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   BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71   

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https://dejure.org/1972,1140
BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71 (https://dejure.org/1972,1140)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1972 - 1 AZR 261/71 (https://dejure.org/1972,1140)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1972 - 1 AZR 261/71 (https://dejure.org/1972,1140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Dazu muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und dem Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Dabei ist darzulegen, dass der im Beschwerdeverfahren ergangene Beschluss auf dem Verfahrensmangel beruht, also bei richtigem Verhalten das Landesarbeitsgericht zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (BAG 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2, zu 4 d der Gründe).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, zVv.; 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Ist nicht ohne weiteres einsichtig, daß die Tatsacheninstanz unter Verstoß gegen § 286 ZPO einen Sachverhalt als unstreitig angesehen hat, dann muß die Revisionsbegründung im einzelnen darlegen, worin der Verstoß des Landesarbeitsgerichts zu sehen ist und daß der betreffende Verfahrensverstoß für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts tragend ist (BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge gehört, daß Beweismittel, Beweisthema sowie die vorinstanzliche Fundstelle des Beweisantritts angegeben werden und daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG Urteil vom 11. April 1985, BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

    Bei der Rüge, es sei erheblicher Vortrag oder ein Beweisangebot übergegangen worden, bedeutet dies, daß der entsprechende Sachvortrag bzw. der Beweisantrag mit Thema und Beweismittel angegeben werden muß (BAG 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2).

    Ebensowenig ist dargelegt, daß das angegriffene Urteil - was auch tatsächlich nicht der Fall ist - auf dieser angeblichen Annahme oder Würdigung beruht (vgl. BAG 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP ZPO § 561 Nr. 2).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).

    In derartigen Zweifelsfällen muß im übrigen in der Revisionsbegründung dargetan werden, daß ein Verfahrensverstoß des Landesarbeitsgerichts für dessen Rechtsfindung von entscheidender, also tragender Bedeutung gewesen wäre, anderenfalls bleibt die Rüge unvollständig (BAG Urteil vom 9. März 1972, aaO, zu 4 d der Gründe).

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

    Für derartige Prozeßrügen ist nämlich anerkannt, daß der Vortrag, das Landesarbeitsgericht habe angetretene Beweise nicht berücksichtigt, nicht genügt, sondern daß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden muß, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen habe, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden seien, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO; BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe; Senatsteilurteil vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - unveröffentlicht, zu II 1 b bb der Gründe).

    Es wird auch nicht näher dargestellt, inwiefern der angebliche Verfahrensverstoß überhaupt für die Entscheidung tragend sei (BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 P 12.04

    Wahl des Personalratsvorstandes; Vorstandsgröße; Anzahl von Frauen und Männern im

    Soweit damit festgestellt werden sollte, der Beteiligte zu 1 habe vor der Vorstandswahl die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf sechs festgelegt, handelt es sich um eine tatsächliche Schlussfolgerung, die zu dem vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegten Akteninhalt in offenem Widerspruch steht und den Senat wegen dieser Widersprüchlichkeit nicht bindet (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 1964 - 5 AZR 292/63 - AP Nr. 1 zu § 561 ZPO; Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO Bl. 546 R; Müller-Glöge, in: Germelmann/ Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 73 Rn. 10).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

  • BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
  • BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 371/82
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
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