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   BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 390/55   

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https://dejure.org/1956,452
BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 390/55 (https://dejure.org/1956,452)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1956 - 1 AZR 390/55 (https://dejure.org/1956,452)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1956 - 1 AZR 390/55 (https://dejure.org/1956,452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 355
  • NJW 1956, 1124
  • DB 1956, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Soweit mit der Revision nunmehr vorgebracht wird, "die räumliche Komponente" habe sich "um keinen Millimeter geändert", stellt dies entweder die für die Entscheidung nicht erhebliche Wiederholung und Betonung der Tatsache dar, dass die Abfertigung nach wie vor auf dem Frankfurter Flughafen stattfindet, oder es handelt sich um die nach § 559 Abs. 1 ZPO ausgeschlossene neue Behauptung, die Beklagte zu 2) nutze die ehemals von der Beklagten zu 1) betriebenen Schalter (BAG 13. April 1956 - 1 AZR 390/55 - BAGE 2, 355 = AP MuschG § 9 Nr. 9).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 270/90

    Mitteilung der Schwangerschaft

    Die Mitteilung ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften über empfangsbedürftige Willenserklärungen zumindest entsprechend anzuwenden sind (BAGE 2, 355 = AP Nr. 9 zu § 9 MuSchG).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    aa) Soweit die Revision erstmals geltend macht, in einzelnen Wochen seien mehr Leiharbeitnehmer als von der Leiharbeitnehmerklausel zugelassen eingesetzt worden, handelt es sich um neues Tatsachenvorbringen, das in der Revisionsinstanz grundsätzlich auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Revisionskläger von den neu eingeführten Tatsachen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung Kenntnis erlangt hat (vgl. BAG 13. April 1956 - 1 AZR 390/55 - BAGE 2, 355, 358) .
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
    Soweit die Revision erstmals geltend macht, die Klägerin sei nach Ablauf des letzten Vertrages weiterbeschäftigt und weiterbezahlt worden und damit § 625 BGB zur Anwendung bringen will, handelt es sich um ein neues Vorbringen, das in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BAG vom 13.4.1956 - 1 AZR 390/55 - BAG 2, 355 = AP Nr. 9 zu § 9 MuSchG; BAG vom 20.6.1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG [a.F.]; BAG vom 30.10.1963 - 1 AZR 463/62 t 15 -.
  • ArbG Cottbus, 18.02.2008 - 7 Ca 863/08

    Mitteilung über das Bestehen einer Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der

    Die Mitteilung an den Arbeitgeber stellt eine geschäftsähnliche Handlung dar und muss entsprechend der allgemeinen Regelungen über empfangsbedürftige Willenserklärungen beim Arbeitgeber zugehen (BAG vom 13.04.1956, AP MuSchG § 9 Nr. 9 = NJW 1956, 1124).
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