Rechtsprechung
   BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2626
BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96 (https://dejure.org/1996,2626)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 1 AZR 269/96 (https://dejure.org/1996,2626)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 (https://dejure.org/1996,2626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verlautbarung über Ende eines Streiks

  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen dem Arbeitnehmer (kaufmännischer Angestellter) und dem Arbeitgeber darüber, ob der Arbeitnehmer, der in der Woche vor Pfingsten gestreikt hatte, Anspruch auf Lohnzahlung für den Pfingstmontag hat - Voraussetzung für eine Lohnfortzahlung während eines ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verlautbarung über Ende eines Streiks

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeiertagslohnzahlG § 1; GG Art. 9; ZPO § 284
    Verlautbarung über Ende eines Streiks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9; FeiertagslohnzahlungsG § 1
    Anspruch auf Feiertagslohnzahlung bei Streikbeendigung vor Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1799
  • NZA 1997, 1111
  • NZA 1997, 397
  • BB 1997, 424
  • BB 1997, 479
  • DB 1997, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    Vielmehr bedarf es, um die streikbedingte Suspendierung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis rückgängig zu machen, einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft oder der Streikenden (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

    Die vorstehenden Erwägungen stehen nicht in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen, die an eine Erklärung der Streikbeendigung zu stellen sind (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 217/95

    Ein Verband als Träger einer Aussperrung

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    So hat der Senat erst kürzlich darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber, wenn er die Arbeitnehmer zum Verlassen ihrer Arbeitsplätze auffordere, zum Ausdruck bringen müsse, ob er damit zum Kampfmittel der Aussperrung greifen oder nur auf eine streikbedingte Betriebsstörung reagieren wolle; ebenso müsse der von einer Arbeitskampfmaßnahme Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob die Maßnahme vom kampfführenden Verband getragen sei oder nicht (Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - AP Nr. 140 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 2 der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 31. Oktober 1995 (- 1 AZR 217/95 - AP Nr. 140 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 2 b bb der Gründe; zustimmend Löwisch, AR-Blattei ES 170.1 Nr. 42) von dem Grundsatz ausgegangen, daß sich das Arbeitskampfgeschehen seiner Natur nach einer Formalisierung weitgehend entzieht.

  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    Vielmehr bedarf es, um die streikbedingte Suspendierung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis rückgängig zu machen, einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft oder der Streikenden (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

    Die vorstehenden Erwägungen stehen nicht in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen, die an eine Erklärung der Streikbeendigung zu stellen sind (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    Vielmehr bedarf es, um die streikbedingte Suspendierung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis rückgängig zu machen, einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft oder der Streikenden (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

    Die vorstehenden Erwägungen stehen nicht in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen, die an eine Erklärung der Streikbeendigung zu stellen sind (BAGE 58, 320, 324 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 141, 146 f. = AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    Zwar kann eine Behauptung, die aus der Luft gegriffen und gleichsam "ins Blaue" hinein aufgestellt wird, als Rechtsmißbrauch unbeachtlich sein; dies ist aber nur dann anzunehmen, wenn jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte für den behaupteten Sachverhalt fehlen (BGH Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707, 2709; MünchKomm-ZPO/Prütting, aaO; Zöller/Greger, aaO).
  • BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94

    Streikunterbrechung an Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Senatsurteil vom 1. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP Nr. 68 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe, m.w.N.) hat der Arbeitgeber für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Arbeitnehmern den Arbeitsverdienst zu zahlen, den sie ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    a) Nach der Senatsrechtsprechung haben die Arbeitskampfparteien vor Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme dem jeweiligen Gegner den Kampfbeschluss bekanntzugeben (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - BAGE 81, 213; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 126) .

    Die von einer Arbeitskampfmaßnahme des Gegenspielers betroffene Seite muss wissen, woran sie ist (Däubler/Wolter Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 16 Rn. 9) und was von ihr verlangt wird, damit sie ihr eigenes Verhalten darauf einrichten und von ihren arbeitskampfrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten Gebrauch machen kann (BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Dieser muss in gegenständlicher Hinsicht beurteilen können, mit welchem Ziel zum Arbeitskampf aufgerufen wird, damit er sein eigenes Verhalten darauf einrichten und ggf. von seinen arbeitskampfrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten Gebrauch machen kann (BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - aaO; vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 -, n.v. und vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteil vom 4. März 1991 - II ZR 90/90 - NJW-RR 1991, 888, 890 f., zu II 2 b der Gründe).

    Eine Partei, die keine näheren Einblicke in dem Gegner bekannte Geschehensabläufe hat und deren Beweisführung deshalb erschwert ist, kann auch von ihr nur vermutete Tatsachen behaupten und unter Beweis stellen (BAG Urteil vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteile vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 - NJW 1968, 1233, 1234; vom 13. Juli 1988 - IV a ZR 67/87 - NJW-RR 1988, 1529, zu II 1 der Gründe; vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - NJW 1995, 2111, 2112, zu II 2 der Gründe; vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147, 3148, zu II 5 d der Gründe).

    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt und sich deshalb rechtsmißbräuchlich verhält (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteile vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - NJW 1995, 2111, 2112, zu II 2 der Gründe; vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147, 3148, zu II 5 d der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. 1997, § 284 Rz 47).

    Willkür im vorgenannten Sinne kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden (BAG Urteil vom 23. Oktober 1996, aaO; BGH Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707, 2709, zu II 4 b aa der Gründe), oder wenn die behauptende Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptung glaubt (BGH Urteil vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 - NJW 1968, 1233, 1234).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Ungenauigkeiten gehen dann aber zu Lasten derjenigen Kampfpartei, die sich für ihre Mitglieder öffentlicher Medien bedient (BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 10).
  • LAG Berlin, 24.07.2003 - 16 Sa 850/03

    Anforderungen an die Substantiiertheit eines Sachvortrages für einen

    Die Beweisaufnahme darf nicht dazu dienen, die Grundlage für schlüssige Tatsachenbehauptungen erst zu erhalten (sog. "Ausforschungsbeweis", vgl. BAG 1 AZR 269/96 vom 23.10.1996, NZA 1997, 397 zu III. 2. der Gründe; 6 AZR 618/96 vom 28.5.1998, NZA 1999, 96 zu II. 1. b, cc der Gründe; Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl. 1997, Rz. 40 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Es mag einer klagenden Partei unbenommen sein, auch nur von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten, sofern sie dies nicht mutwillig und ohne jegliche Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") tut (vgl. BAG 1 AZR 269/96 v. 23.10.1996, NZA 1997, 399 sowie BGH NJW 1986, 246 sowie NJW-RR 1996, 1212; NJW 1995, 2111; Stein-Jonas-Leipold a.a.O. § 284 Rz 47 und 48 m.w.N.).

  • LAG Köln, 15.05.2002 - 8 Sa 60/02

    Voraussetzungen einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Braunschweig, 25.05.2016 - 3 Ca 84/16

    Abmahnung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik

    Darüber hinaus muss die Gegenseite über den Streikaufruf der Gewerkschaft informiert werden, damit sie erkennen kann, ob es sich um eine zulässige oder unzulässige Arbeitskampfmaßnahme handelt (BAG, 23.10.1996, 1 AZR 269/96; BAG, 31.10.1995, 1 AZR 217/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht