Rechtsprechung
BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99 |
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Ablösende Betriebsvereinbarung
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Ablösende Betriebsvereinbarung
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Ablösende Betriebsvereinbarung
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BetrVG § 77; BGB §§ 611, 242
Ablösung arbeitsvertraglicher Einheitsregelung durch Betriebsvereinbarung: Eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 94, 179
- ZIP 2000, 2216
- NZA 2001, 49
- NZA 2001, 756
- BB 2001, 679
- DB 2001, 47
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen …
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Für sie kommt ein kollektiver Günstigkeitsvergleich daher nicht in Betracht (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch; siehe dazu auch Richardi NZA 1990, 331; siehe weiter Senatsurteil 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - nv.).Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 aaO;… Senatsurteil 24. März 1992 aaO).
Für diese Ansprüche scheidet ein kollektiver Günstigkeitsvergleich und eine Ablösung schon dem Grunde nach aus; sie werden allenfalls für die Dauer des Bestehens der Betriebsvereinbarung verdrängt (grundlegend Senatsbeschluß 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch).
Da keine von der Entscheidung des Großen Senats erfaßte Fallgestaltung vorliegt, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob der sich aus der Entscheidung des Großen Senats ergebenden Konsequenz zu folgen ist, daß bei Ablösung des vertraglichen Anspruchs und späterer (freier) Kündigung der Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch mehr hat (siehe dazu schon Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, zu III 1 der Gründe; Richardi NZA 1990, 331;… derselbe BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn.143 mwN).
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer …
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Für sie kommt ein kollektiver Günstigkeitsvergleich daher nicht in Betracht (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch; siehe dazu auch Richardi NZA 1990, 331; siehe weiter Senatsurteil 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - nv.).Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (…siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 aaO; Senatsurteil 24. März 1992 aaO).
Sie knüpft nicht wie das eigentliche Arbeitsentgelt an die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung an, sondern - entsprechend einer Gratifikation - an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses überhaupt (siehe zum Begriff der Sozialleistung schon Senatsbeschuß 9. Dezember 1980 - 1 ABR 80/77 - BAGE 34, 297, zu B I 1 und 3 der Gründe; Senatsurteil 24. März 1992 aaO).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42), nach der eine vertragliche Einheitsregelung über Sozialleistungen dann durch eine umstrukturierende Vereinbarung abgelöst werde, wenn diese bei einem kollektiven Günstigkeitsvergleich keine schlechtere Leistung enthalte, seien auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht anzuwenden.a) Vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf sog. freiwillige Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, können durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden, wenn die Neuregelungen insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger sind (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; bestätigt in BAG Großer Senat 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211).
- LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
Betriebsvereinbarung: Wirkung der Kündigung - Wiederaufleben einzelvertraglicher …
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 1 (17) Sa 33/99 -.1 AZR 366/99 1 (17) Sa 33/99.
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Mit dem Landesarbeitsgericht kann schließlich auch offengelassen werden, ob die Gesamtbetriebsvereinbarung gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstieß und deshalb unwirksam war; es kann weiter offenbleiben, ob nicht wenigstens die Regelung über das Urlaubsgeld (teilweise) unwirksam war wegen einer an sich unzulässigen dynamischen Blankettverweisung (vgl. Senat 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356). - BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor …
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
a) Vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf sog. freiwillige Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, können durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden, wenn die Neuregelungen insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger sind (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; bestätigt in BAG Großer Senat 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211). - BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97
Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Zu beurteilen ist, ob das Landesarbeitsgericht anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt etwa BAG 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41). - BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Sie knüpft nicht wie das eigentliche Arbeitsentgelt an die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung an, sondern - entsprechend einer Gratifikation - an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses überhaupt (siehe zum Begriff der Sozialleistung schon Senatsbeschuß 9. Dezember 1980 - 1 ABR 80/77 - BAGE 34, 297, zu B I 1 und 3 der Gründe;… Senatsurteil 24. März 1992 aaO). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Bei Leistungen mit Gratifikationscharakter erwirbt der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung in der Regel bereits bei mindestens dreimalig vorbehaltloser Zahlung einen arbeitsvertraglichen Anspruch aus betrieblicher Übung auf die bisher gewährte Leistung (zuletzt etwa BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 55).
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Da die Betriebsparteien individualrechtliche Rechtspositionen der Arbeitnehmer nicht wirksam beseitigen oder verschlechtern können (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, BAGE 124, 323) , führt die Regelung in der Betriebsvereinbarung weder zur Unwirksamkeit noch zur endgültigen Ablösung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) .Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsvertragliche Vereinbarung vor oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung getroffen worden ist (…vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, aaO; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00
Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot …
Zu beurteilen ist, ob das Landesarbeitsgericht anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (st. Rspr. vgl. zuletzt etwa BAG 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179). - BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten
Es ist zB schon sehr fraglich, ob die vom Landesarbeitsgericht seinem kollektiven Günstigkeitsvergleich zugrunde gelegten Leistungen (Vergütung, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Arbeitnehmerbeitragsanteil) ein geschlossenes Regelungssystem von Leistungen bildeten und bilden, bei dem ein kollektiver Günstigkeitsvergleich möglich ist (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Vorliegend kann offenbleiben, ob eine Betriebsvereinbarung, die einem kollektiven Günstigkeitsvergleich standhält, eine Gesamtzusage ohne weiteres auf Dauer ablösen kann (in diesem Sinne wohl BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu III 1 der Gründe, BAGE 62, 360; 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - zu II 3 a der Gründe; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) oder ob sie die Ansprüche aus der Gesamtzusage nur verdrängt mit der Folge, dass diese nach Kündigung der Betriebsvereinbarung wieder aufleben (gegen eine Ersetzungswirkung Berg in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde BetrVG 12. Aufl. § 77 Rn. 24; ErfK/Kania 11. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 78) . - LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02
Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage - …
Weiter kann dahinstehen, ob den erhobenen Bedenken gegen einen kollektiven Günstigkeitsvergleich (…vgl. z.B. Richardi, BetrVG, 8. Aufl., § 77 Rz. 154 m.w.N.; BAG vom 28.03.2000, Az. 1 AZR 366/99 = AP Nr. 83 zu § 77 BetrVG) zu folgen wäre.Auf einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen des Arbeitgebers kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch nicht an (vgl. BAG vom 28.03.2000, Az. 1 AZR 366/99 = AP Nr. 83 zu § 77 BetrVG; BAG vom 18.09.2002, 1 AZR 477/01; vom 28.07.2004, 10 AZR 19/04).
Es ist zwar unerheblich, in welcher Form ein Vorbehalt erklärt wird, erforderlich ist jedoch, dass der Vorbehalt klar und unmissverständlich kundgetan wird (BAG vom 28.03.2000, a.a.O.).
Abgesehen davon, dass gegen einen kollektiven Günstigkeitsvergleich Bedenken erhoben werden, weil das Günstigkeitsprinzip in sein Gegenteil verkehrt werde (…Richardi, BetrVG, 8. Aufl., § 77 Rz. 154 m.w.N.) und auch der 1. Senat in der Entscheidung vom 28.03.2000, a.a.O., die Frage aufwirft, ob der sich aus der Entscheidung des Großen Senats ergebenden Konsequenz zu folgen sei, dass bei Ablösung des vertraglichen Anspruchs und späterer (freier) Kündigung der Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch mehr habe, scheidet eine Ablösung des durch betriebliche Übung entstandenen Anspruchs des Klägers schon deshalb aus, weil ein anzustellender kollektiver Günstigkeitsvergleich dazu führt, dass die Betriebsvereinbarung insgesamt nicht günstiger ist als die durch betriebliche Übung entstandenen vertraglichen Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer.
- BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Die betriebliche Übung der Anwendung eines Tarifvertrages führt nicht zu dessen normativer Geltung, sondern lediglich zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs (BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179, 182). - BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel
cc) Die zwingende Wirkung gegenüber ungünstigeren arbeitsvertraglichen Regelungen nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG beschränkt sich insoweit auf die Dauer der Geltung der Betriebsvereinbarung und endet mit deren Ablauf (BAG 28. März 2003 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 94, 179; grdl. 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV der Gründe, BAGE 62, 360;… vgl. auch Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 126;… Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 173;… entspr. für Tarifnormen BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 41 ff., BAGE 125, 179, jeweils mwN) . - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Vorliegend kann offenbleiben, ob eine Betriebsvereinbarung, die einem kollektiven Günstigkeitsvergleich standhält, eine Gesamtzusage ohne weiteres auf Dauer ablösen kann (in diesem Sinne wohl BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu III 1 der Gründe, BAGE 62, 360; 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - zu II 3 a der Gründe; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) oder ob sie die Ansprüche aus der Gesamtzusage nur verdrängt mit der Folge, dass diese nach Kündigung der Betriebsvereinbarung wieder aufleben (gegen eine Ersetzungswirkung Berg in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde BetrVG 12. Aufl. § 77 Rn. 24; ErfK/Kania 11. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 78) . - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
Die günstigere Regelung in der Betriebsvereinbarung führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit oder endgültigen Ablösung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (vgl. hierzu BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) . - BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11
Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft
Die Klärung der Frage, ob aus einem, im Einzelnen festzustellenden, tatsächlichen Verhalten eines Arbeitgebers eine betriebliche Übung und damit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Gewährung der begehrten Leistung erwächst, ist in erster Linie eine tatrichterliche Aufgabe (st. Rspr., etwa BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - zu B I 1 d aa (1) der Gründe, BAGE 103, 265; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu I 1 der Gründe, BAGE 94, 179; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - zu I 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41) . - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03
Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede
- LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung; …
- LAG Hamm, 19.03.2004 - 7 Sa 1761/03
Direktionsrecht, Änderungskündigung, kollektive Regelung, Mitbestimmungsrecht des …
- BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - 8 Sa 969/08
Betriebliche Altersversorgung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1079/10
Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des …
- BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11
Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft
- BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11
Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft
- LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08
Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2007 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- LAG Düsseldorf, 19.06.2001 - 16 Sa 418/01
Betriebliche Übung; Ablösung durch Betriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf …
- LAG Niedersachsen, 24.06.2005 - 3 Sa 1898/04
Klage auf Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge für die Vergangenheit und …
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08
Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher …
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1080/10
Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des …
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1078/10
Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des …
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des …
- LAG Hamm, 03.09.2009 - 16 Sa 652/09
Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf BAT …
- BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - 22 Sa 725/08
Ausschlussfrist/Verfallklausel in Arbeitsvertrag
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem …
- LAG Nürnberg, 22.11.2001 - 1 Sa 855/01
Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang
- LAG Hamm, 06.02.2001 - 11 Sa 1434/00
Arbeitsvertrag und nachfolgende Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 7 Sa 165/12
Ausweitung der Nachtschichtarbeit auf weitere Arbeitnehmer; Ausnahme der unter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 Sa 746/02
Besitzstandszulage
- LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber …
- ArbG Schwerin, 14.11.2007 - 3 Ca 814/07
- BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 130/00
- ArbG Münster, 03.02.2017 - 4 Ca 1203/16
Festlegung des Rosenmontags als Arbeitstag in einer Betriebsvereinbarung; …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 13 TaBV 44/01
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung eines neu …
- ArbG Arnsberg, 02.03.2010 - 3 Ca 519/09
Betriebliche Übung auf Übertragung von Urlaubsansprüchen
- ArbG Hannover, 19.09.2007 - 5 Ca 106/07