Rechtsprechung
BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 150/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611 (Haftung des Arbeitnehmers); BGB § 254; BGB § 611; BGB § 342; BGB § 344
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Organisationsfehler - Betriebsrisiko - Mankoabrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 03.02.1969 - 6 Sa 153/68
- BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 150/69
Papierfundstellen
- VersR 1970, 650
- DB 1970, 1132
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.11.1969 - 1 AZR 216/69
Kassierer - Vertragshaftung - Buchmäßiger Fehlbestand - Beweislast - …
Auszug aus BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 150/69
Dabei rnuß es zugunsten des Filialleiters gewertet werden, wenn andere Personen als dieser die Möglichkeit hatten, an die Kasse und an die Bestände heranzukommen» Diese Ansicht hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 20» Mai 1969, 1 AZR 142/68, vertreten , Auch im Urteil vom 11» November 1969 1 AZR 216/69, das zur Veröffentlichung bestimmt ist (demnächst AP Nr» 49 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Grundsätze über die Mankohaftung nur an wendbar sind, wenn der Arbeitnehmer die alleinige Verfügungsmacht über die Kasse und den alleinigen Zugang zu ihr hat, was der Arbeitgeber beweisen muß. - BAG, 09.04.1957 - 2 AZR 532/54
Auszug aus BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 150/69
3» Die Wirksamkeit einer mit einem Arbeitnehmer verein barten Mankoabrede setzt voraus daß dem erhöhten Risi ko des Arbeitnehmers ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich gegenübersteht (wie BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97
Mankohaftung
Die Rechtsprechung hat allerdings Mankoabreden zugelassen, wenn diese eine angemessene Gegenleistung z. B. in Form eines Mankogeldes oder eines angemessen erhöhten Gehaltes vorsehen (BAG Urteile vom 9. April 1957 - 2 AZR 532/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter 1 c der Gründe; vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 150/69 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter I 1 a der Gründe; vom 22. November 1973 - 2 AZR 580/72 - AP Nr. 67 zu § 626 BGB, unter III 2 a der Gründe …und vom 29. Januar 1985, aaO, unter I der Gründe). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66
Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten …
Es ist Sache des Dienstherrn, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß auf die Schaffung von klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen geachtet wird (vgl. hierzu auch Reuß, § 8 Anm. 9 Abs. 7 [S. 280]; ferner in bezug auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 150/69 - [BArbBl. 70/K 22 = ArbuR 1971, 26 [Leitsatz]]). - LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82 Bei der Überlassung von Arbeitsmaterialien bzw anderer, dem Arbeitgeber gehöriger Gerätschaften an den Arbeitnehmer zur selbständigen Betreuung bzw Verwahrung können - je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls - auch die Grundsätze zur Manko-Haftung Platz greifen, wenn solche Gegenstände abhanden kommen.In allen Fällen der Arbeitnehmer - Schadenshaftung ist aber - außer bei vorsätzlicher Handlungsweise des Arbeitnehmers - jeweils von Amts wegen zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem geschädigten Arbeitgeber iS des § 254 BGB ein Mitverschulden an der konkreten Schadensentstehung zur Last fällt (im Anschluß an BAG 1970-02-27, 1 AZR 150/69 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1970-06-18, 1 AZR 520/69 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1971-01-26, 1 AZR 252/70 = AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).