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   BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01   

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https://dejure.org/2004,2453
BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01 (https://dejure.org/2004,2453)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 1 AZR 495/01 (https://dejure.org/2004,2453)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 (https://dejure.org/2004,2453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - Bestimmung der Dienststelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weiterbeschäftigung einer Stationsassistentin an ihrem bisherigen Arbeitsplatz; Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung oder Umsetzung; Klinik innerhalb eines Gesamtklinikums als eigenständige Behörde; Umfang eines tariflichen Direktionsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Prozessrecht - Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache; Versetzung im öffentlichen Dienst; Begriff der Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Kurzinformation)

    Versetzung, Dienststellenbegriff im Klinikum einer Universitätsklinik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.06.2000 - 6 P 6.99

    Umsetzung; Versetzung; Mitbestimmung; Dienststelle, aufnehmende und abgebende -;

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    aa) Zwar wäre dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen gewesen, dass für den Begriff der Versetzung - in Abgrenzung zur bloßen Umsetzung - ein dauerhafter Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers kennzeichnend ist und es für die Bestimmung der Dienststelle weder auf den Sprachgebrauch der Vertragsparteien noch auf personalvertretungsrechtliche Vorgaben, sondern auf den organisationsrechtlichen Dienststellenbegriff ankommt (vgl. BVerwG 12. September 2002 - 6 P 11.01 - AP LPVG Berlin § 86 Nr. 2; 28. Mai 2002 - 6 P 9.01 - ZTR 2002, 398; 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - AP LPVG NW § 72 Nr. 21, zu II 2.1 der Gründe; BAG 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 - AP LPVG NW § 72 Nr. 3, zu I 1 der Gründe; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger Bayerisches Personalvertretungsgesetz Stand November 2003 Art. 75 Rn. 108, 109 mwN; Aufhauser/Warga/Schmitt-Moritz Bayerisches Personalvertretungsgesetz 4. Aufl. Art. 75 Rn. 77 mwN).

    Organisationsrechtlich und im Sinne des Versetzungsbegriffs ist eine Dienststelle gleichbedeutend mit einer Behörde (vgl. BVerwG 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - aaO; BayVGH 23. April 1997 - 17 P 96.1943 - PersR 1998, 198; OVG NRW 23. Januar 1999 - 1 A 2617/97. PVL - ZTR 1999, 383; Aufhauser/Warga/Schmitt-Moritz aaO).

    Die einzelnen Kliniken sind lediglich Teil entweder der einheitlichen Behörde "Universität" oder der Behörde "Universitätsklinikum" (BVerwG 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - AP LPVG NW § 72 Nr. 21, zu II 2.1 der Gründe - für die vergleichbare Rechtslage in NRW).

  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Einen eingeschränkten Umfang hat das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeit sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach genau bezeichnet wird (BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - BAG 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 24 = EzA BGB § 611 Nr. 12).

    Das gilt insbesondere bei einer uneingeschränkten Inbezugnahme des BAT, bei der die Vorschrift des § 12 BAT gerade nicht ausgeschlossen wurde (BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 -).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Behörde ist eine organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln eines Trägers öffentlicher Verwaltung, die, mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattet, dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BVerwG 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - BVerwGE 87, 310; Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 6. Aufl. § 1 Rn. 213; Wolff/Bachof/Stober Verwaltungsrecht II 6. Aufl. § 45 IV 2 Rn. 20).

    Mit Blick auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn/Arbeitgeber und dem Beamten/Arbeitnehmer wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn/Arbeitgebers zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten/Arbeitnehmers gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (BVerwG 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - aaO; VGH Baden-Württemberg 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - ZBR 1987, 63).

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Dazu bedarf es eindeutiger, klar auf diesen Gegenstand bezogener Zusagen oder Absprachen (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    bb) Dies steht nicht im Widerspruch zu dem vom Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1990 (- 6 AZR 342/88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 1 A 2617/97

    Personalrat; Mitbestimmungsrecht; Umsetzung; Versetzung; Abgrenzung;

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Organisationsrechtlich und im Sinne des Versetzungsbegriffs ist eine Dienststelle gleichbedeutend mit einer Behörde (vgl. BVerwG 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - aaO; BayVGH 23. April 1997 - 17 P 96.1943 - PersR 1998, 198; OVG NRW 23. Januar 1999 - 1 A 2617/97. PVL - ZTR 1999, 383; Aufhauser/Warga/Schmitt-Moritz aaO).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Dazu kann die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes an eine der beteiligten Personen ein angemessenes Mittel sein (BAG 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18, zu 2c der Gründe).
  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Das Gleiche gilt für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 (- II C 12.67 - BVerwGE 27, 41) und 23. September 1969 (- II C 118.67 - BVerwGE 34, 42), auf die das Bundesarbeitsgericht dabei Bezug nahm.
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67

    Zahlung eines Ortszuschlages

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Das Gleiche gilt für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 (- II C 12.67 - BVerwGE 27, 41) und 23. September 1969 (- II C 118.67 - BVerwGE 34, 42), auf die das Bundesarbeitsgericht dabei Bezug nahm.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86

    Teilzuweisung eines Lehrers von einer Grundschule und Hauptschule zu einer

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
    Mit Blick auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn/Arbeitgeber und dem Beamten/Arbeitnehmer wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn/Arbeitgebers zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten/Arbeitnehmers gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (BVerwG 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - aaO; VGH Baden-Württemberg 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - ZBR 1987, 63).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89

    Mitbestimmung bei Versetzung eines angestellten Lehrers

  • BVerwG, 12.09.2002 - 6 P 11.01

    Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrags; Mitbestimmung des

  • BVerwG, 28.05.2002 - 6 P 9.01

    Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die

  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 96.1943

    Abhängigkeit der Annahme einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung oder

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich verpflichtet, jede ihm zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die dem Merkmal seiner Vergütungsgruppe entspricht, wenn ihm dies billigerweise zugemutet werden kann (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01  - zu II 2 d aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25) .
  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers ist nur dann eingeschränkt, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen im Arbeitsvertrag nicht lediglich ein allgemeiner Aufgabenbereich benannt und die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern die Tätigkeit sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach genau bezeichnet wird (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 d aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25 = EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 53).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Für eine Versetzung ist kennzeichnend der dauerhafte Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - AP ZPO § 91a Nr. 25).
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