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   BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11   

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BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 (https://dejure.org/2012,35967)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 (https://dejure.org/2012,35967)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 (https://dejure.org/2012,35967)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • openjur.de

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen; Dritter Weg

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

Kurzfassungen/Presse (29)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG bestätigt den Dritten Weg der Kirchen und lockert das kirchliche Streikverbot

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Arbeitskampf in der Kirche

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Evangelische Kirche regelt Arbeitsrecht neu

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Weg frei für Tarifverträge in der niedersächsischen Diakonie

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Streik (-verbot) in kirchlichen Einrichtungen?

  • faz.net (Pressebericht, 20.11.2012)

    Urteil zum Streikrecht: Eine Bestätigung für die Kirchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Der dritte Weg

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG lockert kirchliches Streikverbot - Interessen der Gewerkschaften müssen berücksichtigt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kirchliches Streikverbot - Interessen der Gewerkschaften müssen berücksichtigt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BAG lockert Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen - Aber Bestätigung des "Dritten Wegs"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerkschaften dürfen nicht zu Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen aufrufen

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Caritas verteidigt kirchliches Streikverbot - Die Entscheidung fällt heute

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf in kirchlichen Einrichtungen unter Umständen rechtens

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Das Bundesarbeitsgericht holt Gewerkschaften in die kirchlichen Kliniken. Werden sie bei Gehaltsverhandlungen nicht einbezogen, kann Streik drohen.

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter und Dritter Weg

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Auch kirchliche Einrichtungen dürfen - manchmal - streiken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kirchliches Streikverbot gelockert

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streikverbot für kirchliche Arbeitnehmer gelockert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Kirchenangestellte streiken?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gelockertes Streikverbot der Kirchen: Gewerkschaften erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streikverbot für kirchliche Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streikrecht kirchlicher Arbeitnehmer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kirchliches Arbeitsrecht: Gestaltung der Arbeitsbedingungen

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Evangelische Kirche hält am Dritten Weg und am Streikverbot fest

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, 22.11.2012)

    Kirchen können Streiks weiter verhindern: Nicht ohne die Gewerkschaften

  • spiegel.de (Pressekommentar, 20.11.2012)

    Streikrecht: Gegen die Kirchen, für die Menschen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streiks sind nur unzulässig, wenn die Gewerkschaften bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen gemäß dem dritten Weg stärker als bisher eingebunden werden

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Aufruf von Gewerkschaften zum Streik in kirchlichen Einrichtungen rechtmäßig

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchliches Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang vor Streikrecht ? aber nur unter bestimmten Voraussetzungen…

Sonstiges (2)

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.04.2013)

    Verfassungsrichter prüfen Streikrecht in Kirchen

  • hensche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die 6. Tagung der 11. EKD-Synode in Düsseldorf will auf Gewerkschaften zugehen, aber es bleibt beim Nein zum Streik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 354
  • NJW 2013, 1550
  • NJW 2013, 36
  • NZA 2013, 448
  • BB 2012, 3072
  • BB 2013, 947
  • DB 2012, 19
  • DB 2013, 822
  • JR 2014, 497
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Religionsgesellschaften vermitteln es ihnen, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 a der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Dies schließt die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge ein (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 b bis c der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt daher für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 d der Gründe, aaO) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu den eigenen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften, dass diese der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Auch insoweit entscheidet die Kirche darüber, was Teil ihres Bekenntnisses ist, ob eine solche Differenzierung ihrem Bekenntnis entspricht und sich auf die Dienstgemeinschaft auswirkt (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    c) Die Ausrichtung des kollektiven Arbeitsrechtsregelungsverfahrens am Leitbild der Dienstgemeinschaft bezweckt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht die Sicherung einer sog. haushaltsmäßigen Beweglichkeit, also die Förderung wirtschaftlicher Belange (dazu BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 4 a der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Erfasst sind vielmehr alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 a der Gründe mwN, BVerfGE 70, 138) .

    Genügen die einzelnen Vorgaben einer derartigen Kontrolle, sind staatliche Gerichte hieran gebunden, es sei denn, sie begäben sich dadurch in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung, wie sie im allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) , sowie den guten Sitten iSd. § 138 BGB oder dem sog. ordre public ihren Niederschlag gefunden haben (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Dort haben die Kläger mit Blick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2007 (- 7 ABR 72/06 - BAGE 125, 100) geltend gemacht, das vom Bundesarbeitsgericht dort beanstandete Fehlen von Personen, die aufgrund eines kirchlichen Auftrags in entscheidungsbefugten Organen der Einrichtung mitwirkten, habe einen Sonderfall betroffen, der hier nicht vorliege.

    Für dieses Antragsverständnis ist maßgeblich, dass die Kläger zu 5) und 6) diese Formulierung erstmals im ersten Rechtszug im Schriftsatz vom 23. Februar 2010 in den Hilfsantrag zu 5. d) aufgenommen und dann später im Hilfsantrag zu 5. e) wiederholt haben, nachdem die Beklagte zuvor unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2007 (- 7 ABR 72/06 - BAGE 125, 100) gerügt hatte, allein aus der Zugehörigkeit zum Diakonischen Werk könne nicht geschlossen werden, dass es sich bei der jeweiligen Einrichtung um eine solche der Evangelischen Kirche handele.

    Bestehen danach ausreichende inhaltliche und personelle Einflussmöglichkeiten der Kirche auf die religiöse Tätigkeit der Einrichtung, ist das tatsächliche Maß der Einflussnahme oder Kontrolle durch die Amtskirche ohne Bedeutung für die Zuordnung iSd. § 118 Abs. 2 BetrVG (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 31 f., aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 b aa bis kk der Gründe, BVerfGE 46, 73) .

    In diesen kirchenrechtlichen Regelungen kommt eine hinreichende institutionelle Verbundenheit zwischen dem Diakonischen Werk und der Evangelischen Kirche zum Ausdruck (dazu BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 46, 73; BAG 5. Dezember 2007 -  7 ABR 72/06  - Rn. 35, BAGE 125, 100) .

    Nach § 18 Abs. 3 der Satzung des Klägers zu 8) fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Diakonischen Werks dessen Vermögen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zu (vgl. dazu BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 35 mwN, BAGE 125, 100) .

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2007 (- 7 ABR 72/06 - BAGE 125, 100) entschiedenen Fall, in dem eine nicht kirchliche Stiftung Alleingesellschafterin eines Krankenhauses war und eine Beteiligung von Vertretern der Evangelischen Kirche oder ihres Diakonischen Werks in den entscheidungsbefugten Organen der Arbeitgeberin nicht vorgesehen war, ist hier aufgrund der Gesellschafterstruktur und der Vorschriften über die Bestellung des Aufsichtsrats bereits eine ausreichende Einflussnahme der Kirche sichergestellt.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Bestehen danach ausreichende inhaltliche und personelle Einflussmöglichkeiten der Kirche auf die religiöse Tätigkeit der Einrichtung, ist das tatsächliche Maß der Einflussnahme oder Kontrolle durch die Amtskirche ohne Bedeutung für die Zuordnung iSd. § 118 Abs. 2 BetrVG (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 31 f., aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 b aa bis kk der Gründe, BVerfGE 46, 73) .

    Maßstab für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Ausmaß der institutionellen Verbindung mit einer Religionsgesellschaft oder die Art der mit der Vereinigung verfolgten Ziele (vgl. BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 46, 73; 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - [KrankenhausG-NRW] zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

    In diesen kirchenrechtlichen Regelungen kommt eine hinreichende institutionelle Verbundenheit zwischen dem Diakonischen Werk und der Evangelischen Kirche zum Ausdruck (dazu BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 46, 73; BAG 5. Dezember 2007 -  7 ABR 72/06  - Rn. 35, BAGE 125, 100) .

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Der Arbeitskampf ist deshalb funktional auf die Tarifautonomie bezogen und insoweit grundrechtlich geschützt (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 1 a der Gründe, BVerfGE 84, 212; 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGK 4, 60) .

    Diese Grunderkenntnis, auf der die verfassungsrechtliche Gewährleistung von Koalitionsfreiheit mit Tarifautonomie und Arbeitskämpfen aufbaut (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - [Aussperrung] zu C I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 84, 212) , will die Kirche allerdings mit einem Regelungskonzept erfassen, das sich mit dem Leitbild der Dienstgemeinschaft vereinbaren lässt und damit ihrem durch Art. 4 GG geschützten Bekenntnis Rechnung trägt.

    a) Ein fairer und angemessener Ausgleich widerstreitender Arbeitsvertragsinteressen im Wege kollektiver Verhandlungen verlangt nach annähernd gleicher Verhandlungsstärke und Durchsetzungskraft (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - [Aussperrung] zu C I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 84, 212) .

  • EGMR, 31.01.2012 - 2330/09

    SINDICATUL

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Das Recht auf Religionsfreiheit schließt dabei jede Beurteilung der Legitimität der religiösen Überzeugungen oder deren Ausdrucksformen durch den Staat aus (EGMR [III. Sektion] 31. Januar 2012 - 2330/09 - [Sindicatul Pastorul cel Bun] Rn. 74) .

    Gleichwohl kann entgegen der Auffassung der Beklagten der Entscheidung in der Sache "Sindicatul Pastorul cel Bun" (EGMR [III. Sektion] 31. Januar 2012 - 2330/09 -) sowie den zum Streikrecht im öffentlichen Dienst ergangenen Urteilen (EGMR [Große Kammer] 12. November 2008 - 34503/97 - [Demir u. Baykara] NZA 2010, 1425 und EGMR [III. Sektion] 21. April 2009 - 68959/01 - [Enerji Yapi-Yol Sen] NZA 2010, 1423) nicht die uneingeschränkte Zulässigkeit von Streiks in diakonischen Einrichtungen entnommen werden.

    Dementsprechend fordert der Gerichtshof bei einer Kollision dieser beiden Rechte eine verhältnismäßige Abwägung (EGMR [III. Sektion] 31. Januar 2012 - 2330/09 - [Sindicatul Pastorul cel Bun] Rn. 79 f.) .

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Sie kommen nicht nur den Religionsgesellschaften und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der verfassten Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (vgl. BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - [KrankenhausG-NRW] zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

    Maßstab für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Ausmaß der institutionellen Verbindung mit einer Religionsgesellschaft oder die Art der mit der Vereinigung verfolgten Ziele (vgl. BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - [Goch] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 46, 73; 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - [KrankenhausG-NRW] zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

    Zu den eigenen Angelegenheiten iSd. Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV gehört nach kirchlichem Selbstverständnis das diakonische Wirken als Ausdruck des christlichen Bekenntnisses (vgl. BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - [KrankenhausG-NRW] zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Vielmehr legt der Dienstgeber einseitig die Arbeitsbedingungen für seine Einrichtung fest (sog. Erster Weg, vgl. BAG 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - zu III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 101, 9) .

    Eine derartige einseitige Auswahlmöglichkeit für die Dienstgeberseite, die durch eine entsprechende einzelvertragliche Gestaltung von Bezugnahmeklauseln noch erweitert werden kann und bereits durch die übliche Personalfluktuation auch tatsächlich erweitert wird, kommt dem sog. Ersten Weg gleich, bei dem der kirchliche Dienstgeber die Arbeitsbedingungen letztlich einseitig festsetzt (dazu BAG 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - zu III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 101, 9) .

  • EGMR, 12.11.2008 - 34503/97

    Demir und Baykara ./. Türkei - Streikrecht für Beamte

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Das Recht, Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein wesentliches Element des in Art. 11 EMRK garantierten Rechts (dazu EGMR [Große Kammer] 12. November 2008 - 34503/97 - [Demir u. Baykara] Rn. 144, 154, NZA 2010, 1425; EGMR [III. Sektion] 21. April 2009 - 68959/01 - [Enerji Yapi-Yol Sen] Rn. 24, NZA 2010, 1423; dazu Claudia Schubert AöR 137 [2012] S. 92 ff.) .

    Gleichwohl kann entgegen der Auffassung der Beklagten der Entscheidung in der Sache "Sindicatul Pastorul cel Bun" (EGMR [III. Sektion] 31. Januar 2012 - 2330/09 -) sowie den zum Streikrecht im öffentlichen Dienst ergangenen Urteilen (EGMR [Große Kammer] 12. November 2008 - 34503/97 - [Demir u. Baykara] NZA 2010, 1425 und EGMR [III. Sektion] 21. April 2009 - 68959/01 - [Enerji Yapi-Yol Sen] NZA 2010, 1423) nicht die uneingeschränkte Zulässigkeit von Streiks in diakonischen Einrichtungen entnommen werden.

  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Das Recht, Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein wesentliches Element des in Art. 11 EMRK garantierten Rechts (dazu EGMR [Große Kammer] 12. November 2008 - 34503/97 - [Demir u. Baykara] Rn. 144, 154, NZA 2010, 1425; EGMR [III. Sektion] 21. April 2009 - 68959/01 - [Enerji Yapi-Yol Sen] Rn. 24, NZA 2010, 1423; dazu Claudia Schubert AöR 137 [2012] S. 92 ff.) .

    Gleichwohl kann entgegen der Auffassung der Beklagten der Entscheidung in der Sache "Sindicatul Pastorul cel Bun" (EGMR [III. Sektion] 31. Januar 2012 - 2330/09 -) sowie den zum Streikrecht im öffentlichen Dienst ergangenen Urteilen (EGMR [Große Kammer] 12. November 2008 - 34503/97 - [Demir u. Baykara] NZA 2010, 1425 und EGMR [III. Sektion] 21. April 2009 - 68959/01 - [Enerji Yapi-Yol Sen] NZA 2010, 1423) nicht die uneingeschränkte Zulässigkeit von Streiks in diakonischen Einrichtungen entnommen werden.

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

    Auszug aus BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
    Die in Art. 6 Abs. 3 EUV enthaltene Verweisung auf die Europäische Menschenrechtskonvention gebietet einem nationalen Gericht nicht, im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Regelung des nationalen Rechts und der Konvention deren Bestimmungen unmittelbar anzuwenden und eine mit ihr unvereinbare nationale Regelung unangewendet zu lassen (EuGH 24. April 2012 - C-571/10 - [Kamberaj] Rn. 62 f., NVwZ 2012, 950) .

    Gleiches gilt für die aus Art. 6 EUV folgenden Anwendungspflichten nationaler Gerichte (vgl. EuGH 24. April 2012 - C-571/10 - [Kamberaj] Rn. 62 f., NVwZ 2012, 950) .

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84

    Sommerpreiswerbung

  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • EGMR, 05.04.2007 - 18147/02

    CHURCH OF SCIENTOLOGY MOSCOW v. RUSSIA

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

  • EuGH, 16.01.2008 - C-361/07

    Polier

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 59/01

    Karitative Einrichtung der Kirche - Wohnungsbau-GmbH

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 582/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Einschränkung der ordentlichen Kündigung nach AVR

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

  • LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10

    Streik in der Kirche zulässig?

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Zwar handelt es sich bei dem Beklagten um eine einer Religionsgemeinschaft, nämlich der EKD zugeordnete Einrichtung iSd. § 9 Abs. 1 AGG und im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG (zu den Anforderungen an die Annahme einer solchen Einrichtung: vgl. EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 39 bis 41; BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 146 f., BVerfGE 137, 273; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 22 f.; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94 f., BAGE 143, 354) .

    Dazu gehört auch die Befugnis der Kirche, den ihr angehörenden Arbeitnehmern die Beachtung jedenfalls der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und zu verlangen, dass sie nicht gegen die fundamentalen Verpflichtungen verstoßen, die sich aus der Zugehörigkeit zur Kirche ergeben und die jedem Kirchenmitglied obliegen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98, BAGE 143, 354) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Nach diesem theologisch geprägten Selbstverständnis verwirklicht die Arbeitsleistung in der Kirche und den ihr zugeordneten Einrichtungen ein Stück kirchlichen Auftrags in der Welt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98 mwN, BAGE 143, 354) .

    Hieran wirken alle Beschäftigten durch ihre Tätigkeit und ungeachtet ihres individuellen Glaubens oder ihrer weltanschaulichen Überzeugungen mit (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 99 mwN, aaO) .

    Sie sind gehalten, im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einen Ausgleich der jeweils widerstreitenden grundrechtlichen Gewährleistungen herbeizuführen (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, BVerfGE 128, 1; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, BAGE 143, 354) .

    Auch vorbehaltlos gewährte Grundrechte können zum Schutz anderer Grundrechte oder grundrechtlicher Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, aaO; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, aaO) .

    Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114, 115 mwN, BAGE 143, 354) .

    Hierzu gehören alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten Aufgaben unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses zu treffen sind (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94, 95 mwN, BAGE 143, 354) .

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt daher für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94, 95 mwN, BAGE 143, 354) .

    Die diesen zugeordneten Einrichtungen leiten dieses Recht von ihnen ab, sie sind selbst Teil der Kirche (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 57, BAGE 143, 354) .

    Die Kirche muss aber in der Lage sein, einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung zu unterbinden (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 31 f., BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 48, BAGE 143, 354) .

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Das Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (Gesetz vom 20. Dezember 1956, BGBl II S. 2072; vgl. auch EGMR, Associated Society of Locomotive Engineers & Firemen (ASLEF) v. the United Kingdom, Entscheidung vom 27. Februar 2007, Nr. 11002/05, § 38; (GK), Demir and Baykara v. Turkey, Entscheidung vom 12. November 2008, Nr. 34503/97, § 70; Enerji Yapi-Yol Sen v. Turkey, Entscheidung vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, § 24) und das Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (ratifiziert mit Gesetz vom 23. Dezember 1955, BGBl II S. 1122; zur Beachtung durch die Arbeitsgerichte BVerfGE 96, 152 ; ferner BVerfGE 98, 169 ; 109, 64 ; siehe auch BAG, Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 -, juris, Rn. 133; Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 -, juris, Rn. 76) gehen hier über die grundrechtliche Gewährleistung nicht hinaus.
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