § 14 Rn. 306; zum gleichlautenden § 12 SchwbG aF: BAG 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat noch unter Geltung des Schwerbeschädigtengesetzes 1953 (SchwBeschG) die Auffassung vertreten, ein Arbeitgeber könne, um seiner gesetzlichen Förderungs- und Beschäftigungspflicht gegenüber einem Schwerbeschädigten (§ 12 Abs. 1 SchwBeschG) zu genügen, je nach den Umständen verpflichtet sein, für den geschützten Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz durch Kündigung "freizumachen" (BAG 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - zu II 2 der Gründe, BAGE 13, 109) .
  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

    Bei dieser Feststellung ist auch auf ihre Belange angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73; 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109) .
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits für § 14 Abs. 2 S. 1 SchwbG bejaht, der dem Arbeitgeber eine besondere Beschäftigungspflicht gegenüber Schwerbehinderten auferlegt (BAGE 13, 109 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; BAGE 34, 250 = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG a.F.), und auch für die gesetzlichen Benachteiligungsverbote gegenüber Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern nach § 78 Satz 2, § 78 a BetrVG, § 8, § 46 Abs. 3, § 107 BPersVG (BAGE 39, 118 = AP Nr. 1 zu § 107 BPersVG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 4. Mai 1962 (- 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109, 114 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG) ausgeführt, ggf könne es sogar notwendig sein, Entlassungen vorzunehmen, um so einen für den Schwerbehinderten geeigneten Arbeitsplatz freizumachen.
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf

    Ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung kommt aber auch in Betracht, wenn ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen zwar noch beschäftigt, ihn aber nur "unterwertig" einsetzt, obwohl Alternativen bestehen (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - NJW 1962, 1083, Rz. 10 ).
  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

    Ausnahmsweise kommt sogar ein Anspruch des Schwerbehinderten auf ?Freikündigung" eines leidensgerechten Arbeitsplatzes in Betracht, sofern dies für den entlassenen Arbeitnehmer keine soziale Härte darstellt (BAG, Urteil vom 04.05.1962 -1 AZR 128/61 ? AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 10.07.1991 ? 5 AZR 383/90 ? AP Nr. 1 zu § 14 SchwbG 1986).
  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

    Io Fine Förderungspflicht des Arbeitgebers nach § 12 Abs0 1 SchwBeschG besteht, sofern die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Schwerbeschädigten nicht offensicht lich vorliegen, erst, wenn dieser mit einem entsprechen den Begehren an den Arbeitgeber herantritt" 2o Auf Grund des § 12 Abs» 1 SchwBeschG kann nicht die allein auf Zeit mögliche Übertragung einer höherwertigen Tätig keit begehrt werden« 3° Die Kündigung eines anderen Arbeitnehmers, um dessen Ar beitsplatz einem Schwerbeschädigten freizumachen, kann nur verlangt werden, wenn die Kündigung ausnahmsweise keine soziale Härte darstellt (Fortentwicklung von BAG 13, 109 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG).

    Das besagt aber entgegen der Auffassung des Klägers nicht, daß der Schwerbeschädigte sich seinerseits um eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Stellung überhaupt nicht zu bemühen brauchte Das Gegenteil ist vielmehr der Falle Dies gilt insbesondere, wenn der Schwerbeschädigte, wie hier, keine.-, spezifische Vorbildung für seine Eingangsstelle oder die von ihm erstrebte Beförderungsstelle aufzuweisen ver mag» Insofern unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall grundlegend von dem Sachverhalt, der dem Senat in BAG 13, 109 vorlag» Dort handelte es sich um einen VollJuristen, der als Mitglied eines Aufnahmeausschusses eine Bezahlung nach der Vergütungsgruppe III statt IVb 10oA erstrebte».

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93

    Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren

  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 8 Sa 1559/96

    Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Anspruch auf behindertengerechte

  • BVerwG, 09.08.1966 - II B 7.66

    Umsetzung eines schwerbeschädigten Beamten auf einen anderen Dienstposten -

  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

  • BVerwG, 03.07.1969 - VI C 37.65

    Vorschlag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis des höheren Dienstes -

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