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   BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 521/05   

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https://dejure.org/2006,14579
BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 521/05 (https://dejure.org/2006,14579)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 AZR 521/05 (https://dejure.org/2006,14579)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 AZR 521/05 (https://dejure.org/2006,14579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sozialpläne wie Tarifverträge auslegen?

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 521/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 13, zu 1 der Gründe; 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Köln, 21.06.2005 - 9 Sa 90/05

    Sozialplan, Auslegung

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 521/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Juni 2005 - 9 Sa 90/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 521/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 13, zu 1 der Gründe; 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Bremen, 22.01.2009 - 3 Sa 153/08

    Gleichbehandlung bei der Gestaltung von Sozialplänen; Abfindung bei einseitiger

    Zwar mag es gerade bei Sozialplänen in der Insolvenz, bei denen nur eine begrenzte Masse zur Verfügung steht, durchaus denkbar sein, wegen der Notwendigkeit der Aufbringung der Finanzierung der Remanenzkosten, die auch dann anfallen, wenn einzelne Arbeitnehmer nicht übergehen, deren Abfindungsansprüche zu reduzieren und insoweit den Umstand, dass eine Transfergesellschaft errichtet wurde und ein entsprechendes Angebot gemacht wurde, zu berücksichtigen (vgl. zu differenzierten Abfindungsansprüche bei Übertritt in die Transfergesellschaft: BAG, Urteil v. 18.07.2006, 1 AZR 521/05, n. v., juris).
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 2 Sa 1652/13

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Insbesondere offen bleiben kann auch, ob und gegebenenfalls inwieweit eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer, die den Wechsel in die Transfergesellschaft abgelehnt haben, zulässig ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 AZR 521/05, juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2007 - 12 TaBV 117/06

    Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein

    Nach höchstrichterlicher Spruchpraxis (BAG, 18.07.2006, 1 AZR 521/05, n.v., Urteil vom 27.06.2006, 1 AZR 322/05, AP Nr. 180 zu § 112 BetrVG 1972) ist bei der Auslegung von Betriebsvereinbarungen, namentlich von Sozialplänen, zunächst vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn auszugehen.
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 2 Sa 1651/13

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Insbesondere offen bleiben kann auch, ob und gegebenenfalls inwieweit eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer, die den Wechsel in die Transfergesellschaft abgelehnt haben, zulässig ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 AZR 521/05, juris).
  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 752/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

    Insbesondere offen bleiben kann auch, ob und gegebenenfalls inwieweit eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer, die den Wechsel in die Transfergesellschaft abgelehnt haben, zulässig ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 AZR 521/05, juris).
  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 753/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

    Insbesondere offen bleiben kann auch, ob und gegebenenfalls inwieweit eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer, die den Wechsel in die Transfergesellschaft abgelehnt haben, zulässig ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 AZR 521/05, juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 08.06.2021 - 4 Ca 1684/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (so BAG, Urteil vom 18.07.2006, 1 AZR 521/05, juris unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04 -, juris; BAG, Urteil vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 -, juris).
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