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   BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17   

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https://dejure.org/2018,23798
BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bag-urteil.com

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit einer Streikbruchprämie

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streikbruchprämie ist zulässiges Mittel im Arbeitskampf

  • rewis.io

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streikbruchprämie ist ein zulässiges Arbeitskampfmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Arbeitgeber kann Streikbruchprämie zusagen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Arbeitgeber kann Streikbruchprämie zusagen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämien gebilligt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streikbruchprämie - als zulässiges Kampfmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung für Betriebsratsmitglieder - und die Streikbruchprämie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streikbruchprämie als Kampfmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und die freigestellte Betriebsratsmitglied

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen für Streikbruch bezahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Streikbruchprämien können zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers darstellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prämie für Streikbrecher ist zulässig - BAG: Im Arbeitskampf herrscht Freiheit der Wahl bei den Kampfmitteln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Streikbruchprämie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BAG

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Zahlung einer Streikbruchprämie aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz für streikende Arbeitnehmer

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämien im Arbeitskampf

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Prämie für Streikbrecher ist zulässig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Streikbruchprämie ein zulässiges Arbeitskampfmittel?

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Streikbruchprämien auch für streikende Arbeitnehmer?

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Streikbruchprämie als effektives Kampfmittel des Arbeitsgebers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Angestellte für Streikbruch bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch Angebot einer Streikbruchprämie von Streikbeteiligung abhalten - Streikbruchprämie stellt zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Arbeitskampfrecht - Arbeitskampf; Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Streikbruchprämie als arbeitgeberseitiges Arbeitskampfmittel

Besprechungen u.ä. (5)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Auch weiterhin gilt: Prämie für Streikbruch ist zulässig

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Streikbruchprämie im Arbeitskampf

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikbruchprämien sind rechtmäßig

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitskampf und Streikbruchprämie

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Streikbruchprämien auch für streikende Arbeitnehmer?

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Streikbruchprämie als zulässiges Arbeitskampfmittel - Anmerkung zum Urteil des BAG vom 14.08.2018" von Stephan Sura, original erschienen in: NJW 2019, 538 - 543.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 219
  • NJW 2019, 538
  • ZIP 2019, 286
  • MDR 2019, 359
  • NZA 2019, 100
  • DB 2019, 432
  • NZA-RR 2019, 126
  • NZG 2019, 426
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Das betrifft nicht nur auf die Erzwingung eines Tarifvertragsabschlusses gerichtete gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (dazu ausf. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 132, 140; 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - BAGE 123, 134) , sondern ebenso hiergegen gerichtete Kampfmittel der anderen (möglichen) Tarifvertragspartei (dazu zB Greiner NJW 2010, 2977; kritisch Däubler/Rödl Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 21 Rn. 43 ff.) .

    Diese durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 42, BAGE 132, 140) steht bei der die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichernden Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts auch dem einzelnen Arbeitgeber zu.

    Die Grenze bildet der Rechtsmissbrauch (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 43, BAGE 132, 140) .

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 44, BAGE 132, 140) .

    Nach der Rechtsordnung ist keiner Seite ein so starkes Kampfmittel zugebilligt, dass dem Gegenspieler keine wirksame Reaktionsmöglichkeit bleibt, sondern die Chancen auf die Herbeiführung eines angemessenen Verhandlungsergebnisses zerstört werden (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 46, aaO) .

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Weiterhin besteht das Risiko, im Fall eines Tarifvertragsabschlusses aufgrund einer vereinbarten sog. Maßregelungsklausel die Prämienzahlungen auch streikenden Arbeitnehmern (nachträglich) gewähren zu müssen (vgl. zB BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320) .

    (b) Die Höhe der Streikbruchprämie - und deren Verhältnis zum Verdienst der zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer - ist für sich gesehen bei der Angemessenheitsprüfung des Arbeitskampfmittels regelmäßig kein geeignetes Kriterium (im Ergebnis offenlassend - BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu III 1 d und 2 der Gründe, BAGE 73, 320) .

    Die Prämiengestaltung der hier streitbefangenen Art mit ihrer zulässigen Differenzierung zwischen streikenden und nichtstreikenden Arbeitnehmern stellt von vornherein keine Maßregelung iSv. § 612a BGB dar (vgl. auch BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 68; 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 73, 320) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Diese Argumentation vernachlässigt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zwar für sich gesehen keine Anspruchsgrundlage bildet (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18 ff., BAGE 148, 139) .

    Wendet jedoch ein Arbeitgeber einer nach bestimmten Kriterien definierten Gruppe von Arbeitnehmern eine Leistung zu und nimmt damit andere Arbeitnehmer hiervon aus, kann dies dazu führen, dass er verpflichtet ist, dem (Kreis der) ausgeschlossenen Arbeitnehmer die der Gruppe versprochene Leistung zu gewähren, wenn er bei der Festlegung der zugrunde liegenden Anspruchsvoraussetzungen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18, aaO) .

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, aaO) .

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Seine Einschränkungen bedürfen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 35 f. mwN) .

    Solche Maßnahmen sind durch die Arbeitsniederlegung bedingt und Teil des Systems von Druck und Gegendruck, das den Arbeitskampf kennzeichnet (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 41 mwN) .

  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Eine dritte Kategorie von Zahlungen, also solche, die weder Aufwendungsersatz noch Arbeitsentgelt darstellt, ist der gesetzlichen Regelung des § 37 Abs. 2 BetrVG fremd (ausf. BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Hierzu zählen, worauf die Revision richtig verweist, grundsätzlich auch Leistungen, die den tatsächlichen Arbeitsantritt voraussetzen (für eine tarifvertragliche sog. Antrittsgebühr BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - aaO) .

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Eine Heranziehung als Auslegungshilfe verlangt allerdings keine schematische Parallelisierung oder vollständige Harmonisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern ein Aufnehmen ihrer Wertungen (vgl. BVerfG 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 - Rn. 126) .
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Dies beruht auf der Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfG 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - Rn. 27 f.; BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 74, BAGE 155, 347) .
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    (1) Bei der Anwendung und Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes ist die EMRK als Auslegungshilfe heranzuziehen (vgl. BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 128, BVerfGE 137, 273) .
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    (2) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich ist und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional) eingesetzt wird (BVerfG 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 - Rn. 25 mwN) .
  • EGMR, 02.07.2002 - 30671/96
    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    In dieser Rechtssache hat der EGMR in der Rechtsprechung britischer Gerichte, die es gebilligt hat, dass ein Arbeitgeber den Beschäftigten beträchtliche Gehaltserhöhungen dafür anbieten darf, dass diese der Beendigung der Anwendung der bisher geltenden Tarifverträge auf ihr Arbeitsverhältnis sowie des Systems kollektiven Verhandelns und gewerkschaftlicher Vertretung zustimmen, eine Verletzung von Art. 11 EMRK gesehen (EGMR 2. Sektion 2. Juli 2002 - 30668/96, 30671/96, 30678/96 -) .
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte

  • EGMR, 02.07.2002 - 30668/96

    WILSON, NATIONAL UNION OF JOURNALISTS AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139) .

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139).

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18

    Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 506/17 - Rn. 24; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31; vgl. auch BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25) .
  • BVerfG, 25.02.2019 - 1 BvR 842/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf

    Die Frage, ob sich sogenannte "Außenseiter-Arbeitgeber" in Tarifauseinandersetzungen um Firmentarifverträge auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel berufen können (hierzu BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, juris, Rn. 34), ist verfassungsrechtlich nicht geklärt.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139) .

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139).

  • LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20

    Einigungsstelle; Streikbruchprämie

    Diese echten Streikbruchprämien würden zudem auch ein zulässiges Kampfmittel des bestreikten Arbeitgebers darstellen (unter Anschluss an BAG vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17).

    Zwar hat das Arbeitsgericht zu Recht darauf verwiesen, dass nach Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17) die Zulässigkeit von Streikbruchprämien, insbesondere von sog. "echten Streikbruchprämien" nunmehr geklärt ist und derartige Arbeitskampfmaßnahmen als zulässig erscheinen.

    ee) Schließlich wäre letzten Endes im Rahmen der Beurteilung des Bestehens des Mitbestimmungsrechtes, das sich allenfalls einschränkt in Bezug auf echte Streikbruchprämien, die in zulässiger Weise, d.h. auch in zulässiger Höhe gezahlt werden, ein Mitbestimmungsrecht jedenfalls nur dann nicht gegeben, wenn dieses Arbeitskampfmittel auch seinerseits zulässig, d.h. insbesondere auch verhältnismäßig, wäre (vgl. hierzu die Ausführungen des BAG im Urteil vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 zur Verhältnismäßigkeit und etwa auch zur Höhe der zulässigen Zahlungen).

  • ArbG Köln, 28.02.2024 - 18 Ca 4857/23
    Lässt sich die mit der arbeitgeberseitigen Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen bei der "Normaufstellung" verbundene Ausgrenzung anderer Arbeitnehmer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gemessen am Zweck der Leistung dagegen nicht sachlich rechtfertigen, ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt (BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, BAGE 163, 219-233, Rn. 25; Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 -, BAGE 148, 139-157, Rn. 22).

    Arbeitnehmer, die ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden, können die Leistung, von der sie nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen wurden, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder wenn etwaige weitere Voraussetzungen von ihnen erfüllt werden (BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, BAGE 163, 219-233, Rn. 25).

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

    Mit Streikbruchprämien will der Arbeitgeber den Betrieb aufrechterhalten und der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft ein Arbeitskampfmittel entgegensetzen (vgl. BAG 13.07.1993 - 1 AZR 676/92; BAG 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 Pressemitteilung).

    Sie will der aus arbeitskampfrechtlichen Gründen gerechtfertigten (vgl. dazu BAG 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 Pressemitteilung) Ungleichbehandlung im Nachhinein die Grundlage entziehen und Gleichbehandlung schaffen (vgl. A/P/S- Linck, 5. Auflage 2017, § 612a BGB Rn 24).

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - RN 46; BAG 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 - RN 25; BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - juris RN 22 f. mwN).
  • BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 842/17

    Tätigwerden von Leiharbeitskräften auf mittelbar oder unmittelbar

    Die Frage, ob sich sogenannte "Außenseiter-Arbeitgeber" in Tarifauseinandersetzungen um Firmentarifverträge auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel berufen können (hierzu BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, juris, Rn. 34), ist verfassungsrechtlich nicht geklärt.
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ein bei bloßem, auch nur vermeintlichen, Normenvollzug (vgl. BAG 1. Dezember 2020, 9 AZR 104/20, Rn. 52; BAG 18. November 2020, 5 AZR 57/20, Rn. 33; BAG 14. August 2018, 1 AZR 287/17, Rn 25).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 Sa 43/19

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkraft - Bemessungsgrundlage

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