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   BAG, 23.03.1976 - 1 AZR 314/75 (A)   

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BAG, 23.03.1976 - 1 AZR 314/75 (A) (https://dejure.org/1976,1946)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1976 - 1 AZR 314/75 (A) (https://dejure.org/1976,1946)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 (A) (https://dejure.org/1976,1946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten - Teilsuspendierung - Auslaufen des Arbeitsverhältnisses - Sozialwidrigkeit der Kündigung - Führungsschwäche

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Der Beklagen ist zwar zuzugeben, dass die selbstständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis nicht zwingend in einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag und auch nicht ausdrücklich übertragen werden muss (vgl. BAG, Urt. v. 23.03.1976 - 1 AZR 314/75, juris, Rdnr. 40; LAG Saarland, Beschluss vom 23.03.2005 - 1 TaBV 3/04, juris, Rdnr. 89).
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    Die in § 4 Abs. 2 Satz 2 MVG-EKD angesprochene Stellung ändert sich aber nicht allein durch eine Freistellung oder Nichtbeschäftigung (zur Stellung als leitender Angestellter gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG: vgl. BAG 18. August 1982 - 7 AZR 235/80 - zu I 2 der Gründe; 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 - zu A 6 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Eine Suspendierung ändert nichts an der Qualifizierung eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten (so schon BAG v. 23.03.1976 - 1 AZR 314/75 - AP Nr. 14 zu § 5 BetrVG 1972; BAG v. 18.08.1982 - 7 AZR 235/80 - n.v., zitiert nach juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, § 5 BetrVG Rn. 365; vgl. auch Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK]-Raab, 9. Auflage 2010, § 5 Rn. 102).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen bzw. die damit korrespondierende Beschäftigungspflicht nicht dauerhaft erlischt, sondern lediglich vorübergehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG v. 23.03.1976 a.a.O.) oder - wie hier - bis zur Aufklärung eines Sachverhalts eine Freistellung erfolgt.

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Eine Suspendierung ändert aber keinen Rechtsstatus (BAG, 23.03.1976 - 1 AZR 314/75, Rn. 44; BAG, 7 AZR 235/80, Rn. 19, 20; LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11, Rn. 135).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12

    Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen bzw. die damit korrespondierende Beschäftigungspflicht nicht dauerhaft erlischt, sondern lediglich - wie hier - vorübergehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 2).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 22/76

    Leiter einer Betriebsabteilung - Leitender Angestellter - Beteiligung des

    Sie kann und muß auch als entscheidungserhebliche Vorfrage gerichtlicher Prüfung und Entscheidung unter liegen, wie der Senat sogar für das Urteilsverfahren (Kündigungsschutzklage) bereits ausgeführt hat (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 19- August 1975 - 1 AZR 613/74 - =AP Nr. 5 zu § 1o2 BetrVG 1972 und vom 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 - = [demnächst] AP Nr. 14 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83
    Denn von der Beklagten ist nichts dafür vorgetragen worden, daß die Änderung aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte (vgl. dazu BAG Urteil vom 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 -, AP Nr. 14 zu § 5 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 07.12.2021 - 15 Sa 451/21

    Einzelfall einer unwirksamen Kündigung, in dem sich die erkennendes Kammer der

    In der Entscheidung vom 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 - war der dem dortigen Kläger gewährte Handlungsspielraum als leitender Angestellter im Vorfeld der Kündigung vom 31. August 1972 eingeschränkt und er war in der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1972 von der Arbeitsleistung freigestellt worden.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 206/79
    Gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG muß der Angestellte u.a. auch die in Er. 3 umschriebenen Funktionen "nach Dienststellung und Dienstvertrag" wahmehmen; d.h. die tatsächliche Wahrnehmung der übertragener Aufgaben und ihre rechtsverbindliche Übertragung im Arbeitsvertrag müssen sich decken (vgl. BAG Urteil vom 23. März 1976 - 1 AZR 314/75 - AP Er. 14 zu § 5 BetrVG 1972, zu A 4 der Gründe).
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