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   BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63   

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https://dejure.org/1964,545
BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63 (https://dejure.org/1964,545)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1964 - 1 AZR 432/63 (https://dejure.org/1964,545)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 (https://dejure.org/1964,545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prämienregelung - Betriebsabwesenheit - Betriebsabwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1964, 884
  • DB 1964, 1121
  • DB 1964, 774
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.06.1958 - 1 AZR 589/57

    Vorbehalt der Freiwilligkeit - Weihnachtsgratifikation - Entstehung eines

    Auszug aus BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63
    5« Eine Maßregelung ist in der Bemessung einer solchen Prämie im Hinblick auf die Streikteilnahme nicht zu sehen (wie AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Entgegen der Ansicht der Revision ist es rechtlich ohne Bedeutung .daß - anders als in dem der Entscheidung AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation zugrunde liegenden Pall - im Streitfall der Streik bei der Entstehung des Anspruchs auf Zahlung der Prämie für das Jahr 1962 bereits beendet war.

  • BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62

    Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb -

    Auszug aus BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63
    56 Der Kläger hält die ihm gegenüber vorgenommene Kürzung für unzulässig» Er sieht in ihr u 0 a» eine durch § 2 des Tarifvertrages verbotene Maßregelung» Er hat deshalb Klage erhoben mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 35?- DM zu zahlen» Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen» Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter» Die Revision konnte keinen Erfolg haben» 1» Die Bekanntmachung vom 6» Dezember 1962, aus der der Kläger den mit der Klage geltend gemachten Anspruch zunächst herleitet, ist rechtlich als Angebot des Arbeitgebers zu werten? durch das sich dieser zu einer zusätzlichen Leistung verpflichten wollte» Diese zusätzliche Leistung des Arbeitgebers war eine freiwillige» Rach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bestand kein kollektiver (tariflicher oder betrieblicher) Verpflichtungsgrund zu einer solchen Leistung» Auch daraus? daß die "Weihnachtsgratifikation" bereits seit Jahren in gleicher Weise und in gleichem Umfang gewährt worden war, wie das Landesarbeitsgericht fest stellt, war kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Zahlung der "Gratifikation" im Jahre 1962 erwachsen» Denn die Leistung war vom Arbeitgeber stets nur als freiwillige und jederzeit widerrufliche Gewährung erbracht worden» Um eine Verpflichtung des Arbeitgebers für das Jahr 1962 aus seiner Bekanntmachung zu begründen, bedurfte es einer Annahme des Angebots durch die Arbeitnehmer» Denn einseitig wollte die Beklagte die Arbeitsbedingungen gerade nicht ändern? wie sich eben daraus ergibt, daß sie in der Bekanntmachung ausdrücklich die Annahmeerklärungen der Arbeitnehmer erwähnte und auf das so gegebene Einverständnis der Arbeitnehmer ab stellte » Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob und in welchem Bereich der Arbeitgeber durch einseitige Erklärung einen Anspruch der Arbeitnehmer begründen kann (vgl» dazu Urteil vom 12« März 1963, 3 AZR 266/62, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt)«.
  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 735/98

    Gekürzte Jahressonderzuwendung nach Streikteilnahme

    Der Anspruch des Arbeitnehmers B auf die tarifliche Jahressonderzahlung ist lediglich in der durch die Beklagte erfüllten Höhe entstanden, also vermindert um die den Streiktagen entsprechenden Anteile (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe).

    Um den Anspruch in voller Höhe entgegen dem Ausschlußgrund des § 13 I Nr. 4 MTV aufrecht zu erhalten, den Vergütungsverlust also auszuschließen, hätte es einer ausdrücklichen Vereinbarung in dem Maßregelungsverbot bedurft (vgl. schon Senatsurteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 4 der Gründe; für die Kürzung von Entgelt im engeren Sinne Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - 1 AZR 674/96 - AP Nr. 150 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hielt eine vertragliche Regelung für zulässig, nach der durch Krankheit bedingte Betriebsabwesenheitszeiten zur Kürzung der freiwillig geleisteten Weihnachtsgratifikation berechtigten (modifizierte Anwesenheitsprämie; BAG Urteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation, mit zustimmender Anm. von Mayer-Maly; ebenso bei schwangerschaftsbedingten Betriebsabwesenheitszeiten BAGE 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, mit kritischer Anm. von Mayer-Maly).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Zwar kann eine Benachteiligung auch in der Vorenthaltung von Vorteilen liegen, das gilt aber dann nicht, wenn die Vorenthaltung der Vorteile sachlich gerechtfertigt oder in der Rechtsordnung schon angelegt ist (Staudinger/Richardi, BGB, § 612 a, Rz 10; Thüsing, Anwendungsbereich und Regelungsgehalt des Maßregelungsverbotes gem. § 612 a BGB, NZA 1994, 728, 731; Schwarze, Die Auslegung des gesetzlichen Maßregelungsverbotes [§ 612 a BGB] am Beispiel streikbedingter Sonderzuwendungen, NZA 1993, 967, 970; BAG Urteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 374/06

    Maßregelungsklausel in tariflicher Protokollnotiz - tarifliche Jahresleistung und

    Die Arbeitsvertragsparteien vollziehen in diesem Fall lediglich eine bereits vorgegebene Ordnung nach (st. Rspr. vgl. schon BAG 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 35; 3. August 1999 - 1 AZR 735/98 - aaO; 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 141 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 135).
  • BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 486/85

    Sonderzahlung an Nicht-Streikende

    Der Senat hat sich schon in seiner Entscheidung vom 15. Mai 1964 (AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation) mit einer fast wörtlich gleichlautenden Maßregelungsklausel befaßt.

    Daß darin eine "Schlechterstellung" und damit eine "Maßregelung" der streikenden Arbeitnehmer liegen kann, wird von der Literatur auch bejaht (Hueck, Anm. zu AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation; Mayer- Maly, Anm. zu AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation; Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 217).

  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 290/99

    Arbeitsentgelt: Gekürzte Jahressonderzuwendung nach Streikteilnahme und

    Der Anspruch des Arbeitnehmers S auf die tarifliche Jahressonderzahlung ist lediglich in der durch die Beklagte erfüllten Höhe entstanden, also vermindert um die den Streiktagen entsprechenden Anteile (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 35, zu 2 der Gründe).

    Um den Anspruch in voller Höhe entgegen dem Ausschlußgrund des § 13 I Nr. 4 MTV aufrecht zu erhalten, den Vergütungsverlust also auszuschließen, hätte es einer ausdrücklichen Vereinbarung in dem Maßregelungsverbot bedurft (vgl. schon Senatsurteil 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 35, zu 4 der Gründe; für die Kürzung von Entgelt im engeren Sinne Senatsurteil 17. Juni 1997 - 1 AZR 674/96 -, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 04.10.1990 - 10 Sa 629/90

    Arbeitsentgelt: Streikbruchprämie - Benachteiligungsverbot

    Das BAG hat in dieser Entscheidung ebenso wie in einer früheren Entscheidung vom 15.05.1965 (AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation) festgestellt, dass eine Maßregelung dann nicht vorliege, wenn die Rechtsposition der streikenden Arbeitnehmer nicht verschlechtert werde, wenn ihnen mit der Streikteilnahme keine Rechte entzogen würden.

    Die Maßregelung (nach dem Sprachgebrauch gleichzusetzen mit Tadel, Zurechtweisung) kann in der Praxis dadurch verwirklicht werden, dass derjenige, den die Maßregelung treffen soll, nur zu diesem Zweck und ansonsten ohne sachlichen Grund von einer Zuwendung ausgeschlossen wird (vgl. insofern bereits BAG, Urteil vom 15.05.1964 - 1 AZR 432/63 -, AP Nr. 35 zu § 611 BGB , Gratifikation mit Hinweis auf A. Hueck, Anm. zu AP Nr. 7, aaO.; ebenso Mayer-Maly, Anm. AP Nr. 35, aaO.; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 217 und neuerdings BAG, Urteil vom 04.08.1987 - 1 AZR 486/85 -, AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Konzen, Urteilsanmerkung dazu in SAE 1989, 22 ff., Löwisch/Rumler, Urteilsanmerkung, AR Blattei, Arbeitskampf II Streik, Entscheidung Nr. 29/30; Wolter, aaO., Ziff. 280 ww., 280 wz, S. 258 f.; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG , 2. Aufl. 1990, § 1 Rdn. 205).

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Gegen die Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten haben sich ausgesprochen Mayer- Maly (Anm. zu BAG AP Nr. 24 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen), Gumpert (BB 1964, 884, 886), Delheid/Schreven (RdA 1970, 10 ff.), Beuthien (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Fenn/Bepler (RdA 1973, 218 ff.; dieselben in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 611 BGB Anwesenheits prämie sowie Fenn in der Anm. zu BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Schaub (Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., § 79 III 1, S. 368) und Schwarz (AR-Blattei D, Anwesenheits prämie, Abschn. E II).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 52/06

    Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes - § 10 MTV Tageszeitungen - Beteiligung an

    Die Arbeitsvertragsparteien vollziehen in diesem Fall lediglich eine bereits vorgegebene Ordnung nach (st. Rspr. vgl. schon BAG 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 35; 3. August 1999 - 1 AZR 735/98 - aaO; 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - aaO).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 742/94

    Sonderzahlung für Zeiten der Streikteilnahme

    Es gilt insoweit nichts anderes, als im umgekehrten Falle, in dem eine Sonderzahlung nur für Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung zu gewähren ist und daher für Zeiten der Teilnahme an einem Arbeitskampf kein Anspruch auf die Sonderzahlung besteht, ohne daß darin eine Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer gesehen werden kann (BAG Urteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Niedersachsen, 27.04.1998 - 11 Sa 179/98

    Anspruch auf ungekürzte Zahlung einer tariflichen Jahres-Sonderzuwendung ;

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 483/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresabschlussprämie auf Grund

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 481/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresprämie auf Grund krankheitsbedingter

  • BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64

    Zur Urlaubsregelung: Manteltarifvertrag für die Schuhindustrie vom 1.6.1963

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1242/79
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 601/80
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