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   BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01   

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BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen - Wertung einer Einmalzahlung als pauschalierte Lohnerhöhung bei unmittelbarem Gegenleistungsbezug - Individualvereinbarung über übertarifliche Zulagen - Betriebsvereinbarung - Gewerblicher ...

  • Judicialis

    BetrVG § 11; ; BetrVG § ... 77 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 4; ; Lohntarifvertrag f. d. arbeiterrentenvers. AN d. Bekleidungsindustrie Bayerns v. 26.05.1999 § 2; ; Lohntarifvertrag f. d. arbeiterrentenvers. AN d. Bekleidungsindustrie Bayerns v. 26.05.1999 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Besitzstandzahlungen; Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 224
  • BB 2003, 108
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Zwar hat der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn eine Tariferhöhung teilweise auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden soll und sich dabei das bisherige Verhältnis der Zulagenbeträge zueinander ändert (zuletzt BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1 mwN).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Dieser mit einer Pauschalierung regelmäßig verfolgte Zweck (vgl. BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5) würde durch eine andernfalls uU erforderliche zeitliche Aufschlüsselung der Einmalzahlungen teilweise wieder aufgehoben.
  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Jedenfalls innerhalb dieses Dotierungsrahmens besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG hinsichtlich der Ausgestaltung von Regelungen zur Besitzstandswahrung (vgl. BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Danach ist eine Tariferhöhung die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrags (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 361/97

    Dynamisierung des Vorruhestandsgelds

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    c) Die gebotene Auslegung von § 2 Nr. 4 LTV steht nicht in Widerspruch zu dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1999 (- 9 AZR 361/97 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 26 = EzA TVG § 4 Versicherungswirtschaft Nr. 5).
  • LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00

    Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Die Revision der Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. Mai 2001 - 1 Sa 867/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 278/00

    Auslegung einer Sozialplanregelung

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %.

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 1574/07

    Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03; BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04).

    Maßgeblich dafür, ob eine "Tariferhöhung" vorliegt, ist somit im Grundsatz, ob die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrages bezweckt wird (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 15.03.2000, 5 AZR 557/98), oder ob die Einmalzahlung aus einem besonderen Anlass oder Zweck zu leisten ist, der nicht unmittelbar in der Vergütung für die in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit zu sehen ist (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).

    Bereits die Überschriften zu § 2 Gehaltsabkommen 2006 ("Tarifgehälter") bzw. § 2 Gehaltsabkommen 2007 ("Tarifentgelt") deuten auf den reinen Entgeltcharakter der in diesen Paragraphen geregelten Leistungen hin (vgl. BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).

    Schließlich spricht, wie schon das BAG ausgeurteilt hat, auch die in den jeweiligen §§ 5 Nr. 7 der Gehaltsabkommen enthaltene Regelung, dass anstelle des Einmalbetrages die jeweilige prozentuale Erhöhung tritt, wenn die Monate, für die die Einmalzahlung geleistet wird, in einen Referenzzeitraum für Durchschnittsberechnungen fällt, nicht gegen, sondern für den Charakter der Einmalzahlung als Tariferhöhung (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff. unter II 3 ee)).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil v. 23. Januar 2001 Az: 1 AZR 278/00; BAG Urteil v. 16. April 2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung m.w.N.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in einer Einmalzahlung eine pauschalierte Lohnerhöhung gesehen, wenn zwar keine bestimmte Arbeitsleistung gefordert wurde, aber eine zeitanteilige Kürzungsmöglichkeit bestand, soweit kein Anspruch auf volle Entgeltzahlung, Entgeltfortzahlung oder Zahlung von Kurzarbeitergeld gegeben war oder der Arbeitnehmer später eintrat oder ausschied (vgl. BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Verrechnung einer Tariferhöhung immer mit übertariflichen Entgeltbestandteilen erfolgen (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 14.08.2001 Az: 1 AZR 744/00 AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG § 4 Übertarifl.
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2011 - 17 Sa 1371/10

    Einmalzahlung nach § 9 Abs. 1 Entgelt TV Niedersächsische Metallindustrie v.

    Abzustellen ist aber auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vergleiche nur BAG vom 16.02.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Einmalbetrag bei der Durchschnittsberechnung für die Entgeltfortzahlung und das Urlaubsentgelts etc. ausdrücklich ausgenommen wird, lässt vielmehr gerade darauf schließen, dass er als Tariflohnerhöhung zu verstehen ist, denn ansonsten hätte es der Herausnahme aus der Durchschnittsberechnung nicht bedurft (ebenso BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es ist gerade Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 -, a.a.O. Rz. 40).

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 334/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Anrechenbarkeit bei Einmalzahlung

    Der Kläger wendet ein, das Arbeitsgericht habe nicht berücksichtigt, dass hier die Auslegung der Regelung zur Einmalzahlung entsprechend den Grundsätzen aus BAG Urt. 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - zu dem Ergebnis führe, dass mit ihr ein anderer Zweck verfolgt werde als der einer pauschalierten Lohnerhöhung (i.S.d. Rz. 38 des genannten Urteils).

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus den Ausführungen des Urteils des BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - (AP Nr. 38 TVG § 4 Übertariflicher Lohn u. Tariflohnerhöhnung - insbes. Rz. 36-38 = II 3 b bb, cc).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 197/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 196/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • LAG Niedersachsen, 19.02.2010 - 6 Sa 251/09

    Regelungegehalt des § 3 TV Beschäftigungssicherung Deutsche Textilindustrie

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden ( BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Beide Zwecke sind mit dem Charakter als Tariferhöhung vereinbar ( BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Lohnerhöhung).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 195/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 19 Sa 54/18

    § 7b SGB IV, Ziff. 6.2 Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR vom 4. Dezember

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

  • LAG Hamm, 29.09.2004 - 18 Sa 602/04

    Tariflicher Krankengeldzuschuss bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 19 Sa 54/05

    Tarifauslegung - Einmalzahlung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01

    Sonderzahlung - Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 38/21

    Zugesagtes Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21

    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen

  • LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

  • LAG Berlin, 09.06.2006 - 6 Sa 445/06

    Arbeitszeitverlängerung; Maßregelung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 Sa 2202/09

    Auslegung von Anrechnungsvorbehalten im Einzelhandel während der

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 362/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen -

  • ArbG Herford, 27.10.2021 - 2 Ca 50/20
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