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   BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99   

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BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99 (https://dejure.org/2000,13703)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 1 AZR 386/99 (https://dejure.org/2000,13703)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 (https://dejure.org/2000,13703)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Gegen die Wirksamkeit der Ausschlußregelung bestehen keine Bedenken (vgl. im einzelnen BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210, 213 ff.).

    Damit war sie erfolglos, die Beklagte hat den Anspruch weder erfüllt noch anerkannt (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210, 219).

    Demgegenüber ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 (aaO) davon ausgegangen, daß die Frist von zwei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auch bei erfolgloser schriftlicher Geltendmachung die Obergrenze für die Klageerhebung bildet, sich also nicht noch einmal eine volle Zwei-Monats-Frist an die erfolglose Geltendmachung anschließt (siehe aaO, zu B II 3 und 4 der Gründe).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Aber auch bei Rückforderungsansprüchen des Arbeitgebers wegen überzahlter Vergütung wird angenommen, daß die (regelmäßig an die Fälligkeit anknüpfende) Ausschlußfrist dann nicht zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber die Überzahlung nicht erkennen kann (siehe nur BAG 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 der Gründe; BAG 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 83, 327 [BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94]; BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55, zu III 2 a der Gründe; vgl. ErfK/Preis §§ 194 bis 225 BGB Rn. 49; Wank in: Wiedemann TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 829).
  • LAG München, 05.03.1999 - 10 Sa 778/98

    Sozialplan: Geltung für aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. März 1999 - 10 Sa 778/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Damit unterscheidet sie sich von einer Abfindungsrente, die "versorgungsähnlichen" Charakter hat und von einer Verfallklausel nicht notwendig erfaßt wird (BAG 3. April 1990 - 1 AZR 131/89 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 94, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Dieses Erfordernis ergibt sich daraus, daß Sozialpläne, denen nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung von Betriebsvereinbarungen zukommt, wie Tarifverträge und diese wie Gesetze auszulegen sind (st. Rspr. des BAG, zB BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94

    Sozialplanabfindung - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (BAG 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 88 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 108, zu 2 a bis d der Gründe; BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123, zu II 1 der Gründe), obwohl sie keine nachträgliche Vergütung in der Vergangenheit geleisteter Dienste ist.
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Dies gewinnt Bedeutung etwa bei Schadenersatzansprüchen und Provisionsforderungen (vgl. etwa BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 85 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 58; BAG 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (BAG 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 88 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 108, zu 2 a bis d der Gründe; BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123, zu II 1 der Gründe), obwohl sie keine nachträgliche Vergütung in der Vergangenheit geleisteter Dienste ist.
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Dies gewinnt Bedeutung etwa bei Schadenersatzansprüchen und Provisionsforderungen (vgl. etwa BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 85 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 58; BAG 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
    Da die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhten (BAG 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35, 40 = AP BErzGG § 15 Nr. 2 mit Anm. Sowka, zu B II 1 f der Gründe), konnte sie aktuell keinen Arbeitsplatz innehaben, der von der Verlagerung der im Interessenausgleich genannten Funktionen auf die Muttergesellschaft in Sc (Österreich) betroffen war.
  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 816/98

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Allerdings wird ein Sozialplananspruch regelmäßig als "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne tariflicher Verfallfristen angesehen (so etwa BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 -, zu II 1 der Gründe; 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 88 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 108, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01

    Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist

    Andererseits muß der Gläubiger jedoch ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen dafür schaffen, daß er seinen Anspruch beziffern kann (st. Rspr., vgl. Senat 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, zu II 3 der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, zu II 2 der Gründe; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 6 der Gründe; BAG 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - nv., zu II 2 und 3 der Gründe; 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - nv., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01

    Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung

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  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Eine einmalige aus einem Sozialplan zu zahlende Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 AZR 386/99 - Rn 48, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01

    Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch

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