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   BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62   

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https://dejure.org/1963,285
BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62 (https://dejure.org/1963,285)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1963 - 1 AZR 276/62 (https://dejure.org/1963,285)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 (https://dejure.org/1963,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 206
  • NJW 1963, 1843
  • DB 1963, 1122
  • DB 1963, 1364
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62
    Im übrigen haften öffentlich-rechtliche Körperschaften trotz der für sie bestehenden Vertretungsvorschriften für Verschulden ihrer Vertreter bei Vertragsverhandlungen, selbst wenn diese Vertreter keine Abschlußvollmacht haben (vgl. AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß = NJW 56, 398).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten, das darin besteht, daß er nicht auf die Wirksamkeit des von ihm geschlossenen Vertrages hätte vertrauen dürfen, ist vielmehr allein nach § 254 BGB zu berücksichtigen (vgl. auch BGH Urteil vom 17. Mai 1974 - V ZR 158/72 = MDR 1974, 918; BAGE 14, 206, 211; Alff in BGB - RGRK 12. Aufl. § 276 Rdn. 107; Gottwald JuS 1982, 877, 884).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Er darf dann nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 695/94 - ArbuR 1996, 30; 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 -BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).

    Zunächst hat die Zeugin B bei den Vertragsverhandlungen am 28. Mai 2001 keine dem Kläger gegenüber bestehende Pflicht verletzt (zur Zurechnung des Verschuldens eines sog. Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB vgl. BAG 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Die Revision hat dagegen nicht dargelegt, ob sie diesen Beweisantrag vor dem Berufungsgericht aufrechterhalten und insbesondere auch nach Abschluß der zweitinstanzlichen Beweisaufnahme wiederholt hat (BAG 14, 206; BAG Urteil vom 9. Februar 1978 - 3 AZR 260/76 - AP Nr. 7 zu § 286 ZPO).
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