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   BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11   

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https://dejure.org/2012,18242
BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11 (https://dejure.org/2012,18242)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 AZR 563/11 (https://dejure.org/2012,18242)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11 (https://dejure.org/2012,18242)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugsvergütung trotz Streikteilnahme?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streikteilnahme nach Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Kündigungsschutzprozessen - Kein Lohnanspruch bei Streikteilnahme

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streikteilnahme schließt einen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung aus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Annahmeverzugslohn bei Teilnahme an Streik trotz unwirksamer Kündigung

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Neues zum Annahmerverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Bei Streikteilnahme keine Annahmeverzugsvergütung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Annahmeverzugslohn bei Streik

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Lohn trotz unwirksamer Kündigung wegen Streik

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kein Lohn bei Streikbeteiligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch bei Streikbeteiligung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme - BAG verneint Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Beteiligung an Streikmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erklärt der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung, muss er keinen Annahmeverzugslohn zahlen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer streikt

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Neues zum Annahmerverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 290
  • NJW 2012, 3676
  • MDR 2012, 1477
  • NZA 2012, 1432
  • DB 2012, 16
  • DB 2012, 2817
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Denn Streik ist definitionsgemäß die kollektive Vorenthaltung der geschuldeten Arbeitsleistung, um durch die daraus resultierenden wirtschaftlich schädlichen Folgen Druck auf die Arbeitgeberseite dahin auszuüben, in eine gewünschte tarifvertragliche Regelung einzuwilligen (BAG 26. Juli 2005 - 1 AZR 133/04 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 115, 247) .

    Aus der von der Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung angeführten Senatsentscheidung vom 26. Juli 2005 (- 1 AZR 133/04 - BAGE 115, 247) folgt kein anderes Ergebnis.

    Schließlich führte es zu Wertungswidersprüchen, wenn der unwirksam gekündigte Arbeitnehmer während der aktiven Streikteilnahme Annahmeverzugsvergütung verlangen könnte, während seine nicht gekündigten, streikenden Kollegen keinen Entgeltanspruch haben (dazu BAG 26. Juli 2005 - 1 AZR 133/04 - Rn. 13, BAGE 115, 247) .

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Dieser kann durch tatsächlich gezeigte oder doch wenigstens erklärte Solidarität den Druck eines Streiks verstärken, indem er diesem hierdurch öffentliche Aufmerksamkeit verleiht (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - zu II 7 der Gründe, BAGE 67, 50).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Hätte dagegen - wie die Klägerin meint - in der Zeit vom 24. April 2010 bis zum 15. Juli 2010 kein Arbeitsverhältnis bestanden, stünde ihr ohnehin kein Anspruch auf Verzugslohn zu, da § 615 BGB nur den vertraglichen Vergütungsanspruch aufrechterhält (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 13, BAGE 126, 198) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 16, NZA 2012, 858) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots der Klägerin, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (st. Rspr., zuletzt BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 12, NZA 2012, 971) .
  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach Ausspruch einer fristlosen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Mai 2011 - 8 Sa 155/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Es wurde hierdurch nicht rückwirkend für die Zeit nach dem Kündigungstermin bis zur Rechtskraft des Urteils ein Arbeitsverhältnis geschaffen, sondern nur dessen Fortbestehen festgestellt (vgl. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11 - Rn. 16, BAGE 142, 290) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Hierdurch wurde nicht rückwirkend für die Zeit nach dem Kündigungstermin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag ein Arbeitsverhältnis geschaffen, sondern nur dessen Fortbestehen festgestellt (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21; 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11 - Rn. 16, BAGE 142, 290) .
  • LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 2000- 9 AZR 932/98, BAGE 93, 179 ff.).
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98, BAGE 93, 179 ff.).
  • LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ausreichendem Angebot an Arbeitnehmer zur

    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen müssen (vgl. z.B. BAG 17. Juli 2012 -1 AZR 563/11- Rn. 14, BAGE 142, 290, mwN).
  • ArbG Aachen, 05.12.2019 - 1 Ca 1229/19

    Verdachtskündigung, Aussageverweigerungsrecht

    Da in der Kündigung vom 18. April 2019 zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung des Klägers ab dem Zeitpunkt des Zugangs am gleichen Tag nicht mehr annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers mehr, §§ 295, 296 S. 1 BGB (st. Rspr., zuletzt etwa BAG, Urteil vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11 - Rn. 12, juris).
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