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   BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55   

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https://dejure.org/1956,287
BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 (https://dejure.org/1956,287)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 (https://dejure.org/1956,287)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 (https://dejure.org/1956,287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund, Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers, Anspruch auf Wiedereinstellung, Rehabilitierungsinteresse, Ruhegehaltsmäßige Restitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 332
  • NJW 1957, 764 (Ls.)
  • DB 1957, 192
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Juli 1956 - 1 AZR 492/54 (AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgeführt hat, muss ein Ruhegeldanspruch im Gegensatz zum Urlaubsanspruch auf einer besonderen rechtlichen Grundlage beruhen, die nicht in reinen Billigkeitserwägungen gesehen Werden kann.
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55
    Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls verpflichtet sein, z.B. einen wegen Verdachts einer strafbaren Handlung zu Recht entlassenen Arbeitnehmer wieder einzustellen, wenn der gegen ihn sprechende Verdacht entkräftet oder gar die Unschuld des Arbeitnehmers nachgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1956, NJW 1956, 1513).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Dies gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, solange dem Arbeitgeber persönlichkeitsrelevante Lebensbereiche des Arbeitnehmers aufgrund der vormaligen Arbeitsbeziehungen noch in besonderer Weise eröffnet sind (vgl. zum nachwirkenden Schutzgehalt des Arbeitsverhältnisses etwa BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - juris Rn. 41, BAGE 3, 332; 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - juris Rn. 6, BAGE 3, 139; 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1; BGH 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 - AP BGB § 630 Nr. 2; MüArbR/Reichold 3. Aufl. § 83 Rn. 14; ErfK/Preis § 611 Rn. 752 ff.; MünchKommBGB/Müller-Glöge § 611 Rn. 1208 ff.) .
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    b) Zwar kann ein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmerin wegen Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden ist und sich später ihre Unschuld herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht beseitigen (so schon BAG, Urteil vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - BAGE 3, 332 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; zuletzt Belling, RdA 1996, 223, 238, m.w.N.; vgl. allgemein zum Wiedereinstellungsanspruch Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

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  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Die Verbindlichkeit von Verfallklauseln ist dabei nicht bezweifelt worden (BAG 3, 332 [337] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 9, 85 [92] = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [zu IV der Gründe]; AP Nr. 105 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4a der Gründe]).
  • LAG Düsseldorf, 02.10.2003 - 11 (6) Sa 937/03

    Anspruch auf Rückeingruppierung nach vergleichsweise erfolgter tarifmäßiger

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer auch nicht in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG zu einem Wiedereinstellungsanspruch (grundlegend BAG 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fuersorgepflicht) die Verguetung nach der Verguetungsgruppe (wieder) verlangen, deren Taetigkeitsmerkmale er erfuellt (§ 22 BAT).

    Richtig ist der Ausgangspunkt des Klägers, wonach ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung in Betracht kommt, wenn er wegen Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden ist und sich später seine Unschuld herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekanntwerden, die den bestehenden Verdacht beseitigen (so schon BAG 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; zuletzt wieder BAG 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 - EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).

    Begründet wird dieser Wiedereinstellungsanspruch mit dem Rehabilitierungsinteresse des entlassenen Arbeitnehmers und der dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis obliegenden Fürsorgepflicht, die in besonderen Fällen nachwirkt (vgl. BGH 13.07.1956 - VI ZR 88/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Zwar kann ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer wegen Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden ist und sich später seine Unschuld herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht beseitigen (vgl. BAG v. 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; so schon BAG v. 14.12.1956 - 1 AZR 29/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer

    Darüber hinaus ist von der Rechtsprechung auch ohne entsprechende Vereinbarung in Ausnahmefällen eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, einen entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen, anerkannt (vgl. nur BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 ff.; BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3; zur grundsätzlichen Herleitung des Anspruchs auch BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - NZA 2016, 299 ff.).

    Im letzteren Falle kann es allerdings dem Arbeitgeber unter Umständen zugemutet werden, den Arbeitnehmer auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz des Betriebes zu verwenden (BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 3) .

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - 12 Sa 5/15

    Wiedereinstellungsanspruch nach Freispruch im Strafprozess - Schadenersatz

    aa) Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund des Verdachts einer strafbaren Handlung erfolgreich gekündigt worden ist und sich später die Unschuld des Arbeitnehmers herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht entkräften (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.1956, 1 AZR 29/55, Rn. 41; Urteil vom 20.08.1997, 2 AZR 620/96, NZA 1997, 1340 (1343); LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2006, 12 Sa 135/04, Rn. 54; Fischermeier, in: KR Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 10. Aufl. 2013, § 626 BGB Rn. 234; Gallner/Denecke, in: Gallner u.a., Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl. 2015, § 1 KSchG Rn. 647 f.; Sandmann, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, § 626 BGB Rn. 291).
  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Das hat bereits der Erste Senat des Bund'esarbeitsgei"icht in seinem Urteil in BAG 3, 332 ausgesprochen.
  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Ist dem Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gekündigt worden und stellt sich später seine Unschuld heraus oder werden nachträglich Umstände bekannt, die den Verdacht ausräumen, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, den zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmer wieder einzustellen (BAG v. 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG v. 04.06.1964 - 2 AZR 310/63, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung), wobei allein die Einstellung des eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht zu einem Wiedereinstellungsanspruch führt (BAG v. 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, BB 1997, 2484 = NZA 1997, 1340).
  • BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57

    Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15

    Wiedereinstellung bei Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 20.04.2004 - 6 Sa 1279/03

    Der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG stehen weder

  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines

  • LAG Düsseldorf, 26.07.1996 - 15 Sa 165/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

  • ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit

  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 199/68

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Freistellung

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 57/82

    Hausbrandkohle - Barabgeltung

  • LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 1975/95

    Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages; Fehlen sachlichen

  • LAG Hamburg, 26.04.1990 - 2 Sa 90/89

    Kündigung aus betrieblichen Gründen; Anspruch auf Fortsetzung eines

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 311/84

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung - Soziale Auswahl bei

  • BAG, 13.02.1969 - 4 AZR 199/68
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