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   BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65   

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https://dejure.org/1966,364
BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65 (https://dejure.org/1966,364)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1966 - 1 AZR 446/65 (https://dejure.org/1966,364)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 (https://dejure.org/1966,364)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1139
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65
    Ein solches Erfordernis hat der erkennende Senat bereits im Urteil BAG 9, 296 (299) = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen bejaht, in dem es sich um die Geltendmachung von Akkordlohnforderungen handelte.

    nur annähernd festzustellen» Dann hätte die Klägerin rechtzeitig geklagt» Daß sie die schriftliche Geltendmachung dann unterlassen hätte, könnte ihr nicht zum Nachteil gereichen (BAG 9, 296 2987 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen)» Der Klage stünde dann § 9 RTV-Bau nicht entgegen, so daß es auf die weiteren Voraussetzungen für ihre Begründetheit ankämc».

  • BAG, 09.09.1965 - 5 AZR 155/65

    Akkordkolonne - Fertigstellung eines Bauwerks - Fristgemäße Kündigung - Minderung

    Auszug aus BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65
    tember 1965, 5 AZR 155/65, betont, daß zur Geltendmachung i» S" des § 9 RTV-Bau die Anmeldung einer bezifferten Forderung gehöre».
  • BAG, 06.10.1965 - 2 AZR 404/64

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung - Aufhebung des angefochtenen

    Auszug aus BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65
    Ein solcher ist aber nicht immer erforderlich (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 1965, 2 AZR 404/64).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Es muß dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen, das heißt, einen Zahlungsanspruch wenigstens annähernd zu beziffern (BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Auschlußfristen, zu II 1 b der Gründe; BAGE 31, 236, 238 f. = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 3 a der Gründe; BAGE 51, 308 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).

    Andererseits muß der Gläubiger ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 -, aaO; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; BAGE 51, 308 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Mittelbar ist deshalb auch ein Sachantrag gestellt: Wenn das angefochtene Urteil aufgehoben wird, steht der in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gestellte Antrag des Revisionsklägers erneut zur Entscheidung (BAG 6. Oktober 1965 - 2 AZR 404/64 - BAGE 17, 313; vgl. auch BAG 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 33 = EzA TVG § 4 Nr. 12).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Es genügt, wenn das Gericht und der Gegner dem Revisionsvorbringen das mit dem Rechtsmittel verfolgte Ziel mit der gebotenen Deutlichkeit entnehmen können (vgl. BAG 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 33 = EzA TVG § 4 Nr. 12; BGH 31. Mai 1995 - XII ZR 196/94 - NJW-RR 1995, 1154 zur Berufung ohne ausdrücklichen Sachantrag; vgl. auch Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 74 Rn. 23).
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