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   BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61   

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https://dejure.org/1962,233
BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der Lohngestaltung - Ablehnung einer Vertragsänderung - Übertariflicher Lohnzuschlag - Einverständliche Vertragsänderung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 103
  • NJW 1962, 1459
  • MDR 1962, 683
  • DB 1962, 841
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61
    b e n d ( v g l « H u e c k - N i p p e r d e y , aaO( S. 3 8 6 ; G. H u e c k , aaO S . 250 f., 258, 2 6 1 ; P r e y , ArbuR I 9 6 0, 172 f . / z u IV 4 / ; N i k i s c h , aaO, S. 5 0 2 ; a u c h BAG 9, 250 / 2 5 6 / = AP N r . 15 zu § 611 BGB G r a t i f i k a t i o n m i t i n s o w e i t z u s t » Anm. v . H e f er m eh l.) .
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Dies folgt schon aus dem Rechtssatz, daß beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Die Parteien können die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwar einvernehmlich abbedingen und einzelvertraglich ungünstigere Bedingungen vereinbaren (BAG 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - ZTR 1992, 72; 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103).
  • ArbG Berlin, 15.07.2016 - 28 Ca 6346/16

    Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13» 1o3 = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und BAG AP Nr. 36 und demnächst Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) wenn von einem bestimmten Zeitpunkt an die Gehäter der außertariflichen Angestellten allgemein erhöht werden, ein außertariflicher Angestellter jedenfalls nicht insoweit von Gehaltserhöhungen ausgenommen werden als in den individuell unterschiedlichen Anhebungen für diesen Personenkreis auch ein "Grundbetrag" wegen der Steigerung des Lohn- und Preisniveaus enthalten ist.
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dies ist eine Konsequenz des Rechtssatzes, daß beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auch der Erste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gehen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entlohnung aus (BAG 13, 103 ff. = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13

    Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher

    Die Vertragsfreiheit hat grundsätzlich Vorrang (so bereits BAG, Urt. v. 4.5.1962, BAGE 13, 103, zit. n. juris Rn. 12.).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 4/99 R

    Einkommensgrenze beim Kindergeld, Verzicht auf einen Teil der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann sich der Arbeitnehmer insbesondere bei der Lohngestaltung mit einer ihn benachteiligenden ungleichen Behandlung einverstanden erklären (BAGE 13, 103 = NJW 1962, 1459).
  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09

    Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen;

    Dies ist eine Konsequenz, des Rechtssatzes, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG vom 01.07.1999 - 2 AZR 826/95 unter Verweis in Rdnr. 21 auf BAG vom 04.05.1962 - 1 AZR 250/61).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung findet nämlich bei der Bestimmung des Arbeitsentgelts für verschiedene Tätigkeiten grundsätzlich keine Anwendung, da der Arbeitgeber im Hinblick auf die unterschiedliche Qualifikation des einzelnen Arbeitnehmers die Vergütung, wenn auch unter Beachtung und Anwendung etwaiger einschlägiger gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften, individuell vereinbaren kann (BAG 12, 294 = AP Nr. $1 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 13, 103 = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 34 und 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/83

    Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im

  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden

  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 199/68

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Freistellung

  • VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13

    Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98

    Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1988 - 4 Sa 175/88

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ; Begünstigung eines einzelnen

  • BGH, 21.09.1983 - IVb ZB 113/83

    Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer Zusatzversorgung auf die

  • BAG, 13.02.1969 - 4 AZR 199/68
  • BVerwG, 23.02.1967 - VIII B 82.64

    Rechtsmittel

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