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BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen Regelung - Kollektivregelung - Rechtsposition der Unkündbarkeit - Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 15.02.1961 - 1 Sa 15/60
- BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
Papierfundstellen
- BB 1962, 447
- DB 1962, 542
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58
Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen - …
Auszug aus BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
1» Bei der Entscheidung des Rechtsstreits ist der Senat in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl, Urteile v. 9,12.1957 AP Nr, 5 zu § 9 TVG, 2o.12»1957, BAG 5, 13o = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag) und der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 4.2.i960 AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip von dem Grundsatz ausgegangen, daß eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse durch Tarifvertrag grundsätzlich die bisherige tarifliche Regelung in vollem Umfang ablöst» Das wird von dem Ordnungsprinzip, das jedem TV innewohnt, und der Notwendigkeit, klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen, gefordert» Eine solche Ersetzung der bisherigen Regelung durch die neue Regelung entspricht auch dem geäußerten Willen der Tarifvertragspartner, wenn sie anstelle einer bisher geltenden tariflichen Regelung bewußt eine neue setzen» Dieses Ergebnis folgt auch für sich ablösende Tarifverträge aus § 4 Abs, 5 TVG; danach scheidet eine Nachwirkung von tariflichen Normen dann aus, wenn auf die bisherige tarifliche Regelung unmittelbar eine neue folgt» Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine neue tarifliche Regelung die bisherige bestehende tarifliche Regelung in vollem Umfang verdrängt, gilt auch nicht für - 13.
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung
Eine danach zulässige rückwirkende Abänderung eines Tarifvertrages kann auch darin bestehen, daß der neue Tarifvertrag eine Regelung über den Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch Präzisierung der Ausnahmetatbestände modifiziert, die Unkündbarkeit aber ansonsten unangetastet läßt (Fortsetzung von BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).«.Der dabei zu beachtende Vertrauensschutz kann zwar einer Regelung entgegenstehen, die wohlerworbene Rechte der Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt, daß ein tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch eine spätere tarifvertragliche Regelung wieder entzogen wird (BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einem Flächentarifvertrag angenommen, wenn ein bereits erlangter Unkündbarkeitsstatus durch eine tarifliche Neuregelung nachträglich wegfallen sollte (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11, allerdings zur Ablösung einer gesetzlichen durch eine tarifliche Vorschrift; 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45;… ebenso Däubler/Weinert TVG § 4 Rn. 62; insoweit einschränkend: BSG 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R -BSGE 92, 74). - BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz
In der Entscheidung des Ersten Senats vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip ging es um die Frage, ob die erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine tarifvertragliche Regelung, die eine Änderung der Dienstzeitberechnung vorsah, entzogen werden könne.
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes
Die tarifliche Unkündbarkeit soll den Arbeitnehmer im Hinblick auf langjährig von ihm geleistete Dienste so sichern, dass er gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes durch ordentliche Kündigung in Zukunft gesichert sein soll (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11). - BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher …
Zwar hat das BAG seine frühere Rechtsprechung, wonach die auf Grund bisheriger Kollektivregelung vom Arbeitnehmer bereits fest erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine spätere tarifvertragliche Regelung nicht entzogen werden könne (BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip, Bl 172 ff; vgl auch BAGE 43, 305, 310 f = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung), insoweit (wohl) aufgegeben, als ein Sonderschutz gegen Veränderungen sog wohlerworbener Rechte nicht mehr bestehe (vgl BAGE 78, 309, 326 f = AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa, Bl 1041). - BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Von der aus dem Ablösungsprinzip folgenden Rechtslage, wonach Tarifänderungen zur Anspruchskürzung führen können, wird eine Ausnahme anerkannt für die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund bisheriger Kollektivregelung bereits eine feste Rechtsposition erworben hatte, wie etwa die des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip, zu 2 a der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht, …
Die tarifliche Unkündbarkeit soll den Arbeitnehmer im Hinblick auf langjährig von ihm geleistete Dienste so sichern, dass er gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes durch ordentliche Kündigung in Zukunft gesichert sein soll (BAG, Urt. v. 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 -, juris). - BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 209/04
Widerruf der Tätigkeit eines Solo-Klarinettisten
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer frühen Entscheidung die Unzulässigkeit des Entzugs der fest erworbenen Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine spätere tarifliche Regelung damit begründet, die Tarifregelung wolle die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im Hinblick auf langjährige von ihm geleistete treue Dienste so sichern, dass er gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes durch ordentliche Kündigung auf alle Zukunft gesichert sein solle (BAG 16. Februar 1962 -1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11). - BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88
Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher …
Dies ist etwa der Fall, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages eine Rechtsstellung erworben hat, nach der das Arbeitsverhältnis nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann (BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip, zu 2 a der Gründe). - LAG Hessen, 17.04.2002 - 7 Sa 1350/01 In einem solchen Fall ist die Zeitkollisionsregel oder das Ablösungsprinzip anzuwenden, wonach der zeitlich spätere Tarifvertrag die Geltung des alten Tarifvertrages beseitigt ( BAG, Urteil vom 16. Februar 1962, 1 AZR 164/61 , AP Nr. 11 zu § 4 TVG, Günstigkeitsprinzip; BAG, Urteil vom 06.11.1985, 4 AZR 307/84 , n.v., Juris; BAG, Urteil vom 30. Januar 1985, 4 AZR 117/83 , AP Nr. 9 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Einzelhandel; Wiedemann, TVG -Kommentar, § 4, Rz, 261).
- LAG Düsseldorf, 12.11.2004 - 9 (3) Sa 888/04
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung gem. § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2010 - 3 Sa 618/09
Zusatzversorgung eines ehemaligen Arbeitnehmers der Deutschen Bundesbahn
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 247/04
Widerruf der Tätigkeit eines Solo-Paukers
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 248/04
Widerruf der Tätigkeit eines Solo-Hornisten
- BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 115/83
Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83
Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 516/84
Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung - Umfang der wöchentlichen …
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 116/83
Verkürzung und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Wirksamkeit einer …
- LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 1826/01
Anwendbarkeit des § 174 Abs. 2 BGB auf die anspruchserhaltende Geltendmachung …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 619/82
- BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 97/83
Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …
- BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 358/82
Zulässigkeit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage auf Feststellung …
- BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 319/82
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 153/83
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 118/95
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 116/95
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 57/99
Wegfall von Arbeitsplätzen nach Umwandlung in Deutsche Telekom AG; Anwendbarkeit …
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 59/99
Streitigkeit über die Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträgeauf eine …
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 920/94
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 918/94
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 917/94
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 58/99
Streitigkeit über die Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträge auf eine …
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 75/95
- LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 485/01
Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf anteilige Jahressondervergütung …
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 916/94
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 21/83
- BAG, 14.06.1962 - 2 AZR 267/60
Befugnis der Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Kraft - Beschneidung von …
- BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61
Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung - …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 324/82
- BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- BAG, 08.10.1962 - 2 AZR 298/61
Freiwilliger Militärdienst - Reichswehr - Dienstzeit - Höhe einer Forderung - …