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   BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59   

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https://dejure.org/1961,783
BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59 (https://dejure.org/1961,783)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1961 - 1 AZR 17/59 (https://dejure.org/1961,783)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1961 - 1 AZR 17/59 (https://dejure.org/1961,783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streikbeginn - Abwehraussperrung - Krankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 541
  • BB 1961, 530
  • DB 1961, 610
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.09.1960 - 2 AZR 435/58

    Bauarbeiter - Krankheit - Krankengeldzuschuß - Schlechtwetter

    Auszug aus BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59
    In der Frage, ob der Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz entfällt, wenn während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters Umstände eintreten, die der 'Weiterarbeit auch eines arbeitsfähigen Arbeiters entgegengestanden hätten, hat sich der Zweite Senat bereits in der zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 29«September I960 - 2 AZR 435/58- beschäftigto Der Zweite Senat hat damals ausgeführt, daß ein erkrankter Bauarbeiter den Anspruch auf den Zuschuß auch für solche Tage habe, an denen er auch bei Arbeitsfähigkeit mit der Arbeit wegen schlechten Wetters hätte aussetzen müssen» Der Zweite Senat hat in dieser Entscheidung § 1 Äbsol Satz 1 ArbKrankhG dahin ausgelegt, daß mit den Worten "infolge Krankheit an seiner Dienstleistung verhindert (Arbeitsunfähigkeit)" lediglich ein Zustand charakterisiert werde; eine ausschließliche K&.usalbe Ziehung zwischen "Krankheit einerseits und Arbeitsverhinderung andererseits" werde von dem Gesetz nicht gefordert., Die gleiche Auffassung liegt der Entscheidung des Zweiten Senats vom 20»Oktober I960 - 2 AZR 413/59 - , die zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen ist und bei der es sich um Fragen der Kurzarbeit handelt, zugrunde» II».
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 413/59

    Krankengeldzuschuß - Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59
    In der Frage, ob der Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz entfällt, wenn während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters Umstände eintreten, die der 'Weiterarbeit auch eines arbeitsfähigen Arbeiters entgegengestanden hätten, hat sich der Zweite Senat bereits in der zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 29«September I960 - 2 AZR 435/58- beschäftigto Der Zweite Senat hat damals ausgeführt, daß ein erkrankter Bauarbeiter den Anspruch auf den Zuschuß auch für solche Tage habe, an denen er auch bei Arbeitsfähigkeit mit der Arbeit wegen schlechten Wetters hätte aussetzen müssen» Der Zweite Senat hat in dieser Entscheidung § 1 Äbsol Satz 1 ArbKrankhG dahin ausgelegt, daß mit den Worten "infolge Krankheit an seiner Dienstleistung verhindert (Arbeitsunfähigkeit)" lediglich ein Zustand charakterisiert werde; eine ausschließliche K&.usalbe Ziehung zwischen "Krankheit einerseits und Arbeitsverhinderung andererseits" werde von dem Gesetz nicht gefordert., Die gleiche Auffassung liegt der Entscheidung des Zweiten Senats vom 20»Oktober I960 - 2 AZR 413/59 - , die zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen ist und bei der es sich um Fragen der Kurzarbeit handelt, zugrunde» II».
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob er seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber überhaupt vorenthalten und damit im Rechtssinne streiken kann (vgl. BAG 24. Februar 1961 - 1 AZR 17/59 - AP ArbKrankhG § 1 Nr. 31 = EzA ArbKrankhG § 1 Nr. 5; 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50, zu II 3 d der Gründe).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Mit Urteil vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) hat das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, daß ein bereits vor Streikbeginn erkrankter Arbeiter seinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Krankengeld behält, wenn er - wäre er nicht krank gewesen - im Betrieb trotz des Streiks hätte arbeiten können.

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) noch davon ausgegangen, daß ein erkrankter Arbeitnehmer überhaupt nicht streiken könne.

  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Dementsprechend hat der Senat mit Urteil vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) ausgesprochen, daß ein bereits vor Streikbeginn erkrankter Arbeiter seinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Krankengeld behält, wenn er - wäre er nicht krank gewesen - im Betrieb trotz des Streiks hätte arbeiten können.
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Der Senat hat dies für kranke Arbeitnehmer im Urteil vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) und für im Urlaub befindliche Arbeitnehmer im Urteil vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG) anerkannt.
  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat entschieden, daß während einer Aussperrung der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einem erkrankten Arbeitnehmer den Arbeitgeberzuschuß zum Krankengeld zu zahlen (Urteil vom 24. Februar 1961 - 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG; ähnlich Urteil vom 8. März 1973 - 5 AZR 491/72 - AP Nr. 29 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 179/90

    Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für

    Mit Urteil vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) hat das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, daß ein bereits vor Streikbeginn erkrankter Arbeiter seinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Krankengeld behält, wenn er - wäre er nicht krank gewesen - im Betrieb trotz des Streiks hätte arbeiten können.

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) noch davon ausgegangen, daß ein erkrankter Arbeitnehmer überhaupt nicht streiken könne.

  • LAG Berlin, 12.12.1990 - 13 Sa 84/90

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitskampfs

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) behandelt einen Sonderfall und steht der vorliegend vertretenen Rechtsanwicht schon deshalb nicht entgegen.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.1987 - 8 (14) Sa 90/86

    Anspruch auf Lohnfortzahlung; Rechtmäßige Aussperrung; Arbeitsunfähig erkrankte

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