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   BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67   

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BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67 (https://dejure.org/1968,401)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 345
  • NJW 1968, 1693
  • MDR 1968, 792
  • DB 1968, 1273
  • DB 1968, 623
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    hierzu etwa schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    159) S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers allerdings grundsätzlich nur zu einer Weiterbeschäftigung an einem freien Arbeitsplatz im selben Betrieb verpflichtet, weil das KSchG betriebsbezogen sei (vgl. BAG 3, 155, 157 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; BAG 20, 345, 352 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Dies gilt z.B. für die Frage der Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG (BAGE 9, 131, 133 f. = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, zu II der Gründe; 20, 345, 350 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; 23, 371, 377 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG, zu III 1 der Gründe; 43, 129, 137 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 76), die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB (vgl. BAGE 2, 245, 250 ff. = AP Nr. 1 zu § 67 HGB, zu III der Gründe; 14, 65 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 71), das Eingreifen des besonderen Kündigungsschutzes der §§ 12 ff. SchwbG (BAGE 29, 17, 23 = AP, aaO; 29, 334, 336 = AP Nr. 2 zu § 12 SchwbG, zu I der Gründe; KR-Etzel, 2. Aufl., vor §§ 12 bis 19 SchwbG, Rz 14) oder die Geltung des Kündigungsverbotes des § 9 MuSchG (BAG 26, 161, 165 = AP Nr. 3 zu § 9 MuSchG, zu III 1 der Gründe; KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 28).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Ihr ist insofern allerdings einzuräumen, dass die Gerichte für Arbeitssachen vertraglichen Störungen, die auf erkrankungsbedingten Arbeitsausfall zurückgehen, in langjähriger Rechtsprechung 93 S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    93) S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Der allgemein im Kündigungsschutzrecht geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG ; BAG 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist (zu V 2 der Gründe; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB ; BAG 33, 148 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Krankheit und BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist auch bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Änderungskündigung zu beachten.
  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 BV 16501/13

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - häufige Kurzerkrankungen

    hierzu etwa schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

    ... - Diese gesetzlichen Regelungen schließen aber nicht aus, dass scharfe Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer wegen Krankheit des Arbeitnehmers ausgesprochenen Kündigung bei der nach § 1 KSchG gebotenen Abwägung gestellt werden müssen".S. hierzu etwa schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

    34) S. hierzu etwa schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

  • ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    hierzu etwa (für einen Möbelverkäufer im Einzelhandel) schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

    ... - Diese gesetzlichen Regelungen schließen aber nicht aus, dass scharfe Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer wegen Krankheit des Arbeitnehmers ausgesprochenen Kündigung bei der nach § 1 KSchG gebotenen Abwägung gestellt werden müssen".S. hierzu etwa (für einen Möbelverkäufer im Einzelhandel) schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

    26) S. hierzu etwa (für einen Möbelverkäufer im Einzelhandel) schon BAG 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792: "Der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass nach den Umständen des einzelnen Falles eine Krankheit einen zur Kündigung berechtigenden Anlass i.S.d. § 1 KSchG darstellen kann, ist rechtsirrtumsfrei.

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Da das Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer jedoch einen besonderen Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis einräumen will und dieser Schutz ihn auch im Krankheitsfall sichern soll, sind an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAGE 20, 545 [547, 549] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit).

    Vor allem ist auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung mit einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12. März 1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (BAGE 20, 545 [550] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - Darlegungs- und

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

  • ArbG Wiesbaden, 29.07.1982 - 4 Ca 1361/82

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen schriftlich und telegrafisch übermittelten

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 576/75

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

  • LAG Köln, 19.12.1995 - 13 Sa 928/95

    Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung - langanhaltende Krankheit - Anspruch auf

  • BAG, 02.02.1973 - 2 AZR 172/72

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Restarbeitskraft -

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 523/75

    Ausbildungsverhältnis - Krankheit - Tarifliche Regelbarkeit - Kündigung

  • LAG Köln, 25.08.1995 - 13 Sa 440/95

    Kündigung wegen "langanhaltender Krankheit"; Kündigungsschutzklage: Inhalt des

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung

  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 371/79
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 400/76
  • ArbG Wiesbaden, 12.08.1982 - 4 Ca 2750/82

    Wirksamkeit einer fristgemäßen (ordentlichen) Kündigung; Zustimmung der

  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 1053/79
  • LAG Düsseldorf, 15.09.1972 - 2 Sa 240/71
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