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   BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55   

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BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55 (https://dejure.org/1957,321)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1957 - 1 AZR 563/55 (https://dejure.org/1957,321)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 (https://dejure.org/1957,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils - Tatbestandsberichtigungsantrag

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 81
  • NJW 1957, 1165
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Auszug aus BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55
    Wenn der Kläger unter Hinweis auf Pohle in dessen Anmerkung AP § 60 ArbGG Nr. 1 zur Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 1955 (= BAG 2, 194) vorträgt, daß Urteile, die länger als zwei Monate nach der Verkündung abgesetzt würden, als Urteile ohne Gründe angesehen werden müßten, da dann keine Gewähr für die Übereinstimmung zwischen den beratenen und den schriftlich niedergelegten Gründen bestehe, so kann der Senat dem jedoch nicht folgen.
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55
    Dahingestellt bleiben kann, ob etwas anderes dann gilt, - wofür beachtliche Gründe sprechen wenn es sich um einen weit längeren Zwischenraum zwischen Urteilsverkündung und Urteilsabsetzung handelte wie etwa im Palle der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1952 (BGH 7, 155) in dem ein Zeitraum von Über sieben Monaten zwischen Verkündung und Fertigstellung des Ur teils lag und in dem ferner bereits Revision eingelegt war'.
  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Der Verlust der Berichtigungsmöglichkeit kann ausnahmsweise zur Aufhebung des Beschlusses führen, soweit die angefochtene Entscheidung auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 -; 14. November 1958 - 1 ABR 4/58 - zu II 2 der Gründe; 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - BAGE 4, 81; BGH 25. Januar 1960 - II ZR 22/59 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 32, 17; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Dezember 2020 § 74 Rn. 134; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 74 Rn. 106; Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 320 Rn. 18; MüKoZPO/Musielak 6. Aufl. § 320 Rn. 8) .

    Ob der Tatbestandsberichtigungsantrag Erfolg gehabt hätte, ist vom Senat nicht zu prüfen (BAG 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - aaO) .

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Das Bundesarbeitsgericht (AP § 60 ArbGG Nr. 2) führt aus, der Richter pflege erfahrungsgemäß die Gedankenführung der beratenen Begründung länger im Gedächtnis zu behalten, im Kollegialgericht bestene zudem noch eine wirksame Gegenkontrolle; die Zivilprozeßordnung setze ein den Zeitraum von drei Monaten übersteigendes Gedächtnis des erkennenden Richters voraus, wenn sie in § 320 Abs. 4 bestimmt, daß über den Berichtigungsantrag ohne Beweisaufnahme zu entscheiden sei.
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Mängel des Tatbestands führen nur unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechsstreits (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAG Urteil vom 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - BAGE 4, 81 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger durch die verspätete Abfassung und Zustellung des Urteils die Möglichkeit verlieren würde, rechtzeitig eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen (BAGE 44, 323, 329 = AP, aaO, m. w. N.) und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAGE 4, 81, 82 f. = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953, mit Anm. Pohle).

    Das Revisionsgericht hat nur zu untersuchen, ob das angefochtene Urteil auf dem beanstandeten Teil des Tatbestands beruht, dessen Berichtigung angestrebt wird (vgl. BAGE 4, 81, 83 = AP, aaO).

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Allein wegen des Ablaufes eines bestimmten Zeitraums wird dies aber nur dann angenommen, wenn - was hier nicht in Betracht kommt - der Betroffene verfahrensrechtliche Nachteile dadurch erleiden kann, daß er die Gründe nicht innerhalb einer bestimmten Frist erhält (vgl. BGHZ 7, 155 f [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], und 32, 17, 24 f.; BAG NJW 1956, 39 und NJW 1957, 1165).
  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

    H g trifft zu, daß eine Rüge der verspäteten Zustellung des angegriffenen Urteils in dem geltend gemachten Sinne beachtlich sein kann (BAG 4, 81 837; BAG AP Nr , 6 zu § 81 ArbGG; BGHZ 32, 17 £% [[) Im Streitfall liegt jedoch die Besonderheit vor, daß durch die Zustellung des Berufungsurteils die einwöchige Antragsfrist des § 320 Abs, 1 ZPO ihrerseits nur urn einen einzigen Tag verkürzt worden ist.
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Urteil wegen Verstoßes gegen § 60 Abs. 4 Satz 3, § 69 ArbGG i.V.m. § 320 ZPO aufzuheben, wenn der Revisionskläger überzeugend darlegt, er hätte einen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG Urteil vom 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - BAGE 4, 81, 83 [BAG 03.05.1957 - 1 AZR 563/55] = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63

    Urteil eines Berufungsgerichts - Verspätung der schriftlichen Niedergelegung -

    Während die Klägerin in ihrer schriftlichen Revisionsbegründung im Anschluß an BAG 2, 194 und BAG 4, 81 vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, vorgetragen hatte, daß ihr durch die Verzögerung die Möglichkeit genommen worden sei, rechtzeitig (vgl. § 32o Abs. 2 ZPO) erhebliche Berichtigungen des Urteils tatbestandes zu beantragen, sie also insoweit einen relativen Verfahrensmangel beanstandet hat, hat sie in der mündlichen Hevisionsverhandlung vor allem das Bestehen eines absoluten Revisionsgrundes hervorgehoben.

    Schließlich pflegt der Richter die Gedankenführung der beratenen Entscheidung länger im Gedächtnis zu behalten, und im Kollegialgericht besteht zudem noch eine wirksame Gegenkontrolle, die auch dann gegeben ist, wenn, wie beim landesarbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren, außer dem berufsrichterlichen Vorsitzenden noch zwei weitere nichtberufsrichter liche Beisitzer mitwirken (BAG 4, 81 /ß2? ) Hiernach ist die Verzögerung des schriftlichen Urteils kein absoluter Revisionsgrund.

    Ob sie hier im Sinne von ]BAG 2, 194 und BAG 4, 81 ein relativer Revisionsgrund ist, braucht nicht geprüft zu werden, weil das angefochtene Urteil jeden falls auf einem anderen Verfahrensmangel beruht und deshalb ohnedies aufgehoben werden muß.

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Angesichts der Unterschiedlichkeit menschlichen Erinnerungsvermögens lassen sich keine Erfahrungssätze aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Etwas anderes kann aus besonderen Gründen, insbesondere etwa dann gelten, wenn andernfalls der Rechtsmittelkläger die Möglichkeit verlieren würde, eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu beantragen (vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953 sowie das Urteil des BAG vom 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - AP Nr. 1 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

  • BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 53/56

    Parteivorbringens - Erstmaliges Vorbringen - Zweite Instanz - Bezugnahme auf

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Schwerbeschädigten

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • BAG, 05.02.1970 - 2 AZR 242/69

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Besorgnis der Befangenheit - Prüfung durch

  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 10/59

    Anschlußbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

  • BAG, 14.11.1958 - 1 ABR 4/58

    Betriebsrat - Vertretene Gewerkschaften - Aufsichtsrat - Ordnungsmäßige Besetzung

  • BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84

    Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall bei zugesagter

  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 306/79

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines - Zuerkennung der Knappschaftsrente -

  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 957/79

    Wechsel des Arbeitgebers - Wiederholungsuntersuchung - Schwangere Lehrerin -

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