Rechtsprechung
   BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Telefondatenerfassung bei angestelltem Psychologen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 54, 67
  • NJW 1987, 1509 (Ls.)
  • NZA 1987, 515
  • BB 1987, 1037
  • DB 1987, 1153



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88  

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; LPersVG Nds § 75 Abs. 1 Nr. 12

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  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87  

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

    Bei einem Berufspsychologen hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß bereits die Namen der behandelten Patienten zu den geheimzuhaltenden Tatsachen gehören (BAG Urteil vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - NZA 1987, 515, 516).
  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94  

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Die Freistellung ist im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 54, 67 ff.) für unzulässig erachtete automatische Rufnummernerfassung der Gesprächspartner eines angestellten Psychologen geschehen, um den genannten Bediensteten die Beachtung des § 203 StGB zu ermöglichen (vgl. VGH Mannheim NJW 1991, 2721, 2722).
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  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92  

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88  

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Telefondaten eines Psychologen nicht entgegen (BAGE 54, 67 = AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90  
    Von dem Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, daß er sich dem Feststellungsurteil beugen wird, ohne daß es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 68/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu I der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93  

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

    Denn von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • BAG, 24.01.1991 - 2 AZR 402/89  

    Rechtslage bei sich widersprechenden Urteilen zur Weiterbeschäftigung - Übergehen

    Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts wie der Beklagten ist zu erwarten, daß sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne daß es einer Zwangsvollstreckung bedarf (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu I der Gründe; Urteil vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - BAGE 54, 67, 72 = AP Nr. 3 zu § 23 BDSG , zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01  

    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x

    bis zum 31.07.2002 die Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 SR 2 x zum BAT zu zahlen oder nicht zu zahlen hat, und da zum anderen - worauf auch schon das Arbeitsgericht Rheine zutreffend verwiesen hat - ebenfalls von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwarten ist, dass sie einem rechtskräftigen Feststellungsurteil zu Gunsten des Klägers gegenüber dem Kläger nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung seitens des Klägers ihr gegenüber bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG).
  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94  

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    Vom Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, dass er einem rechtskräftigen Feststellungsurteil nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.19984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 257/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95  

    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95  

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94  

    Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag

  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97  

    Widerruf von Nebentätigkeitsgenehmigungen

  • LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95  

    Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95  

    Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle

  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88  
  • LAG Köln, 11.04.2011 - 5 Sa 1388/10  

    Unwirksame verhaltensbedingte Änderungskündigung wegen Weitergabe von

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