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   BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03   

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BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Sozialplans

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Abfindung nach dem Sozialplan; Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb auf Grund Betriebsänderungen; Schadensersatzanspruch eines gekündigten Arbeiters; Anwendbarkeit des Sozialplans auf Arbeiter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sozialplanabfindung / Von einer Betriebsänderung veranlasste Eigenkündigung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Veranlassung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber bei Betriebsänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, nach der Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 4, zu II 2 c bb der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02- AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).

    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe mwN; 22. Juli 2003 aaO).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, nach der Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 4, zu II 2 c bb der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02- AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dabei können die Betriebsparteien zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, auch vereinbaren, dass dieser der Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (vgl. BAG 6. August 2002 - 1 AZR 247/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 154 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 1, zu C II 4 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 06.08.2003 - 4 Sa 607/02
    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. August 2003 - 4 Sa 607/02 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers stattgegeben hat.
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe mwN; 22. Juli 2003 aaO).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auch können sie zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, Regelungen vorsehen, wonach der Arbeitgeber der Kündigung des Arbeitnehmers widersprechen und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    So entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 6 Sa 1083/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Im vom BAG am 26.10.2004 entschiedenen Fall (Az.: 1 AZR 503/03 = AP Nummer 171 zu § 112 BetrVG 1972) ist in § 6 des Sozialplans geregelt, dass ausscheidende Arbeitnehmer eine Abfindung nach einer näher beschriebenen Formel erhalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2015 - 2 Sa 583/14

    Abfindungsanspruch - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird ( BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 ).
  • LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08

    Anspruch auf Sozialplanabfindung - Eigenkündigung nicht vom Arbeitgeber

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13

    Sozialplanabfindung - Aufhebungsvertrag

    Zwar ist ein Arbeitnehmer nicht mehr von einer Betriebsänderung betroffen, wenn der Arbeitgeber die Durchführung einer zunächst beabsichtigten Betriebsänderung vollständig oder jedenfalls hinsichtlich des diesen Arbeitnehmer betreffenden Teils endgültig aufgegeben und den Arbeitnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt hat, da der Arbeitnehmer dann regelmäßig nicht mehr die wirtschaftlichen Nachteile zu besorgen hat, die der Sozialplan ausgleichen oder abmildern soll (BAG v. 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1059/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 13 Sa 746/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 74/22

    Ausschluss aus Sozialplan - Arbeitnehmerkündigung - Gleichbehandlungsgebot -

  • LAG Hamm, 22.07.2005 - 10 Sa 899/05

    Sozialplan, Auslegung, Gleichbehandlung, Abfindung, Ausschluss bei

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 4 Sa 481/10

    Einzelfall - Erklärung gemäß § 12 KSchG - kein Anspruch auf Sozialplanabfindung

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 75/22

    Gleichheitssatz als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips;

  • LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Abschluss eines

  • LAG Hamburg, 09.07.2020 - 1 Sa 5/20

    Sozialplanabfindung - veranlasste Eigenkündigung durch geplante Betriebsänderung

  • ArbG Rheine, 10.01.2022 - 2 Ca 1176/21
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