Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,117
BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71 (https://dejure.org/1972,117)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1972 - 1 AZR 322/71 (https://dejure.org/1972,117)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 (https://dejure.org/1972,117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Schadenersatz - Fürsorgepflichtverletzung - Führung der Personalakte - Aufschluß über dienstliche Laufbahn - Grundsatz der Wahrheit - Dienstleistungsbericht - Ausschlußfristen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 13 § 70; TVG § 4; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BAT § 13 § 70 ; TVG § 4 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 247
  • NJW 1972, 2016
  • DB 1972, 1783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
    Der öffentliche Arbeitgeber darf einen unwahren oder eine unrichtige Behauptung enthaltenden Dienstleistungsbericht über seinen Angestellten nicht zu des sen Personalakte nehmen, oder er hat ihn, wenn dies geschehen ist, gegebenenfalls zu entfernen (vgl. BAG 7, 267 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Die Personalakte soll nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum möglichst vollständig und lückenlos über die Person des Angestellten und seine dienstliche Laufbahn Aufschluß geben; die in den Akten enthaltenen Dienstleistungsberichte sollen ein möglichst objektives Bild von der Person, von der Tätigkeit und von den Leistungen des Angestellten enthalten (vgl. Uttlinger, BAT, Erl. 1, 2 - § 13; Clemens-Scheuring-Steingcn- Görner-Opalke, BAT, I, § 13 Anm. 1; vgl. auch Plog-Wiedow, BBG, § 90 Anm. 2; BAG 7, 267 [2733 = AP Nr. 6 zu § 611 3GB Fürsorgepflicht; für Beamte BGH AP Nr. 6 zu § 839 BGB).

    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes kann zwar, wenn er meint, ein Dienstleistungsbericht sei unwahr oder enthalte eine unrichtige Behauptung, darauf klagen, daß der Arbeitgeber in Erfüllung seiner ihm gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht es unterläßt, einen solchen Bericht zu den Akten zu nehmen und ' wenn dies schon geschehen ist, ihn gegebenenfalls zu entfernen (vgl, BAG 7, 267 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht); Entsprechendes muß gelten, wenn andere unwahre, unrichtige oder einseitige Berichte zu den Personalakten genommen werden, die ein unzutreffendes Bild über die Persönlichkeit des Angestellten entstehen lassen können.

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
    Nach § 70 BAT werden durch die dort normierten Ausschlußfristen alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag von Angestellten des öffentlichen Dienstes zeitlich begrenzt (Bestätigung der Entscheidung in Sachen 1 AZR 244/71 vom 22. Februar 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts be stimmt).

    b) Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - (zur Veröffentlichung in cfer Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sind alle gegenseitigen Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien ohne Ausnahme den in § 70 BAT geregelten Ausschlußfristen unterworfen.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Nach einer Entscheidung des Ersten Senats vom 25. April 1972 (- 1 AZR 322/71 - BAGE 24, 247 = AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 9; ebenso Senat 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 - ZTR 1995, 520) greift eine tarifliche Ausschlussfrist, die auf Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag abstellt, bei einem auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützten Schmerzensgeldanspruch nicht ein.
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Sie sollen möglichst lückenlos über die Person des Angestellten und seine dienstliche Laufbahn Aufschluss geben (BAG 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - BAGE 24, 247).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der hier zu erörternden Rechtsfrage bereits in folgenden Entscheidungen befaßt: BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 19, 181, 187 = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG; BAGE 24, 247, 257 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe.

    Daneben steht das im Klagewege durchsetzbare Recht des Arbeitnehmers, die Entfernung unrichtiger Angaben aus den Personalakten zu verlangen (so bereits BAGE 7, 267 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; ferner BAGE 24, 247 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; diese Auffassung wird auch in der Kommentarliteratur einhellig vertreten, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 83 Rz 5 a; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl. § 83 Rz 33; Fabricius/Kraft/Thiele/Wiese, Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, § 83 Rz 17 a; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, § 83 Rz 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht