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   BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56   

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https://dejure.org/1957,152
BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56 (https://dejure.org/1957,152)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1957 - 1 AZR 420/56 (https://dejure.org/1957,152)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1957 - 1 AZR 420/56 (https://dejure.org/1957,152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille - Fehlende Geschäftsgrundlage - Wegfallende Geschäftsgrundlage - Fristlose Kündigung

Papierfundstellen

  • BB 1957, 509
  • DB 1957, 431
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.10.1955 - 1 AZR 295/55

    Vereinbarkeit des Hamburger Urlaubsgesetzes mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    3= Ein Anlaß zur Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1955 in 1 AZR 23/55, 1 AZR 295/55 und 1 AZR 376/55 besteht nicht.

    Der erkennende Senat hat in seinem Vorlagebeschluß vom 26. Oktober 1955 nicht einzelne Bestimmungen des HUG als inhaltlich verfassungswidrig angesehen und deshalb die Sachen 1 AZR 25/53? 1 AZR 295/55 und 1 AZR 376/55 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt; die Vorlage ist vielmehr mit Rücksicht auf das Kodifikationsprinzip der Art. 3, 55 EGBGB, 125 I GG erfolgt? das den Erlaß neuer privatrechtlicher Landesgesetze aus schließt; (vgl. jetzt auch Wiese, RdA 1957 S. 81 ff.).

  • BAG, 26.10.1955 - 1 AZR 376/55

    Vereinbarkeit des Hamburger Urlaubsgesetzes mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    3= Ein Anlaß zur Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1955 in 1 AZR 23/55, 1 AZR 295/55 und 1 AZR 376/55 besteht nicht.

    Der erkennende Senat hat in seinem Vorlagebeschluß vom 26. Oktober 1955 nicht einzelne Bestimmungen des HUG als inhaltlich verfassungswidrig angesehen und deshalb die Sachen 1 AZR 25/53? 1 AZR 295/55 und 1 AZR 376/55 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt; die Vorlage ist vielmehr mit Rücksicht auf das Kodifikationsprinzip der Art. 3, 55 EGBGB, 125 I GG erfolgt? das den Erlaß neuer privatrechtlicher Landesgesetze aus schließt; (vgl. jetzt auch Wiese, RdA 1957 S. 81 ff.).

  • BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51

    Berliner Vereinheitlichungsgesetz

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    Da im Zweifel jeder Rechtssatz nur die Zukunft, aber nicht die Vergangenheit ordnen will (so Enneecerus-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 1. Bd., 14. Bearbeitung, S. 222), muß ein Rückwirkungswille von Gesetzen und anderen Rechtsnormen mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (vgl. BGH 3, 82).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    Denn eine nach diesem Zeitpunkt eingetretene Rechtsanderung muß das Revisionsgericht berück sichtigen, allerdings nur dann, wenn die Rechtsänderung nach ihrem zeitlichen Geltungswillen und ihrer zeitlichen Geltungskraft das streitige Rechtsverhältnis noch erfaßt (vgl. BAG vom 30.6. 1955 in 2 AZR 22/54, AP Nr. 1 zu Art. 3 AHKGes. Hr. 3; BGH 9, 101).
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    Ein Ausnahmefall, wie er in 1 AZR 296/54 (AP Nr. 9 zu § 611/ B(tirlaubsrecht) gegeben war, liegt nicht vor.
  • BAG, 30.06.1955 - 2 AZR 22/54

    Besatzungsrecht: Beschränkung der deutschen Gerichtsbarkeit durch die Alliierte

    Auszug aus BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56
    Denn eine nach diesem Zeitpunkt eingetretene Rechtsanderung muß das Revisionsgericht berück sichtigen, allerdings nur dann, wenn die Rechtsänderung nach ihrem zeitlichen Geltungswillen und ihrer zeitlichen Geltungskraft das streitige Rechtsverhältnis noch erfaßt (vgl. BAG vom 30.6. 1955 in 2 AZR 22/54, AP Nr. 1 zu Art. 3 AHKGes. Hr. 3; BGH 9, 101).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    a) In zwei Urteilen aus dem Jahre 1957 (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung; Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG) hat es in Urlaubstarifverträgen, die mit Landesurlaubsgesetzen übereinstimmten, eigenständige tarifliche Regelungen bejaht, und zwar mit der Begründung, die Tarifvertragsparteien hätten mit der wörtlichen Übernahme wesentlicher Teile aus dem Landesurlaubsgesetz in ihre Urlaubsregelung mehr getan, als ihre Mitglieder auf das Gesetz zu verweisen.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    a) Die Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu der früheren Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    a) In zwei Urteilen aus dem Jahre 1957 (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung; Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG) hat es im Hinblick auf Urlaubstarifverträge, die mit Landesurlaubsgesetzen übereinstimmen, das Vorliegen einer eigenständigen tariflichen Regelung bejaht, und zwar mit der Begründung, die Tarifvertragsparteien hätten mit der wörtlichen Übernahme wesentlicher Teile aus dem Landesurlaubsgesetz in ihre Urlaubsregelung mehr getan, als ihre Mitglieder auf das Gesetz zu verweisen.
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