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BAG, 16.10.1959 - 1 AZR 496/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsentgelt - Fixum - Provision - Handlungsgehilfe - Urlaubszeit
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Berechnung des Urlaubsentgelts bei Reisendem mit Fixum und Provision, angestellter Reisender, Urlaubsgeld
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 25.06.1957 - 3 Sa 105/57
- BAG, 16.10.1959 - 1 AZR 496/57
Papierfundstellen
- BAGE 8, 164
- NJW 1960, 70
- MDR 1960, 81
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87
Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind …
Das Urlaubsentgelt solle den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die ihm zur Erholung gewährte Freizeit möglichst ohne Einschränkung seines bisherigen Lebenszuschnitts zu verbringen (BAGE 3, 52; 3, 99; 8, 164; 8, 219 = AP Nr. 11, 12, 48, 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74
Urlaub: Urlaubsentgelt bei arbeitnehmerähnlichen Personen
Das Bundesarbeitsgericht hat in letzterem Bereich sogar - nach der sog. Lohnausfallmethode - einmal einen Zeitraum von drei Jahren als angemessen erachtet (BAG 8, 164 [167 f.l = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [am Ende]; vgl. auch BAG 13, 333 [336] = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu I der Gründe]; zu der vergleichbaren Problematik bei der Peiertagsbezahlung auch BAG AP Nr. 28 zu § 1 PeiertagslohnzahlungsG [zu I 3 und 4 der Gründe m.w.N.]). - BAG, 22.03.1962 - 5 AZR 274/61
Fixum - Umsatzprovision - Handlungsgehilfe - Urlaub - Anspruch auf Fortzahlung - …
Der gegenteilige Rechtsstandpunkt der Beklagten, der Kläger könne als Urlaubsgeld grundsätzlich nur das Fixum, nicht jedoch auch die Provision verlangen, die er ohne Urlaub bei tourenplanmäßigem Weiterbesuch der Kunden verdient hätte, ist mit Art. 10 Abs. 1 Satz 1 UrlaubsG Bayern nicht vereinbar und rechtsirrig (vgl. auch BAG 8, 164 [166] = AP Nr. 48 zu § 6 ll EGB Urlaubsrecht mit zustimmender Anmerkung von Dersch = AR-Blattei, Urlaub, Entscheidungen Nr. 55 mit zustimmender Anmerkung von Gros = SAE i960 Nr. 17 [S.25] mit Anmerkung von Lehna [S.27] = AuR i9 6 0, 64 mit Anrn, von Trieschmann; RAG iS, 122 ff. = ARS 29? 6 ff. mit Anm. von A.Hueck; Gros, AR-Blattei, Urlaub VI B, Urlaubsgeld C IV; Schlegelberger-Schröder, HGB, 4.Aufl., i9 6 0 , § 59 Anm. 88 c) c) Wenn sich - wie das im vorliegenden Fall wahrscheinlich ist - die Provision, die der Kläger ohne Urlaub bei tourenpiann.äßigem V/elterbe such der Kunden nach Umfang und Art der Fälligkeit verdient hätte, nicht ermitteln läßt, muß dieser ..7 Eetrag gemäß § 287 Abs» 2 ZPO von den Gerichten geschätzt werden (vgl» BAG 8, 164 [1 6 7 ,1 6 8 ] = AP Nr» A8 zu § 6 ll BGB Urlaubsrecht)» Schätzungsgrundlage für das arbeitstägliche Urlaubsgeld ist in einem Falle wie dem vorliegenden, bei dem der Urlaub immer einheitlich um dieselbe Jahreszeit genommen wird, wegen der saisonbedingten Schwankungen, die in der Branche der Beklagten für die Provisionsverdienste des Klägers in Rechnung zu stellen sind, der Gesamtprovisions verdienst des Klägers in einem Zeitraum, der zwischen dem Urlaubs e n d e des jeweiligen Vorjahres und dem Urlaubsb e g i n n des jeweils folgenden Jahres liegt, geteilt durch die Zahl der in dieser Zeit liegenden A r b e i t s t a g e .