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   BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90   

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BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90 (https://dejure.org/1992,948)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 AZR 279/90 (https://dejure.org/1992,948)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 AZR 279/90 (https://dejure.org/1992,948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Subsidiarität des Feststellungsantrags gegenüber einem Leistungsantrag aufgrund von Prozesswirtschaftlichkeit - Zulässigkeit der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen - Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Keine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 418
  • BB 1992, 2295
  • DB 1993, 46
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Zahlt der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - unterschiedlich hohe Zulagen zum jeweiligen Tariflohn, ändert sich bei einer gleichmäßigen prozentualen Anrechnung einer Tariflohnerhöhung notwendigerweise das Verhältnis der Höhe der Zulagen zueinander; eine solche Änderung stellt eine Änderung des Verteilungsgrundsatzes dar, so daß grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu C III 5 b aa der Gründe).

    Für ein Mitbestimmungsrecht ist dann kein Raum, wenn für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung kein Regelungsspielraum mehr besteht, weil der Arbeitgeber die Tariflohnerhöhung auf die Zulagen aller Arbeitnehmer voll und gleichmäßig anrechnet (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 6 b bb der Gründe).

    Da die Beklagte das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht beachtet hat, ist die Anrechnung der Tariflohnerhöhung gegenüber dem Kläger unwirksam (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu D II der Gründe).

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer würde aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil vom 3. Juni 1987, BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn die übertarifliche Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltslos zum Tariflohn gezahlt und bisher niemals mit Tariflohnerhöhungen verrechnet wurde (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982, aaO).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Entsprechend sind Feststellungsanträge hinsichtlich der Weiterzahlung von übertariflichen Zulagen ohne weitere Problematisierung vom Fünften Senat für zulässig erachtet worden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung verringert sich der übertarifliche Lohn um den Betrag der Tariflohnerhöhung (BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer würde aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil vom 3. Juni 1987, BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, m.w.N.).
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Insoweit führt die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung des aufgetretenen Streites (vgl. für Gehaltsforderungen z.B. BAG Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64

    Außertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Hierbei kann sich eine stillschweigende Vereinbarung der Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch aus einer betrieblichen Übung, den besonderen Umständen bei den Vertragsverhandlungen oder dem Zweck der Zulage ergeben, z.B. bei einer Leistungszulage (vgl. BAGE 18, 22 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Tariflohn und Leistungsprämie).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer -

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer würde aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil vom 3. Juni 1987, BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, m.w.N.).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 11. August 1992 (- 1 AZR 279/90 - AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 32) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bejaht für den Fall, daß der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung zunächst auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer anrechnet, das durch die Anrechnung eingesparte Zulagenvolumen aber sogleich nach anderen Grundsätzen neu verteilt.
  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    Bei der vergleichbaren Problematik der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Leistung bzw. des Widerrufs einer freiwilligen Zulage zu dem Zweck, das Zulagenvolumen zu kürzen und nach anderen Grundsätzen zu verteilen, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Neuverteilung des gekürzten Zulagenvolumens, bei dessen Nichtbeachtung der einzelne Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterzahlung der Leistung in bisheriger Höhe hat (BAG, Urteil vom 3. August 1982, BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 279/90 - AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 6; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 51; 11. August 1992 - 1 AZR 279/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 53 = EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 32, zu II 1 der Gründe mwN; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 54, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
    Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Vergütungsbestandteile kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einer entsprechenden Klausel (Anrechnungsvorbehalt) rechtswirksam erfolgen (vgl. nur BAG vom 08.12.1982, DB 1983, 997 [BAG 08.12.1982 - 4 AZR 481/80] ; vom 03.06.1987, DB 1987, 1943; vom 11.08.1992, DB 1993, 46; vom 22.09.1992, DB 1993, 380; vom 07.02.1996, DB 1996, 1630; Hess/Schlochauer/Glaubitz. BetrVG, 5. Auflage 1997, § 87 Rdn. 488 m.w.N.; Hoß, NZA 1997, 1129; Richardi, BetrVG, 7. Auflage 1998, § 87 Rdn. 854), wenn im Arbeitsvertrag oder in der Zusage der Zulage keine gegenteilige Regelung getroffen worden ist, was vorliegend angenommen werden muß.

    Kürzt jedoch der Arbeitgeber anläßlich einer Tariflohnerhöhung alle übertariflichen Zulagen um den gleichen Prozentsatz oder gar vollständig, ändert sich der Verteilungsgrundsatz im allgemeinen nicht, so daß eine solche Kürzung grundsätzlich mitbestimmungsfrei bleibt (vgl. BAG SAE 1993, 97 [109]; BAG vom 11.08.1992, DB 1993, 46 [BAG 11.08.1992 - 1 AZR 279/90] ).

  • LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 303/99

    Klage einer Arbeitnehmerin (Verwaltungsangestellte/ Sekretärin des

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  • LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94

    Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage

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  • BAG, 14.02.1995 - 1 AZR 565/94

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Mitbestimmung des

    Der Regelungsspielraum ist aber nicht erschöpft, wenn der Arbeitgeber vor der Anrechnung die übertarifliche Leistung erhöht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein (vgl. auch Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 279/90 - AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

    Ein Arbeitgeber kann zwar übertariflichen Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich individuallrechtlich auf den Tariflohn anrechnen, jedoch liegen die Dinge anders, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll, wobei eine solche Abrede durchaus auch stillschweigend getroffen werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01 - m.w.N. auf BAG 19.07.1978 - 5 AZR 180/77 = AP TVG § 4 übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, Urteil vom 22.08.1979 - 5 AZR 769/77 = AP TVG § 4 übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 11, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, Urteil vom 08.12.1982 - 4 AZR 481/80 = AP Nr. 15 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Urteil vom 03.12.1991 - GS 2/90 = BAGE 69, 134, Urteil vom 11.08.1992 - 1 AZR 279/90 = AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 235/90 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 16 Sa 490/00

    Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen; Rückwirkende

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  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die das Arbeitsgericht bereits zitiert hat, ist der Arbeitgeber berechtigt, übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anzurechnen, sofern nicht dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 08.12.1982 = DB 1983, S. 997; BAG, Urteil vom 03.06.1987 = DB 1987, S. 1943; BAG, Urteil vom 11.08.1992 = DB 1993, S. 46; BAG, Urteil vom 22.09.1992 = DB 1993, S. 380).
  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 3 Sa 114/00

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 998/94

    Betriebrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 281/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • LAG Hamm, 31.05.1995 - 2 Sa 1145/94

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung bei Redizierung der Zahlung

  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 3 Sa 1694/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; "Zusätzliche

  • BAG, 14.02.1995 - 1 AZR 568/94
  • ArbG Hagen, 02.04.2015 - 4 Ca 6/15

    Überprüfung der tarifgerechten Eingruppierung durch den Arbeitnehmer im Wege der

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