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   BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90   

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https://dejure.org/1991,216
BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90 (https://dejure.org/1991,216)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1991 - 1 AZR 326/90 (https://dejure.org/1991,216)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 (https://dejure.org/1991,216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts für das einzelne Arbeitsverhältnis - Widersprüchlicher Tatbestand des angefochtenen Urteils - Anwendung des Lohntarifvertrages für das Baugewerbe - Gewährleistung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit - ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87; BGB § 611; BGB § 242
    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Eingangssatz; BGB §§ 611, 242
    Kein Entstehen bislang nicht vorhandener Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 225
  • VersR 1992, 903
  • BB 1992, 276
  • BB 1992, 72
  • DB 1992, 687
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Im Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) hat der Große Senat unter C III 4 der Gründe dargelegt, daß die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bzw. die Theorie der notwendigen Mitbestimmung entwickelt worden ist, um zu verhindern, daß der Arbeitgeber dem Einigungszwang mit dem Betriebsrat durch Rückgriff auf arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ausweicht.

    Die vertraglichen Ansprüche der begünstigten Arbeitnehmer sind wirksam (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 73 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C III 4 der Gründe).

  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Erläßt der Arbeitgeber solche Richtlinien, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, ist der auf diesen Richtlinien beruhende Widerruf unwirksam (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß in den angeführten Entscheidungen nur ausgesprochen worden ist, daß die unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats einseitig vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen insoweit unwirksam sind, wie "dadurch Ansprüche der Arbeitnehmer vereitelt oder geschmälert" werden (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980, aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Dagegen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht über die Höhe des Entgelts (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Die Mitbestimmung in diesem Bereich soll den Arbeitnehmer aber gerade vor einer nur einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten oder willkürlichen Lohn gestaltung schützen (BAGE 32, 350, 362 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Im Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - (AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG, zu II 2 der Gründe) ist die Frage offen geblieben.
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Soweit Lohnerhöhungen die Leistung der Arbeitnehmer anerkennen sollen, kann vertragswidriges Fehlverhalten oder eine erhebliche Minderleistung eine Ausnahme sachlich rechtfertigen (Urteil des Siebten Senats vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterwirft die Festlegung der Höhe des einzelnen Arbeitsentgelts und damit auch die Festlegung der Gehaltserhöhung nach individuellen Gesichtspunkten gerade nicht dem Mitbestimmungsrecht (Beschluß des Senats vom 21. August 1990 - 1 ABR 72/89 - zu II 3 a der Gründe, betreffend die Mitbestimmung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten, n.v.).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
    In Übereinstimmung mit den Ausführungen im Beschluß des Großen Senats und entsprechend der ständigen Rechtsprechung insbesondere auch des Ersten Senats hat der Dritte Senat in dem Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - (BAGE 58, 156, 165 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II 5 a der Gründe, m.w.N.) entschieden, daß die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Aufstellung einer neuen schlechteren Leistungsordnung zur Folge hat, daß der zur Durchsetzung dieser neuen schlechteren Leistungsordnung ausgesprochene Widerruf von Zusagen durch den Arbeitgeber gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich unwirksam ist.
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats kann im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften führen, die den Arbeitnehmer belasten (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 29; 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - BAGE 76, 234).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Doch ist damit lediglich gemeint, dass die Ausübung des Mitbestimmungsrechts den Arbeitgeber nicht dazu zwingen kann, einem bestimmten Arbeitnehmer Entgelt in einer bestimmten Höhe zu zahlen (vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Ein aus diesen Überlegungen an sich bestehendes Mitbestimmungsrecht kann auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber mit bestimmten Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen schließt (BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 30.01.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

    Vielmehr gilt: Gerade dann, wenn in einem Betrieb die Entgelterhöhungen an Arbeitnehmer ohne abstrakt-generelle Regelung allein aufgrund individueller Absprachen gezahlt würden, fehlt es an jeglichen Grundsätzen für die Lohnfindung, sodass gerade hier die Angemessenheit des innerbetrieblichen Lohngefüges nicht gesichert ist und folglich das Mitbestimmungsrecht hier entgegenzuwirken geeignet ist (BAG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 AZR 17/94, AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 30.01.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

    Die Mitbestimmung in diesem Bereich soll den Arbeitnehmer aber gerade vor einer nur einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten oder willkürlichen Lohngestaltung schützen (BAG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 AZR 17/94, AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Gleiches hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall angenommen, in dem der Arbeitgeber elf von 130 Arbeitnehmern von einer Entgelterhöhung ausgenommen hatte (BAG, Urt. v. 20.8.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Dass es nicht darauf ankommen kann, ob die Überlegungen des Arbeitgebers durch individualvertragliche Abreden umgesetzt werden, wurde bereits dargelegt (oben, (1); vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 21.08.1990 - 1 ABR 72/89, NZA 1991, 434; BAG, Beschl. v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    a) Die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 50 mwN; 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - BAGE 76, 234; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 492; GK-BetrVG/Wiese § 87 Rn. 98 f., 119 mwN).

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - aaO; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74).

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