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   BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98   

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https://dejure.org/1998,38479
BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98 (https://dejure.org/1998,38479)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1998 - 1 AZR 233/98 (https://dejure.org/1998,38479)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 (https://dejure.org/1998,38479)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Sie war schon vor Inkrafttreten des AGBG allgemein an erkannt und gilt auch für Formulararbeitsverträge (z.B. BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II 2 b der Gründe; MünchKomm- BGB/Müller-Glöge, 3. Auflage, § 611 Rz 234).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Die Auslegung dieses Vertrags unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1997 -1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a aa der Gründe) in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat, da es sich bei dem Vertrag - jedenfalls in den streitbefangenen Teilen - um eine typische Vereinbarung handelt.
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Teilweise Parallelsache zum Urteil vom 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - .
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Das folgt schon daraus, daß es nicht um Sozialleistungen geht, sondern um das im Austauschverhältnis mit der geschuldeten Arbeitsleistung stehende eigentliche Entgelt (BAGE 62, 360, 372 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu 1112 b der Gründe).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Sie ergibt sich nämlich mit hinreichender Deutlichkeit aus den Entscheidungsgründen und der Rechtsmittelbelehrung: das reicht nach der Senatsrechtsprechung aus (Urteil vom 31. Oktober 1 9 9 5 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Inso weit gilt das Günstigkeitsprinzip (BAGE 63, 211, 219 = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Die insoweit zur Rechtsprechung des Vierten und des Siebten Senats bestehende Divergenz (dazu im einzelnen BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -) spielt vorliegend keine Rolle.
  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Bei der Auslegung eines Urteils zur Prüfung der Frage, ob eine Rechtsmittelzulassung vorliegt, ist neben dem Tenor und den Entscheidungsgründen auch die Rechtsmittelbelehrung zu berücksichtigen, weil diese gemäß § 9 Abs. 5 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestandteil des Urteils ist und daher, wenn das vollständig abgefaßte Urteil in einem besonderen Verkündungstermin verkündet wird, an der Urteilsverkündung teilnimmt (BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - aaO; BAG 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 - nv.).
  • BAG, 20.07.1999 - 1 AZR 472/98

    Vergütung in Anlehnung an Beamtenbesoldung - Vertraglicher Anspruch auf Anpassung

    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine sog. typische Vereinbarung, deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (Senatsurteil vom 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 -, zu II 1 der Gründe).
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