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   BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90   

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BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90 (https://dejure.org/1992,556)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90 (https://dejure.org/1992,556)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 (https://dejure.org/1992,556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 180
  • NZA 1993, 668
  • VersR 1993, 775
  • BB 1993, 135
  • DB 1993, 380
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 134, besteht dieses Mitbestimmungsrecht auch bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf über-/außertarifliche Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe der Tariflohnerhöhung, wenn sich dadurch die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Anrechnung durch gestaltende Erklärung erfolgt oder sich automatisch vollzieht (Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO).

    Deshalb liegt hier stets ein kollektiver Tatbestand vor (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe, m. w. N.).

    Da die jeweiligen übertariflichen Lohnbestandteile nicht in einem einheitlichen Verhältnis zum Tariflohn standen, änderte sich durch die Anrechnung des einheitlichen Erhöhungsbetrages auf alle Zulagen notwendigerweise das Verhältnis der Höhe der Zulagen zueinander (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 5 b aa der Gründe und die dort aufgeführten Rechenbeispiele).

    d) Erst recht kommt es zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze, wenn die Tariflohnerhöhung nicht auf alle Zulagen in gleicher Weise angerechnet wird (Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 5 a der Gründe).

    Wenn aber nicht allein auf die Fälle der 14 Kläger abgestellt werden kann, entfällt das Mitbestimmungsrecht auch nicht deshalb, weil bei voller und gleichmäßiger Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Lohnbestandteile - diese Voraussetzung wäre bei den 14 Klägern gegeben - trotz Änderung der Verteilungsgrundsätze für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum nicht verbliebe, weil die Beklagte eine solche nur durch Eingriff in die bestehenden Verträge per Änderungskündigung hätte erreichen können (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 6 b der Gründe).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie - beide m. w. N.).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang - jeweils m. w. N.).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang - jeweils m. w. N.).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie - beide m. w. N.).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auslegung der danach feststehenden Umstände des Vertragsschlusses - einschließlich der Schreiben der Beklagten "Nachtrag zum Anstellungsverhältnis" - durch das Landesarbeitsgericht als Auslegung eines Einzelvertrages nur der beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung darauf unterliegt, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze enthält (vgl. etwa BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang - jeweils m. w. N.).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie - beide m. w. N.).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Die individuelle Lohngestaltung, also Regelungen mit Rücksicht auf bestimmte Umstände einzelner Arbeitnehmer, bei denen ein innerer Zusammenhang mit ähnlichen Regelungen für andere Arbeitnehmer nicht besteht, sind mitbestimmungsfrei (vgl. im einzelnen BAG Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe; vgl. weiter nur Senatsurteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90, 1 AZR 405/90, 1 AZR 459/90 und 1 AZR 460/90 - AP Nr. 54, 55, 56 und 60 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 33, 35, 36 und 37).
  • BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93

    Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung

    So hat der Senat in der Vereinbarung eines Monatslohns, der den nach der einschlägigen Lohngruppe geschuldeten Tariflohn überstieg, zugleich die Vereinbarung einer übertariflichen Zulage gesehen, obwohl die Vertragsparteien weder über die Gewährung einer solchen Zulage noch über deren Schicksal im Fall einer Tariferhöhung ausdrücklich etwas vereinbart hatten (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Lohn- u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 405/99 - BAGE 71, 180, 185 = AP BetrVG 1972 87 Nr. 55, zu I 1 der Gründe; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG 4 Nr. 15 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 6).

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - aaO; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO).

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

    Der Senat sieht keinen Anlass, von der überkommenen Rechtsprechung in diesem Punkt (vgl. zB BAG 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 85 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 44; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 139 ff.; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 185; unklar noch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122) abzuweichen, zumal Anhaltspunkte für eine anderweitige Abrede (vgl. etwa BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 c der Gründe) nicht ersichtlich sind.
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 77/04

    Mehrarbeit eines Hausmeisters - Zulage - Anrechenbarkeit

    Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 35, zu I 1 der Gründe).

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - aaO; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO).

    Zudem ist auch die Ausweisung des Lohns in einer Summe regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester übertariflicher Lohnbestandteil vereinbart werden sollte (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 35, zu I 2 a der Gründe; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 208).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag - als Effektivgehalt - ist regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart wurde (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 186, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAGE 71, 180, 185 f. = AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe) kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Fall einer Tariferhöhung grundsätzlich auf das Tarifentgelt anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer wäre die Zulage vertraglich als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt.
  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 15 Sa 1721/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Krankengymnast) auf Zahlung von Vergütungsdifferenzen;

    Handelt es sich bei der Besitzstandszulage damit um eine übertarifliche Zulage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so kann sie grundsätzlich mit künftigen Erhöhungen der zu zahlenden tariflichen Vergütung verrechnet werden (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, NZA 93, 668; Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95, NZA 96, 832; Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97, NZA 98, 609; Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, NZA 99, 208).

    Zwar kann sich eine Vereinbarung, dass dem Arbeitnehmer die streitige Zulage als selbständiger Vergütungsbestandteil neben der jeweiligen Tarifvergütung zustehen soll, auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Zusage stillschweigend aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, NZA 93, 668, 669).

    In der tatsächlichen Zahlung der übertariflichen Zulage allein kann eine derartige Abrede noch nicht erblickt werden (so: BAG, Urteil vom 22.09.1992, a.a.O.).

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Selbst wenn es durch die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze gekommen wäre, so wäre diese Änderung infolge der Anpassung Teil der mitbestimmten Regelung (BAG, Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) und Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90).

    Nur wenn sie eine solche Regelung bereits in der Betriebsvereinbarung getroffen hätten, würde es sich um einen bloßen Normvollzug handeln (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90, juris), bei dem der (Gesamt-) Betriebsrat nicht erneut beteiligt werden müsste.

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 998/94

    Betriebrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94

    Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 299/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 302/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 298/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • LAG Hamm, 17.06.2009 - 19 Sa 392/09

    Wechsel von Akkordlohn auf Zeitlohn

  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 8 Sa 3/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung an veränderte wirtschaftliche

  • LAG Köln, 06.10.2005 - 6 Sa 715/05

    Betriebliche Übung; Gehaltserhöhung

  • LAG Nürnberg, 21.12.2011 - 4 TaBV 19/11

    Einstellung von Mitarbeitern - Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • LAG München, 23.06.2004 - 5 Sa 1178/03

    Übertarifliche Zulage

  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 17.06.2009 - Sa 392/09
  • BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96

    Voraussetzung für eine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1994 - 9 Sa 77/93

    Anrechnung neu eingeführter Betriebstreuezulagen auf bislang gezahlte

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

  • LAG Berlin, 03.09.1999 - 6 Sa 796/99

    Arbeitsentgelt: Akkordlohn - Tariflohnerhöhung - Anrechnungsvorbehalt

  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1994 - 9 Sa 75/93

    Anrechnung einer bislang gezahlten übertariflichen Zulage auf eine neu

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
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