Rechtsprechung
BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden Schaublätter gegenüber dem Bundesrechnungshof - Prüfung der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Verhältnis zu den Verwaltungsgerichten in der Revisionsinstanz von Amts wegen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 26.03.1985 - 7 Ca 13184/84
- LAG München, 27.05.1986 - 7 Sa 385/85
- BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Papierfundstellen
- NZA 1988, 621
- BB 1988, 1816
- DB 1988, 1552
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) umfaßt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. - BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Der Senat hat entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die selbst Verhaltens- oder Leistungsdaten erheben, auch die weitere Verwendung der so erhobenen Daten zur Überwachung der Arbeitnehmer umfaßt (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Fahrtenschreiber sind eine technische Einrichtung im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG bzw. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist (Beschluß des Senats vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83
Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Ein auf die Feststellung eines solchen Rechtsverhältnisses gerichteter Klageantrag ist unzulässig (Urteil des Senats vom 12. September 1984, BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
In gleicher Weise hat der Fünfte Senat entschieden, daß der Arbeitnehmer die Löschung unzulässig gespeicherter Daten verlangen kann und daß Daten unzulässig erhoben sind, wenn sie unter Mißachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 94 Abs. 1 BetrVG erfragt wurden (Urteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Solche Maßnahmen muß der Einzelne als Bürger eben dieser Gemeinschaft hinnehmen (BVerfGE 27, 344, 352 = AP Nr. 17 zu Art. 2 GG, zu B 1 b der Gründe). - BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Diese Prüfung wird durch § 73 Abs. 2 ArbGG nicht ausgeschlossen (BAGE 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB). - BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch des Personalrats dem Schutz der Arbeitnehmer vor einer Gefährdung ihres Persönlichkeitsrechts durch technische Überwachungseinrichtungen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das …
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Eine Auswertung der Schaublätter durch den Bundesrechnungshof ist keine Maßnahme der Bundespost mehr, so daß auch insoweit ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats ausscheidet (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1983, BAGE 42, 375 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG). - BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Dieser zieht einem staatlichen Eingriff Grenzen und bestimmt damit zugleich auch die Reichweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen (BVerfGE 34, 238, 246 = AP Nr. 20 zu Art. 2 GG, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
Dem Einzelnen ist danach gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BAG 12. Januar 1988 - 1 AZR 352/86 - zu III 1 c der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 23 ) . - BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89
Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision
Wo die Grenze eines unantastbaren Bereichs privater Lebens- und Informationsgestaltung endet, bestimmt sich im Einzelfall nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 352/86 - NZA 1988, 621, 622). - LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07
Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei …
Aus der Änderungsvereinbarung können sich daher noch Ansprüche des Klägers ergeben (zu diesem Gesichtspunkt im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzinteresse im Sinne von § 256 ZPO: BAG, Urteil vom 12. Januar 1988, 1 AZR 352/86, NZA 1988, 621 mit weiteren Nachweisen).
- VG Wiesbaden, 08.06.1998 - 8 G 526/98
Vorlage von Personalakten an ein Prüfungsamt; Durchführung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07
Beendigung der Bindung eines Arbeitgebers an einen Tarifvertrag nach Austritt …
Aus der Änderungsvereinbarung können sich daher noch Ansprüche des Klägers ergeben (zu diesem Gesichtspunkt im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzinteresse im Sinne von § 256 ZPO: BAG, Urteil vom 12. Januar 1988, 1 AZR 352/86, NZA 1988, 621 mit weiteren Nachweisen). - StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft; …
Eine höchstrichterliche Entscheidung, in der das Verhältnis zwischen entsprechenden haushaltsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Normen im Sinne einer Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung beurteilt worden ist, ist auch erst mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (…ZBR 1990, S. 52) ergangen, in dem in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.1988, NZA 1988, S. 621) ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der geprüften Behörde jedenfalls dann bejaht wird, wenn der Rechnungshof bei seinen Erhebungen Personalfragebogen verwendet. - LAG Baden-Württemberg, 30.10.1992 - 1 TaBV 2/92
Auskunftsanspruch des Wahlvorstandes, über die bei der Firma beschäftigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte
Dies gilt auch für die gem. § 95 Abs. BHO dem Bundesrechnungshof zuzuleitenden Schaublätter aus Fahrtenschreibern (BAG 12.01.88 - 1 AZR 352/86 - juris). - VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03 Es kann dahinstehen, ob § 95 Landeshaushaltsordnung - LHO - diesem Gebot entspricht (bezüglich § 95 Bundeshaushaltsordnung - BHO - in dieser Hinsicht ebenfalls zweifelnd BAG, Urt. v. 12. Januar 1988, 1 AzR 352/86, PersV 1989, 17).
- LAG Hessen, 03.10.1989 - 4 TaBV 86/89 II. 1. a) Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 ist insoweit eingeschränkt, als dies erforderlich ist, die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers darüber zu erhalten, in welchem Umfang er finanzielle Mittel für die Zusatzleistung stellen will, zu welchem Zweck er die Leistung erbringen und welchen Personenkreis er mit der Leistung begünstigen will (vgl. BAG DB 1988 S. 1552 m. w. N.; Matthes , NZA 1987 S. 289 ff.).