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BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.04.1997 - 3 Ca 5563/96
- LAG Köln, 17.12.1997 - 7 (8/10) Sa 1062/97
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91
Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Sie war schon vor Inkrafttreten des AGBG allgemein an erkannt und gilt auch für Formulararbeitsverträge (z.B. BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II 2 b der Gründe;… MünchKomm- BGB/Müller-Glöge, 3. Auflage, § 611 Rz 234). - BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Die Auslegung dieses Vertrags unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1997 -1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a aa der Gründe) in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat, da es sich bei dem Vertrag - jedenfalls in den streitbefangenen Teilen - um eine typische Vereinbarung handelt. - BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Teilweise Parallelsache zum Urteil vom 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - .
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen …
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Das folgt schon daraus, daß es nicht um Sozialleistungen geht, sondern um das im Austauschverhältnis mit der geschuldeten Arbeitsleistung stehende eigentliche Entgelt (BAGE 62, 360, 372 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu 1112 b der Gründe). - BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Sie ergibt sich nämlich mit hinreichender Deutlichkeit aus den Entscheidungsgründen und der Rechtsmittelbelehrung: das reicht nach der Senatsrechtsprechung aus (Urteil vom 31. Oktober 1 9 9 5 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979, zu A II 2 der Gründe). - BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor …
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Inso weit gilt das Günstigkeitsprinzip (BAGE 63, 211, 219 = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe). - BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz
Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
Die insoweit zur Rechtsprechung des Vierten und des Siebten Senats bestehende Divergenz (dazu im einzelnen BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -) spielt vorliegend keine Rolle.
- BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung
Bei der Auslegung eines Urteils zur Prüfung der Frage, ob eine Rechtsmittelzulassung vorliegt, ist neben dem Tenor und den Entscheidungsgründen auch die Rechtsmittelbelehrung zu berücksichtigen, weil diese gemäß § 9 Abs. 5 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestandteil des Urteils ist und daher, wenn das vollständig abgefaßte Urteil in einem besonderen Verkündungstermin verkündet wird, an der Urteilsverkündung teilnimmt (…BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - aaO; BAG 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 - nv.). - BAG, 20.07.1999 - 1 AZR 472/98
Vergütung in Anlehnung an Beamtenbesoldung - Vertraglicher Anspruch auf Anpassung …
Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine sog. typische Vereinbarung, deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (Senatsurteil vom 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 -, zu II 1 der Gründe).