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BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 24.09.1971 - 7 Sa 89/71
- BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71
Papierfundstellen
- DB 1972, 1635
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58
Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform - …
Auszug aus BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71
Zwar kann eine schriftliche Geltendmachung auch durch Erhebung einer Klage ersetzt werden (BAG 9, 296 = AP Nr« 5 zu § 4- TVG Ausschlußfristen)« Aber auch durch die Klageerhebung ist im Streitfall die für die Geltendmachung tariflich vorgeschriebene Frist nicht gewahrt. - BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
Auszug aus BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71
Selbst bei einer Eigen gruppe, für die im Streitfall mehr spricht als für eine Betriebsgruppe (vgl» dazu BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkord kolonne), iät aber nicht ohne weiteres anzunehmen, daß die einzelnen Mitglieder für die Aufnahme der Arbeit und die sonstige Erfüllung des Arbeitsvertrages durch die übrigen Mitglieder persönlich die Haftung übernehmen (Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 7» Aufl., Bd. I, S. 796 Fußn. 28;… Nikisch, Arbeits recht, 2. Aufl., Bd" I, S. 204- Fußn. 10). - BAG, 16.12.1971 - 1 AZR 335/71
Schadenersatzanspruch - Ungefähr-Berechnung
Auszug aus BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71
Aus dieser tariflichen Ausschlußfristvorschrift ergeben sich für den vorliegenden Fall die nachstehenden Folgerungen: 1, Zur schriftlichen Geltendmachung im Sinne von § 9 Abs, 1 BRTV-Bau gehört nach ständiger Rechtsprechung des Senats mindestens die annähernde Bezifferung (Urteil vom 16, Dezember 1971 in Sachen 1 AZR 335/71, demnächst AP Nr, 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, …
Auszug aus BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71
b) Hinsichtlich der Schadenersatzforderung wegen der für die Baustelle K gemachten Anschaffungen hat die Verhandlung vor dem Senat ergeben, daß diese Forderung nicht mehr geltend gemacht werden soll» Insoweit kommt es also auch auf die Frage der Ausschlußfrist nicht mehr an» c) Anders als für den Anspruch auf Ersatz des Gev/innaurfalls ist die Frage der tariflichen Ausschlußfrist hinsichtlich des Freistellungsanspruchs zu beantworten» Hier gelten die Erwägungen, die vom erkennenden Senat bereits in den Entscheidungen AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers unter II 1 der Gründe und AP Nr» 32 zu § 4 TVG Ausschlußfristen unter 2 c und 3 der Gründe angestellt worden sind» Da nach kommt es für die Fälligkeit im Sinne von § 9 Abs» 1 BRTV-Bau darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr die Klägerin mit Erfolg in Anspruch genommen hat oder von ihr doch Schadenersatz in einer solchen Form gefordert hat, daß die Klägerin sich veranlaßt sah, mit Rücksicht auf diese Forderung Rückstellungen vorzunehmen».
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
Die Geltendmachung soll den Schuldner zur Prüfung veranlassen, ob er der Forderung entsprechen will (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 50 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 12). - BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist
Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, für eine Geltendmachung genüge es, wenn deutlich werde, dass der Arbeitnehmer die Kürzungen nicht akzeptiere und die Zahlung einer höheren persönlichen Zulage verlange, berücksichtigt nicht, dass die Entscheidung des Anspruchsgegners, ob er die geltend gemachte Forderung erfüllen will, gerade von der für die Forderung angeführten (rechtlichen) Begründung abhängt und je nach dem angegebenen Anspruchsgrund völlig unterschiedlich ausfallen kann (vgl. für eine Forderungsmehrheit: BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - zu II 1 der Gründe; Dütz Anm. AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50 unter II) . - BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
Karenzentschädigung - Ausschlussfrist
Bei einer Anspruchshäufung muss sich die Geltendmachung - wenn tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist, zB wie in § 70 Satz 2 BAT - auf jeden einzelnen Anspruch beziehen, auch wenn die Teilansprüche auf einem einheitlichen Anspruchsgrund beruhen (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage
Eine präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11). - BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 238/05
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Die Angabe auf den Mahnbescheiden, die geltend gemachten Beträge seien "für gewerbliche Arbeitnehmer für die Monate März bis August 1997" zu entrichten, war ausreichend, denn damit war der Anspruch so bestimmt beschrieben, dass die Beklagten erkennen konnten, dass es sich um Beitragsansprüche der ZVK handelte (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50). - BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91
Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die …
Erst dann wird er in die Lage versetzt, die Berechtigung der Forderung zu prüfen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung …
Eine präzise Benennung des Betrages ist zwar nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1972, 1 AZR 427/71; Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 488/01, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 467/09
Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen - Nachwirkung
Der Schuldner soll anhand der Geltendmachung erkennen können, welche Forderung erhoben wird (vgl. nur BAG 18. März 1999 - 6 AZR 523/97 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1999, 420) , damit er in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob er der Forderung entsprechen will oder welche Einwände ihm dagegen zur Verfügung stehen (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50) . - BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96
Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten
Der Schuldner soll anhand der Geltendmachung erkennen können, welche Forderung erhoben wird (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe;… Busse, Die Ausschlußfrist im Geflecht arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren, 1991, S. 252; Langer, Gesetzliche und vereinbarte Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, 1993, Rz 185). - BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97 Der Schuldner soll anhand der Geltendmachung erkennen können, welche Forderung erhoben wird (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe; Busse, Die Ausschlußfrist im Geflecht arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren, S. 252; Langer, Gesetzliche und vereinbarte Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, Rz 185).
Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, müssen sich die Beschreibungen des Anspruchsgrundes auf jeden einzelnen Anspruch beziehen (BAG Urteile vom 30. Mai 1972, aaO …und vom 28. Mai 1998, aaO; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 501).
- BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage
- BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 58/92
HAftung des Arbeitnehmers - tarifliche Ausschlußfrist
- LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04
Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige
- BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 524/97
- BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung
- BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von …
- LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich …
- LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine …
- LAG Köln, 17.01.2013 - 7 Sa 644/12
Konkurrenz von Tarifverträgen bei Betriebsübergang
- LAG Köln, 17.01.2013 - 7 Sa 873/12
- LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 Sa 138/12
Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Busfahrer, Zahlungsansprüche, …
- LAG Hamm, 09.09.1999 - 16 Sa 1751/98
Arbeitsvertrag - Inhaltskontrolle des durch den Arbeitgeber vorformulierten …
- LAG Köln, 17.01.2013 - 7 Sa 708/12
- ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
- BAG, 18.12.1984 - 3 AZN 571/84
- ArbG Oberhausen, 24.01.2019 - 2 Ca 1120/18
- LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - 6 Sa 245/09
Entgeltfortzahlung, Busfahrer, Feststellungsinteresse, Vorrang, Leistungsklage, …
- LAG Köln, 09.04.1999 - 11 Sa 1366/98
Anspruch auf tariflich vorgesehene Weihnachtszuwendung einer Friseurin; …
- BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 262/81