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BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91 |
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Umfang der Mitbestimmung bei Erlass eines Disziplinarbescheids - Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme - Anspruch auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses
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Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 25.10.1989 - 1 Ca 990/89
- LAG Niedersachsen, 23.11.1990 - 3 Sa 1798/89
- BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 1144
- BB 1992, 1859
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79
Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat - …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Damit erweist sich ihr Dienstverhältnis zu ihrer Anstellungskörperschaft als ein solches bürgerlich-rechtlicher Art mit der Folge, daß für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Zivilrechtsweg gegeben ist und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG die Arbeitsgerichte sachlich zuständig sind (statt vieler BAGE 31, 381, 383 f. [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77] = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 39, 76, 80 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, zu I der Gründe).Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 25. Mai 1982 (BAGE 39, 76 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) den Antrag eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Verweises ohne weitere Problematisierung für zulässig gehalten.
Das hat der Senat ausführlich im Urteil vom 25. Mai 1982 (BAGE 39, 76 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) für die für Berufsgenossenschaften geltende Parallelvorschrift des § 699 RVO begründet.
- BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Allerdings umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - Buchholz 238.3.A, § 75 BPersVG Nr. 9 = PersV 1980, 421; Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 - AP Nr. 2 zu § 66 PersVG).Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung, dem Personalrat stehe nur ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung der Disziplinarordnung, nicht aber beim Erlaß der einzelnen Disziplinarmaßnahme zu, vor allem mit dem Wortlaut des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG begründet (BVerwG Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG), wonach der Personalrat bei der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten mitzubestimmen hat.
- BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79
Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Auch der Siebte Senat hat im Urteil vom 28. April 1982 (BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße) für die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Dienststrafbescheids ein rechtliches Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO bejaht.Für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße und BAGE 63, 169 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße) entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei den Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen.
- BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Da die Beklagte dieses Mitbestimmungsrecht nicht beachtet hat, ist der Eingriff in die Rechtsstellung des Klägers durch die Disziplinarmaßnahme rechtsunwirksam (BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung und Senatsurteil vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 29). - BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86
Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Da die Beklagte dieses Mitbestimmungsrecht nicht beachtet hat, ist der Eingriff in die Rechtsstellung des Klägers durch die Disziplinarmaßnahme rechtsunwirksam (BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung und Senatsurteil vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 29). - BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78
Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung - …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Allerdings umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - Buchholz 238.3.A, § 75 BPersVG Nr. 9 = PersV 1980, 421; Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 - AP Nr. 2 zu § 66 PersVG). - BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59
Notwendigkeit der Beteiligung des Personalrats an Einzelstrafmaßnahmen gegenüber …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Allerdings umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - Buchholz 238.3.A, § 75 BPersVG Nr. 9 = PersV 1980, 421; Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 - AP Nr. 2 zu § 66 PersVG). - BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
Deutschen Reichspost - Dienstordnung für Arbeiter - Deutsche Bundespost - …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht zu § 66 PersVG 1955 entschieden, daß der Personalrat auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall ein Mitwirkungsrecht hat (Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 - AP Nr. 8 zu § 66 PersVG). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Das Mitbestimmungsrecht ist aber nur insoweit ausgeschlossen, als das Gesetz den Arbeitgeber bindet, also dem Arbeitgeber jeden Regelungsspielraum entzieht (Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989, BAGE 61, 296 [BAG 18.04.1989 - 1 ABR 100/87] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) und vom 6. November 1990 (- 1 ABR 88/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der …
Auszug aus BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Damit erweist sich ihr Dienstverhältnis zu ihrer Anstellungskörperschaft als ein solches bürgerlich-rechtlicher Art mit der Folge, daß für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Zivilrechtsweg gegeben ist und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG die Arbeitsgerichte sachlich zuständig sind (statt vieler BAGE 31, 381, 383 f. [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77] = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 39, 76, 80 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, zu I der Gründe). - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89
Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten
- BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
- ArbG Reutlingen, 06.07.1989 - 1 Ca 189/89
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Von den verbleibenden Senaten der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts vor Erlaß des Vorlagebeschlusses zeitlich zuletzt in einer vom Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Weise entschieden; er hat mit Urteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 322/91 - dahin erkannt, daß ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung vollständig abgefaßt und von den beteiligten Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle gelangt ist, gleichwohl rechtlich Bestand haben könne. - BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11
Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten
aa) Allerdings sind für Klagen von Dienstordnungsangestellten gegen die Entscheidungen des Dienstherrn über die Dienstfähigkeit, die begrenzte Dienstfähigkeit oder die Dienstunfähigkeit nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig (BAG 7. April 1992 - 1 AZR 322/91 - zu I 1 der Gründe, AP LPVG Niedersachsen § 75 Nr. 4) . - LAG Düsseldorf, 21.12.2010 - 11 Sa 615/10
Nachweis der Dienstunfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten; unbegründete …
Damit erweist sich ihr Dienstverhältnis zu ihrer Anstellungskörperschaft als ein solches bürgerlich-rechtlicher Art mit der Folge, dass für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Zivilrechtsweg gegeben ist und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a ArbGG die Arbeitsgerichte sachlich zuständig sind (BAG 07.04.1992 - 1 AZR 322/91 - AP Nr. 4 zu § 75 LPVG Niedersachsen; BAG 20.02.2008 - 10 AZR 440/07 - ZTR 2008, 323). - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 539/91
Sachlicher Geltungsbereich einer bindenden Festsetzung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Entscheidung nicht mehr mit Gründen versehen, wenn zwischen Verkündung des Urteils und der Zustellung der Entscheidung mehr als ein Jahr liegt (zuletzt Urteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 322/91 - zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.). - ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09
Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei …
Damit erweist sich ihr Dienstverhältnis zu ihrer Anstellungskörperschaft als ein solches bürgerlich-rechtlicher Art mit der Folge, dass für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Zivilrechtsweg gegeben ist und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG die Arbeitsgerichte sachlich zuständig sind (BAG v. 07.04.1992 - 1 AZR 322/91, AP Nr. 4 zu § 75 LPVG Niedersachsen; BAG v. 20.02.2008 - 10 AZR 440/07, ZTR 2008, 323).