Rechtsprechung
BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Freistellung von der Arbeitspflicht zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 9 Abs 3 GG, § 275 Abs 3 BGB, § 106 S 1 GewO
Freistellung von der Arbeitspflicht zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft - IWW
- Wolters Kluwer
Unbezahlte Freistellung eines gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht zwecks Teilnahme an Sitzungen des Ortsvorstands seiner Gewerkschaft
- Betriebs-Berater
Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
- hensche.de
Freistellung, Gewerkschaft
- bag-urteil.com
Freistellung von der Arbeitspflicht zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft
- rewis.io
Freistellung von der Arbeitspflicht zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft
- ra.de
- rewis.io
Freistellung von der Arbeitspflicht zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 275 Abs. 3; GewO § 106
Fehlender Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schichtplan stört Gewerkschaftsarbeit - Arbeitgeber muss das Engagement berücksichtigen - doch die Arbeitspflicht geht vor
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
Besprechungen u.ä.
- wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)
Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 30.04.2008 - 4 Ca 232/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 2 Sa 328/08
- BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09
Papierfundstellen
- BAGE 135, 203
- MDR 2011, 171
- BB 2010, 2367
- DB 2011, 1115
- NZA-RR 2010, 640
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Auszug aus BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09
Der Schutz dieses Grundrechts beschränkt sich nicht auf diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung und die Sicherung des Bestands der Koalition unerlässlich sind, sondern umfasst alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen des Verbands und seiner einzelnen Mitglieder (BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - BVerfGE 93, 352). - BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09
Die Betriebsparteien haben dabei neben anderen Interessen, wie etwa der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (dazu BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 27 = EzA TzBfG § 8 Nr. 23), auch den Wunsch der Klägerin an einer Teilnahme an Sitzungen des Ortsvorstands zu beachten. - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09
Das verlangt vom Arbeitgeber eine Abwägung der wechselseitigen berechtigten Interessen unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - EzA GewO § 106 Nr. 4).
- BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
Kündigung wegen Glaubenskonflikts
Insoweit gilt seit seinem Inkrafttreten für § 106 GewO nichts anderes als zuvor für § 315 Abs. 1 BGB (BAG 13. August 2010 - 1 AZR 173/09 - AP GG Art. 9 Nr. 141 = EzA GG Art. 9 Nr. 100; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe mwN, BAGE 103, 111; AnwK-ArbR/Boecken 2. Aufl. § 106 GewO Rn. 92; ErfK/Preis 11. Aufl. § 106 GewO Rn. 6) . - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Die Vorschrift betrifft das Spannungsverhältnis von Vertragstreue und Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung (BAG 13. August 2010 - 1 AZR 173/09 - Rn. 12, BAGE 135, 203) . - BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und dadurch bedingte Einschränkungen seiner privaten Lebensführung hinzunehmen (vgl. BAG 13. August 2010 - 1 AZR 173/09 - Rn. 9, BAGE 135, 203) .
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12
Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
Kollidieren diese mit dem Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine von der vertraglichen Vereinbarung gedeckte Tätigkeit zuzuweisen, sind die gegensätzlichen Rechtspositionen grundrechtskonform auszugleichen (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 137, 164; 13. August 2010 - 1 AZR 173/09 - Rn. 10, BAGE 135, 203) . - LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 5 Sa 66/19
Außerordentliche Kündigung - Nebentätigkeit während der Arbeitszeit
Im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und dadurch bedingte Einschränkungen seiner privaten Lebensführung hinzunehmen (vgl. BAG 13.08.2010 - 1 AZR 173/09 - Rn. 9). - LAG München, 21.05.2015 - 3 Sa 68/15
Weisungsrecht, Ermessungsreduzierung, Arbeitszeit, Nachtarbeitszuschläge, …
3 Sa 68/15 - 11 (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2010 - 1 AZR 173/09 - NZA- RR 2010, 640;… Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 53, NZA 2009, 565). - LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche …
Die Vorschrift betrifft somit das Spannungsverhältnis von Vertragstreue und Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung (vgl. BAG vom 13.08.2010 - 1 AZR 173/09 Rn. 12, juris) und löst sie (nur) dann zugunsten des Schuld-.