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   BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57   

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BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57 (https://dejure.org/1957,253)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1957 - 1 AZR 189/57 (https://dejure.org/1957,253)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 (https://dejure.org/1957,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 58
  • NJW 1958, 397
  • DB 1957, 1232
  • DB 1958, 139
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Bei dieser in der Tarifordnung vorgesehenen Schriftform handelt es sich, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 7. Juli 1955 (2 AZR 27/55) eingehend dargetan hat (BAG 2, 58 f.), um eine Abschluß norm , die die Schriftform mit konstitutiver Wirkung vor schreibt, nicht um eine Inhaltsnorm, die den Parteien des Arbeitsvertrags nur einen Anspruch auf schriftliche Festlegung des Vereinbarten für Beweiszwecke gibt, die Gültigkeit des der Formvorschrift zuwider geschlossenen Arbeitsvertrages aber nicht berührt (sog. deklaratorische Form- Vorschrift, wie z.B. in § 85 HGB).

    Um Wiederholungen insoweit zu vermeiden, verweist der Senat 5 auf die Entscheidungsgründe des Zweiten Senates im Urteil vom 7« Juli 1955» BAG 2, 58.

    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).
  • BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56

    Nichtige Wettbewerbsabrede - Vorliegen besonders erschwerender Umstände - Einrede

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
    Das hat der Senat unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung von Nikisch (Arbeitsrecht 2. Aufl., Bd. 1, S? 492) bereits in der Entscheidung vom 8. Februar 1957 (1 AZR 338/55, AP Nr. 2 zu § 615 - Betriebsrisiko) ausgeführt.
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Unanwendbar auf das Arbeitsverhältnis ist, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1957 in 1 AZR 189/57 entschieden hat, die rückwirkende Beseitigung eines (wegen Formverstoßes) nichtigen, aber bereits zur Ausführung gelangten Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Zwar entsteht in aller Regel dann, wenn ein nichtiger Arbeitsvertrag durch Aufnahme der Arbeit aktualisiert wird, ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis, das weitgehend ähnliche Rechtswirkungen wie ein durch einen wirksamen Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis erzeugt (vgl. BAG 5, 58 [65] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB ; BAG 5, 159 [161] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB sowie Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Soll dagegen nur ein Anspruch darauf bestehen, die getroffene Vereinbarung zu Beweiszwecken schriftlich festzuhalten, handelt es sich um eine deklaratorische Formvorgabe (vgl. BAG 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - zu I der Gründe, BAGE 5, 58; HWK/Thüsing 9. Aufl. BGB § 611a Rn. 187; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 32 Rn. 47; MHdB ArbR/Benecke 5. Aufl. § 36 Rn. 40) .
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Fehlt aber jede rechtsgeschäftliche Übereinkunft, liegt auch kein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis vor (vgl. BAG 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - BAGE 5, 58, 64 ff.; 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP HGB § 63 Nr. 32; Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 315 f.).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    In der Entscheidung vom 15. November 1957 (BAGE 5, 58 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB) hat das Bundesarbeitsgericht die rückwirkende Geltendmachung der Nichtigkeit des Arbeitsvertrags deshalb abgelehnt, weil beide Parteien das Arbeitsverhältnis als rechtswirksam begründet angesehen hatten und der Arbeitnehmer die bei Rechtsbeständigkeit des Arbeitsvertrags geschuldete Arbeitsleistung im Vertrauen auf die Rechtswirksamkeit dem Arbeitgeber erbracht hatte.
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß die Beobachtung der Schriftform hier nicht rechtsmißbräuchlich ist Dabei ist zu berücksichtigen, daß aus Gründen der Hechtssicherheit ganz allgemein der Einwand aus Treu und Glauben oder Arglist gegenüber dem Festhalten an eier gesetzlichen oder tariflichen Schriftform nur ausnahmsweise erfolgreich sein kann Es ist darauf abzusteilen, ob nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Veihalten der Partei, die sich auf die Formvorschnft beluft, bei dem Vertragsgegner der Eindruck erzeugt worden ist, als solle auch ohne Einhaltung der Schriftform erfüllt weiden bzw von der Einhaltung der Schriftform überhaupt ab gesehen werden (vgl BAG 5, 58 [62 ff ] = AP Nr. 2 zu § 125 bGB sowie BAG 2, 58 [65J = AP Nr. 1 zu § 32 AOG Tarifox Innung, BAG Urteil vom 16 Mai 1972 - 5 AZR 459/71 - aemnachst AP Nr, 11 zu § 4 TVG, BGHZ 12, 286 [3041 sowie BB 1959, S 215, RGZ 137, 207 [209j sowie 170, 203 [205:, Unecceius-kipp-Volff-Nipoeidey, Lehrbuch des Bürgerincnen Hechts, 15 Aufl I960, Allg Teil, 2 Halbbd , S 959) Der Senat verkennt m diesem Zusammennang auch nicht, daß die Anwendung von tariflichen Ausschlußfristen ganz allgemein unter dem Grundgedanken von § 242 BGB steht (BAG 14 131 140 [145J - AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG a 3? sowie AP Nr. 54, 44 und 46 au § 4 TVG Ausschlußfristen, Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl , Bd II/1, S 638, Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2 Aufl , Bd 2, S 476, Hueck- Nipperdey-Stahlhacke, aaO, § 4 Anra 150) Aber auch unter diesem Gesichtspunkt kommt der Einwand der Arglist oder Treuwidrigkeit nur bei besonders gewichtigen Gründen m Betracht, etwa wenn dem Gläubiger die Einhaltung der Prist unmöglich gemacht worden ist, die Geltendmachung erschwert wurde oder er aufgrund von Zusicherungen des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, sein Anspruch werde auch ohne Einhaltung der tariflichen AusschlußfTisfc erfüllt (BlG 14, 14Ö £ 145-146J = AP Nr, 9 zu § 59 BetrVG a F und AP Nr. 1 zu 70 BAT).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84

    Lohnfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, kann er die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen (BAGE 5, 58, 66 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; BAGE 8, 47, 50 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, Bl. 2 und 2 R der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

    Dem Arbeitnehmer stehen daher gegen den Arbeitgeber die Ansprüche zu, die er gegen ihn im Dalle der Gültigkeit des Arbeitsvertrages hätte (vgl. BAG 5, 58; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6. Auflage, Band 1, S. 168, Anm. 4, mit Angaben).
  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - BAG 5, 58 [65, 66] und vom 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis - ausgeführt hat, hat bei einem in Punktion gesetzten Arbeitsverhältnis, wovon das Landesarbeitsgericht für das Vertragsverhältnis der Parteien ausgeht, eine Nichtigkeit keine rückwirkende Kraft.
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Stückskaufverträgen (§ 313 BGB) befaßt» Der Bundesgerichtshof versagt der Berufung auf die Nichtigkeit solcher Verträge dann die Anerkennung, wenn diese - insbesondere für den Käufer - nicht nur zu einem harten, sondern geradezu zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (BGHZ 12, 286 = NJW 54, 1241; BGHZ 16, 334 = LM Nr» 9 zu § 313 BGB; BGH LM Nr» 13 zu § 313 BGB; BGH NJW 69, 1167; BGHZ 48, 396 [398])» Dies ist u.a. der Ball, wenn der sich auf die Nichtigkeit des Vertrages berufende Vertragspartner Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat (BGHZ 26, 142 [151])« Auch das Bundesarbeitsgericht erkennt grundsätzlich an, daß die Berufung auf die Pormnichtigkeit eines Vertrages wegen Verletzung der gesetzlichen Schriftform gegen § 242 BGB verstoßen kann (BAG 5, 58 = AP Nr» 2 zu § 125 BGB; BAG AP Nr» 18 zu § 794 ZPO)».
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91

    Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

  • LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88

    Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 858/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

  • BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66

    Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren -

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87

    Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

  • BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66

    Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts -

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89

    Formnichtigkeit einer Kündigung - Auslegung von tarifvertraglichen Normen -

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 404/83

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 213/84

    Bestimmung der Rechte und Pflichten der Parteien nach den Vereinbarungen des

  • LAG Thüringen, 17.09.1997 - 9 Sa 768/95

    Einhaltung von Schriftformerfordernissen, Gehaltsabrechnung

  • BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 174/58

    Arbeitszeit - Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten -

  • BAG, 21.07.1960 - 5 AZR 510/58

    Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt -

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1247/14
  • LG Trier, 14.11.1989 - 3 T 44/89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 179/57

    Rechtsmittel

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