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   BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61   

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https://dejure.org/1962,268
BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 (https://dejure.org/1962,268)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 (https://dejure.org/1962,268)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 (https://dejure.org/1962,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen Regelung - Kollektivregelung - Rechtsposition der Unkündbarkeit - Ausschluß der ordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1962, 447
  • DB 1962, 542
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
    1» Bei der Entscheidung des Rechtsstreits ist der Senat in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl, Urteile v. 9,12.1957 AP Nr, 5 zu § 9 TVG, 2o.12»1957, BAG 5, 13o = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag) und der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 4.2.i960 AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip von dem Grundsatz ausgegangen, daß eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse durch Tarifvertrag grundsätzlich die bisherige tarifliche Regelung in vollem Umfang ablöst» Das wird von dem Ordnungsprinzip, das jedem TV innewohnt, und der Notwendigkeit, klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen, gefordert» Eine solche Ersetzung der bisherigen Regelung durch die neue Regelung entspricht auch dem geäußerten Willen der Tarifvertragspartner, wenn sie anstelle einer bisher geltenden tariflichen Regelung bewußt eine neue setzen» Dieses Ergebnis folgt auch für sich ablösende Tarifverträge aus § 4 Abs, 5 TVG; danach scheidet eine Nachwirkung von tariflichen Normen dann aus, wenn auf die bisherige tarifliche Regelung unmittelbar eine neue folgt» Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine neue tarifliche Regelung die bisherige bestehende tarifliche Regelung in vollem Umfang verdrängt, gilt auch nicht für - 13.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Eine danach zulässige rückwirkende Abänderung eines Tarifvertrages kann auch darin bestehen, daß der neue Tarifvertrag eine Regelung über den Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch Präzisierung der Ausnahmetatbestände modifiziert, die Unkündbarkeit aber ansonsten unangetastet läßt (Fortsetzung von BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).«.

    Der dabei zu beachtende Vertrauensschutz kann zwar einer Regelung entgegenstehen, die wohlerworbene Rechte der Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt, daß ein tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch eine spätere tarifvertragliche Regelung wieder entzogen wird (BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einem Flächentarifvertrag angenommen, wenn ein bereits erlangter Unkündbarkeitsstatus durch eine tarifliche Neuregelung nachträglich wegfallen sollte (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11, allerdings zur Ablösung einer gesetzlichen durch eine tarifliche Vorschrift; 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45; ebenso Däubler/Weinert TVG § 4 Rn. 62; insoweit einschränkend: BSG 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R -BSGE 92, 74).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    In der Entscheidung des Ersten Senats vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip ging es um die Frage, ob die erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine tarifvertragliche Regelung, die eine Änderung der Dienstzeitberechnung vorsah, entzogen werden könne.
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