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   BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99   

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BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99 (https://dejure.org/1999,9884)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 1 AZR 268/99 (https://dejure.org/1999,9884)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 (https://dejure.org/1999,9884)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Sie erlauben es häufig nicht, die konkrete Höhe des Nachteils festzustellen, der sich im Einzelfall noch lange Zeit nach der Betriebsänderung verwirklichen kann (vgl. ausführlich BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 294, 300).

    Sie können mehr oder weniger differenziert pauschalieren (vgl. in dem anderen Zusammenhang der Frage der Wirksamkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplans BAG 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - aaO S 305 f.).

    cc) Der Senat hatim Beschluß vom 23. April 1985 (- 1 ABR 3/81 - aaO) angenommen, daß die Einigungsstelle bei Bemessung der Sozialplanleistungen auf die typischerweise im Zeitpunkt der (dort) Betriebsstillegung zu erwartenden Nachteile auch dann abstellen kann, wenn der Sozialplan erst geraume Zeit danach beschlossen wird und feststeht, daß einzelne Arbeitnehmer diese Nachteile tatsächlich nicht erlitten haben.

  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Zudem haben die Betriebsparteien den schon entstandenen Nachteil berücksichtigt, daß das neue Arbeitsverhältnis durch den Verlust des allgemeinen Kündigungsschutzes für beide Gruppen während der bei dem neuen Arbeitgeber zurückzulegenden Wartezeit eine geringere Sicherheit bot als das bisherige (dazu zB BAG 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80, zu II 3 a der Gründe).

    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG soll den von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeitern mit einem begrenzten Sozialplanvolumen eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe gewährt werden (BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Begrenzt wird der angemessene Ausgleich lediglich durch Recht und Billigkeit (siehe nur BAG 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103, zu 2 c dd der Gründe).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Obwohl einzelne Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre neuen Arbeitsverhältnisse möglicherweise überhaupt keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden oder sich sogar verbessern, können Sozialpläne an sie pauschaliert Abfindungen gewähren (grundlegend BAG GS13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176, 206 f.).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Wird die sofortige Berechtigung und damit eine fehlende Versorgungslücke dennoch unterstellt, heißt das nicht, daß die Betriebspartner gezwungen gewesen wären, die betreffenden Personen von den Leistungen des Sozialplans auszunehmen oder ihnen ausschließlich verminderte Abfindungen zuzugestehen, wenngleich sie dazu uU berechtigt gewesen wären (eingehend BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43, zu II und III der Gründe).
  • BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 22/97

    Sozialplanabfindung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (BAG 11. Februar 1998 - 10 AZR 22/97 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 121 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 97, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99
    Die mit jeder Gruppenbildung und Stichtagsregelung unvermeidbar verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Gruppenbildung und die Einführung eines Stichtags überhaupt am gegebenen Sachverhalt orientiert, somit sachlich vertretbar sind und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (vgl. BAG 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 30, zu 3 e der Gründe, für eine Höchstbegrenzungsklausel, wobei allerdings insoweit anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geprüft wurde).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (vgl. zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 -, zu II 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (vgl. zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 -, zu II 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Sie sind hinzunehmen, wenn die Gruppenbildung und die Einführung eines Stichtags als solche und wenn zudem die Grenzziehung zwischen den Gruppen am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BVerfG 27. Juni 1961 - 1 BvL 17/58, 1 BvL 20/58 - zu III 1 der Gründe mwN, BVerfGE 13, 31; BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 - zu II 2 c bb der Gründe; 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80).
  • LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07

    Sozialplanabfindung - Gleichbehandlung - Monatsgehalt - Arbeitszeitreduzierung

    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (vgl. BAG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 - und vom 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 -).

    Diese müssen jedoch hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BAG, Urteile vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 - und vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -).

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Die mit ihnen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG v. 19.02.2008 Rn. 27, aaO; BAG v. 14.12.1999 - 1 AZR 268/99 - zu II.1. der Gründe, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 20 Sa 2058/09

    Unmittelbare Diskriminierung wegen Alters bei altersabgestuften tariflichen

    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und grundsätzlich zur Förderung des legitimen Ziels geeignet ist (vgl zu Stichtagsregelungen der Betriebspartner BAG Urteil vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 - Urteil vom 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08

    Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung

    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (BAG 22.03.2005, a. a. O., unter Hinweis auf BAG 16.10.1996, 10 AZR 276/96 sowie BAG 14.12.1999, 1 AZR 268/99, jeweils zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2006 - 9 Sa 1356/05

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlung aus Anlass eines Altersteilzeitvertrages;

    Ebenso wie bei Stichtagsregelungen müssen die mit jeder Gruppenbildung unvermeidbar verbundenen Härten hingenommen werden, wenn die Gruppenbildung am gegebenen Sachverhalt orientiert, somit sachlich vertretbar ist und das auch für die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG, Urteil vom 14.12.1999 - 1 AZR 268/99 - Juris).
  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 74/22

    Ausschluss aus Sozialplan - Arbeitnehmerkündigung - Gleichbehandlungsgebot -

    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179 , zu 3 a der Gründe).
  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 75/22

    Gleichheitssatz als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips;

  • LAG Niedersachsen, 21.05.2007 - 12 Sa 1732/06

    Diskriminierung; Elternzeit; Sozialplan; Stichtag; Werksschließung

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