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   BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92   

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BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92 (https://dejure.org/1993,366)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1993 - 1 AZR 303/92 (https://dejure.org/1993,366)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 (https://dejure.org/1993,366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb - Zustimmung des Betriebsrats - Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden und abgebenden Betriebs - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99, § 50, § 103
    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 99, 50, 103
    Mitbestimmung bei Versetzungen: Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmensübergreifenden Personalrochaden in größerem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 714
  • BB 1993, 1871
  • BB 1993, 796
  • DB 1993, 1475
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Eine Versetzung ist vielmehr auch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens (Senatsbeschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57, 60 ff. = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen).

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 20. September 1990 unter ausführlicher Begründung klargestellt (vgl. im einzelnen Beschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972).

    Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei der personellen Maßnahme Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen Betrieb ist daher zu verneinen (Senatsbeschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57, 69 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 95, zu B II 3 b bb der Gründe, mit insoweit zust. Anm. v. Gaul; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 32 a; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 24; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 91; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 53; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, Rz 443 ff. - alle m.w.N.; a.A. etwa Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 97; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 9).

    Daß es insoweit zu Konkurrenzproblemen kommen kann, der Arbeitgeber unter Umständen mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren führen muß, hat der Gesetzgeber erkennbar in Kauf genommen und ist deshalb hinzunehmen (Senatsbeschluß vom 20. September 1990, aaO; Heinze, aaO, Rz 445).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Die Frage, ob es - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - bei der auf das Direktionsrecht gestützten Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, ist daher nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).

    Damit kommt es auch im vorliegenden Fall auf die Frage nicht an, ob die auf das Direktionsrecht gestützte Versetzung des Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb wegen des damit verbundenen Verlustes des Betriebsratsamtes in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (offengelassen im Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972 = SAE 1992, 9 mit die analoge Anwendung bejahender Anm. von Fastrich; gegen die analoge Anwendung jetzt Boemke-Albrecht, BB 1991, 541 ff. [BFH 07.08.1990 - VIII R 6/90]; Oetker, RdA 1990, 343 ff.).

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Reine Zweckmäßigkeitsgründe oder das Koordinierungsinteresse des Arbeitgebers allein genügen nicht (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674; Senatsbeschluß vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 - AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972, alle m.w.N.).

    Diese Feststellung kann der Senat selbst treffen, auch wenn man annimmt, daß es sich bei der Frage des "Nichtregelnkönnens" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, hinsichtlich dessen dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Da dessen Zustimmung nicht erteilt und auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt wurde, ist die Versetzung schon deshalb unwirksam (Senatsurteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 6/90

    Globalkredite als Dauerschulden

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Damit kommt es auch im vorliegenden Fall auf die Frage nicht an, ob die auf das Direktionsrecht gestützte Versetzung des Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb wegen des damit verbundenen Verlustes des Betriebsratsamtes in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (offengelassen im Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972 = SAE 1992, 9 mit die analoge Anwendung bejahender Anm. von Fastrich; gegen die analoge Anwendung jetzt Boemke-Albrecht, BB 1991, 541 ff. [BFH 07.08.1990 - VIII R 6/90]; Oetker, RdA 1990, 343 ff.).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Davon kann aber nicht gesprochen werden, wenn einem Arbeitnehmer gelegentlich und in großen zeitlichen Abständen, sei es kraft Direktionsrechts, sei es einverständlich ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird (Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 161 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 4 der Gründe; Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314, 317 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 22/80
    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Reine Zweckmäßigkeitsgründe oder das Koordinierungsinteresse des Arbeitgebers allein genügen nicht (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674; Senatsbeschluß vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 - AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972, alle m.w.N.).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Davon kann aber nicht gesprochen werden, wenn einem Arbeitnehmer gelegentlich und in großen zeitlichen Abständen, sei es kraft Direktionsrechts, sei es einverständlich ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird (Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 161 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 4 der Gründe; Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314, 317 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73

    Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    Reine Zweckmäßigkeitsgründe oder das Koordinierungsinteresse des Arbeitgebers allein genügen nicht (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674; Senatsbeschluß vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 - AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972, alle m.w.N.).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht die Beurteilung selbst vornehmen (vgl. etwa BAG Urteil vom 5. März 1987, BAGE 55, 275 [BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/85] = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Norm rechtfertigen nicht deren Derogation (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 7 a der Gründe, BAGE 54, 232, 240; 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zu II 2 b ee der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Norm rechtfertigen nicht deren Derogation (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 7 a der Gründe, BAGE 54, 232, 240; 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zu II 2 b ee der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Diese Sachnähe kann der Gesamtbetriebsrat gerade nicht haben (BAG 26.01.1993 - 1 AZR 303/92, juris Rn. 31 f).

    Die Einführung einer Matrixstruktur alleine hebt nicht bereits an sich die Mitbestimmung betreffend personelle Einzelmaßnahme auf die Ebene des Unternehmens und führt nicht alleine zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (vgl. zu denkbaren Ausnahmetatbeständen BAG 26.01.1993 a.a.O. Rn. 34).

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