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   BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68   

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https://dejure.org/1969,8398
BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68 (https://dejure.org/1969,8398)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1969 - 1 AZR 316/68 (https://dejure.org/1969,8398)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 (https://dejure.org/1969,8398)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 53
  • DB 1969, 1896
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68
    Mit ihrem Versuch, den Hafturigsausschluß gegenüber dem früheren Rechtszustand auf Personen auszudehnen, die in den Betrieb nicht als Arbeitnehmer eingegliedert sind, hat die Fraktion der SPD keinen Erfolg gehabt, wie sich aus dem Ausschußbericht, Bundestagsdrucksache IV/938 -neu- S. 18, ergibt.
  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Dem stehen nicht, wie die Revision meint, Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs entgegen, in denen er für die Haftungsfreistellung des Schädigers auf dessen Unterstellung unter die Direktionsbefugnisse und Weisungsbefugnisse des für ihn fremden Unfallunternehmens nach Art eines eigenen Arbeitnehmers abgehoben hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1956 - VI ZR 117/55 = VersR 1956, 552, 553; vom 27. März 1962 - VI ZR 93/61 = VersR 1962, 570; vom 10. November 1970 - VI ZR 104/69 = VersR 1971, 223, 224, insoweit in BGHZ 55, 11 nicht abgedruckt; vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 182/74 = VersR 1976, 473; ebenso das Bundesarbeitsgericht Urteil vom 1. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 = DB 1969, 1896 = AP Nr. 5 zu § 637 RVO und vom 15. Februar 1974 - 2 AZR 57/73 = DB 1974, 1119).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79

    Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung

    Die für das Vorliegen einer Eingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BAG Urteil vom i. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 - AP Nr. 5 zu § 637 RVO, unter 2 der Gründe; BAG 25, 514, 516 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO; BAG Urteil vom 23- Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe), nämlich die Ausübung einer Tätigkeit durch den betriebsfremden Arbeitnehmer, die dazu bestimmt ist, die Zwecke des anderen Betriebs zu fördern, sowie Weisungsbefugnisse und Fürsorgepflichten des anderen Unternehmers gegenüber dem betriebsfremden Arbeitnehmer, seien im Streitfall erfüllt.
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