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   BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88   

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https://dejure.org/1989,2163
BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88 (https://dejure.org/1989,2163)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 1 AZR 142/88 (https://dejure.org/1989,2163)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 1 AZR 142/88 (https://dejure.org/1989,2163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifverhandlungen: Anspruch der Gewerkschaft bei laufendem Tarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; BetrVG § 117 Abs. 1; Tarifvertrag Personalvertretung für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa vom 15.11.1972 (TV PV) § 30, § 101 Abs. 2
    Kein Verhandlungsanspruch einer Gewerkschaft zum Abschluß von Tarifverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertragskündigung - Tarifverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 601
  • BB 1989, 1126
  • DB 1989, 1832
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 159/78

    Verhandlungspflicht - Anspruch auf Führung von Tarifverhandlungen

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1981 (BAGE 36, 131 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Verhandlungspflicht) ausgesprochen und im einzelnen begründet.

    Diese Entscheidung hat im Schrifttum zwar neben Zustimmung (Konzen, Anm. zu EzA Art. 9 GG Nr. 33) auch Kritik erfahren (Wiedemann, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 1 TVG Verhandlungspflicht; Seiter, SAE 1984, 100).

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88
    Wenn auch an diese Mächtigkeit keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss es sich doch um eine Koalition handeln, die von ihrem sozialen Gegenspieler ernst genommen wird, so dass dieser sich veranlaßt sieht, auch mit dieser die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen wenigstens zu versuchen (BAG Beschluss vom 10. September 1985, BAGE 49, 322 = AP Nr. 34 zu § 2 TVG ).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88
    c) Soweit schließlich geltend gemacht worden ist, die Ablehnung eines Verhandlungsanspruchs verstoße gegen das Ultima-Ratio- Prinzip, weil dadurch der Tarifverhandlungen ablehnenden Seite erlaubt würde, die Verhandlungsphase zu überspringen, so ist das mit der Bedeutung des Ultima-Ratio-Prinzips, wie sie der Senat in seiner Warnstreikentscheidung vom 21. Juni 1988 (- 1 AZR 651/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt hat, nicht zu vereinbaren.
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88
    Das mag für Tarifverträge über betriebsverfassungsrechtliche Fragen - anders als bei Tarifverträgen über Inhaltsnormen (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1975, BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung) - zulässig sein angesichts des Umstandes, dass nachwirkende tarifvertragliche Regelungen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen ohnehin nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, sondern nur durch eine neue tarifvertragliche Regelung und allenfalls durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden können.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    174- = AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 22, 162 = AP.

    1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter Ziff. II 5 der Gründe mit weiteren Nach.

  • LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 Sa 294/89

    Einbeziehung von Arbeitgeber-Außenseitern in einen Verbandsarbeitskampf; Prinzip

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  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

    Wie für jeden anderen Streik so gilt für den ebenfalls das Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben tangierenden Warnstreik, daß von ihm ohne Übermaß und ohne irgendwelche Ausschreitungen Gebrauch gemacht wird; institutionell ist dies nur gewährleistet, wenn eine Gewerkschaft ihn trägt (vgl. BAGE 15, 174 [191/194] = AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; a.M. Seiter, a.a.O., der den nichtgewerkschaftlichen Warnstreik gleichfalls als rechtens ansieht).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 366/10

    Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

    Hierfür haben sie ausdrücklich eine frühzeitige Verhandlungspflicht beider Tarifvertragsparteien (dazu BAG 14. Februar 1989 - 1 AZR 142/88 - zu III 3 und 4 Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 52 = EzA GG Art. 9 Nr. 44) festgelegt (vgl. ähnlich zu einer Verpflichtung, während einer längeren Kündigungsfrist Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages zu führen BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - BAGE 86, 366) .
  • LAG Bremen, 05.05.1998 - 2 Sa 127/98

    Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines einstweiligen

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  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

    Der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (vgl. BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AP Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 16.Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Ein etwaiger unverschuldeter Rechtsirrtum müßte bei der Abwägung der Gründe für eine außerordentliche Kündigung mit in Erwägung gezogen werden (Herschel, Anm. zum Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 in SAE 1977, 188 unter II 2 b bb; Mayer-Maly, Anm. AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Söllner, ZfA 1973, 1 C 25 f.], und Arbeitsrecht, 5. Aufl., S. loo; Zöllner, Arbeitsrecht, 1977, S. 287; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 580; vgl. auch BAG Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971, BAG 25, 292 [ 517 H)- Hier war trotz einer unter Umständen herausgehobenen Beteiligung der Kläger an der Arbeitsniederlegung zu berücksichtigen, daß die zuständige Gewerkschaft die Arbeitsniederlegung von vornherein unterstützt, wenn auch nicht als gewerkschaftliche Kampfmaßnahme selbst durchgeführt hat.

  • BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78

    Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß -

    Von entsprechenden Unterlassungspflichten ist das Bundesarbeitsgericht auch zum Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen nach § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ausgegangen (vgl. z.B. AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Vielmehr müsste sich die richterliche Umsetzung der RL 2002/14/EG darauf beschränken, den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften anders als bislang (dazu BAG, Urteil vom 19.02.1989 - 1 AZR 142/88 - AP GG Art. 9 Nr. 52 zu II 4 d.Gr.) einen Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrag über die Errichtung einer Arbeitnehmervertretung zur Wahrnehmung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung zu mindestens den in der Richtlinie aufgeführten Inhalten einzuräumen.
  • BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) dieses Berufungsurteil wegen unvollständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    1. Bei der rechtlichen Beurteilung der Vorgänge in der Zeitungssetzerei der Beklagten am 15. März 1974- ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem in dieser Sache ergangenen Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) davon ausgegangen, daß die Arbeitsniederlegungen des Klägers und sei ner Arbeitskollegen rechtswidrig waren.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 367/10

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeberverband als

    Hierfür haben sie ausdrücklich eine frühzeitige Verhandlungspflicht beider Tarifvertragsparteien (dazu BAG 14. Februar 1989 - 1 AZR 142/88 - zu III 3 und 4 Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 52 = EzA GG Art. 9 Nr. 44) festgelegt (vgl. ähnlich zu einer Verpflichtung, während einer längeren Kündigungsfrist Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages zu führen BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 87/96 - BAGE 86, 366) .
  • LAG München, 07.12.1999 - 6 TaBV 60/97

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

  • ArbG Berlin, 22.04.2013 - 59 Ga 5770/13

    Warnstreik der Gewerkschaft GEW - Entgeltordnung für Lehrkräfte - Friedenspflicht

  • LAG Köln, 07.12.1995 - 5 (3) Sa 589/95

    BAT : sinngemäße Anwendung - Unzulässigkeit der Verquickung von

  • ArbG Hamburg, 08.03.2013 - 27 BV 25/12

    Zeitlich begrenzte Nachwirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Normen eines

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