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   BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57   

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BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57 (https://dejure.org/1959,297)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1959 - 1 AZR 565/57 (https://dejure.org/1959,297)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 (https://dejure.org/1959,297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub - Vereinbarte Arbeitszeit - Gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit - Vergütungsanspruch - Urlaubsanspruch - Abkaufen des Urlaubsanspruches

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG § 1

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 47
  • NJW 1959, 2036
  • MDR 1959, 960
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.02.1957 - 2 AZR 440/54
    Auszug aus BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57
    Das ergibt sich zwangsläufig daraus, dass der Urlaubsanspruch mit dem einzelnen Arbeitsvorhältnis untrennbar verbunden ist (vgl. BAG 3, 23°, BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57
    Das ergibt sich zwangsläufig daraus, dass der Urlaubsanspruch mit dem einzelnen Arbeitsvorhältnis untrennbar verbunden ist (vgl. BAG 3, 23°, BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57
    Dem Arbeitnehmer stehen daher gegen den Arbeitgeber die Ansprüche zu, die er gegen ihn im Dalle der Gültigkeit des Arbeitsvertrages hätte (vgl. BAG 5, 58; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6. Auflage, Band 1, S. 168, Anm. 4, mit Angaben).
  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Auch im fehlerhaften Arbeitsverhältnis entsteht ein (anteiliger) Urlaubsanspruch, der abzugelten ist, wenn die Urlaubsgewährung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, BAG, Urteil vom 16.06.1959 - 1 AZR 565/57 -, Rn. 13, zitiert nach juris; Dersch/Neumann, BUrlG, Kommentar, 11. Auflage 2016, § 2, Rdz. 14; Arnold/Tillmanns, BUrlG, Kommentar, 4. Auflage 2020; § 1, Rdz. 54.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 9 Sa 12/15

    Vergütung von Arbeitszeit unter Verstoß gegen § 3 ArbZG

    Die Vorschriften der Arbeitszeitordnung - ebenso wie des sie ablösenden Arbeitszeitgesetzes - sind nach allgemeiner Auffassung gesetzliche Verbote i. S. des § 134 BGB und bewirken die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen (BAG, NJW 1959 S. 2036; BAG, Urt. v. 15.9.2009 - 9 AZR 757/08).

    Die tatsächliche Einhaltung der in der Arbeitszeitordnung festgelegten Höchstarbeitszeit wird am ehesten dann erreicht, wenn jeder Erfüllungsanspruch aus der unzulässigen Abrede ausgeschlossen ist, der Vertrag also wenigstens insoweit (§ 139 BGB) nichtig ist (BAG, Urt. v. 19.6.1959 - 1 AZR 565/57 = NJW 1959, 2036).

    Das BAG (Urteil vom 19.6.1959 - 1 AZR 565/57 NJW 1959, 2036) hat jedenfalls die volle Nichtigkeit eines zweiten Arbeitsverhältnisses angenommen, wenn dadurch die Regelungen des Arbeitszeitrechts verletzt werden.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Der Regelungsbereich des § 6 Abs. 1 BUrlG erfasst Doppelarbeitsverhältnisse nicht (vgl. zu § 2 des Urlaubsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen vom 4. Mai 1948/29. April 1949: BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 6 BUrlG Rn. 11; Neufeld/Beyer NZA 2008, 1157, 1161) .

    bb) Diese Frage ist bei Doppelarbeitsverhältnissen zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen erfüllen kann (BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; ErfK/Gallner § 6 BUrlG Rn. 2) .

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Ein Arbeitsvertrag, der gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstößt, kann nach § 134 BGB nichtig sein (BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; 14. Dezember 1967 - 5 AZR 74/67 - AP AZO § 1 Nr. 2; LAG Nürnberg 19. September 1995 - 2 Sa 429/94 - LAGE § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis Nr. 1; Schliemann/Meyer Arbeitszeitrecht 2. Aufl. Rn. 90 ff.; Buschmann/Ulbe ArbZG § 1 Rn. 12 ff.; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. Einführung Rn. 52 ff.; Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 1 Rn. 22).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber für die Vergangenheit diejenigen Ansprüche, die er im Falle der Gültigkeit des Arbeitsvertrages hätte (BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB zum Anspruch einer Stripteasetänzerin auf Gehalt; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB S 438 zum Vergütungsanspruch nach § 612 Abs. 2 BGB, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Vereinbarung eines Hungerlohnes nach § 138 BGB nichtig ist; BAGE 8, 47, 50 zum Vergütungsanspruch und Urlaubsanspruch bei einem gegen Vorschriften zur Höchstarbeitszeit verstoßenden zweiten Arbeitsverhältnis).
  • ArbG Berlin, 21.06.2006 - 86 Ca 26096/05

    Bereitschaftsdienst; Schulhausmeister; Überschreitung der höchstzulässigen

    Nach einhelliger Auffassung ist deshalb eine Vereinbarung, durch die die nach § 3 ArbZG zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird, nichtig ( BAG vom 19.06.1959 - 1 AZR 565/57 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; vom 28.10.1971 - 2 AZR 15/71 -, AP Nr. 62 zu § 626 BGB; vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -, a.a.O.; BGH vom 28.01.1986 - IV ZR 151/84 -, NJW 1986, 1486 [BGH 28.01.1986 - VI ZR 151/84] ; LAG Nürnberg vom 19.09.1995 - 2 Sa 429/94 -, LAGE § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis Nr. 1; LAG Thüringen vom 19.03.2002 - 5/6/5 Sa 527/99 -, LAGE § 3 ArbZG Nr. 1, ErfK-Wank, § 3 ArbZG Rn. 4; Schaub, § 156 Rn. 28; Linnenkohl/Rauschenberg, ArbZG, § 1 Rn. 77; Neumann/Biebl, ArbZG, § 1 Rn. 10).

    Durch die Regelung soll möglichst verhindert werden, dass Arbeitnehmer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus tatsächlich beschäftigt werden und dadurch eine die Gesundheit gefährdende Überbeanspruchung eintreten kann ( BAG vom 19.06.1959, - 1 AZR 565/57 -, a.a.O., und vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -, a.a.O.).

    Denn das mit dem gesetzlichen Verbot verfolgte Ziel wird am ehesten erreicht, wenn jeder Erfüllungsanspruch ausgeschlossen ist ( BAG vom 19.06.1959, - 1 AZR 565/57 -, a.a.O.).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Die Vorschriften der Arbeitszeitordnung sind nach allgemeiner Auffassung gesetzliche Verbote i.S. des § 134 BGB und bewirken die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen (BAGE 8, 47, 50; Denecke/Neumann, AZO, 9. Aufl. 1976, § 2 Rdn. 24; Meisel/Hiersemann, AZO, 2. Aufl. 1977, Einleitung Rdn. 16; Zmarzlik, AZO, 1967, § 3, Rdn. 16; Farthmann, in Arbeitsrecht-Blattei [D] I C, Anm. III 1).

    Die Arbeitszeitordnung dient vielmehr in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers (BAGE 8, 47, 50; Erbs/Kohlhaas/Potrykus, Strafrechtliche Nebengesetze, Vorbemerkung 4 zur AZO).

  • BAG, 14.12.1967 - 5 AZR 74/67

    Nebentätigkeiten - Ermittlung der zulässigen Höchstarbeitszeit - Zusammenrechnung

    Zeitlich nicht kollidierende Arbeitsver hältnisse mit mehreren Arbeitgebern sind möglich (BAG 8, 47 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis).

    diesen Tagen in seinem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis beschäftigt worden sein sollte und außerdem bei der Klägerin gespielt hätte» Das nebenberufliche Arbeitsverhältnis als Musiker wurde dann insoweit gegen die AZO verstoßen» Denn nach allen möglichen und in der Literatur vertretenen An knüpfungspunkten (Priorität des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserfüllung, überwiegende Tätigkeit) h£t hier das hauptberufliche Arbeitsverhältnis den Vorrang» Es ist zu nächst zu erfüllen und die Nebenbeschäftigung darf nur noch bis zur Grenze der Höchstarbeitszeit wahrgenommen werden» Insoweit kommt aber entgegen der Auffassung des angefochtenen Urteils nicht einmal eine teilweise Nichtigkeit (§ 159 BGB) des etwa abgeschlossenen Arbeitsvertrages als Musiker in Betracht» Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in der Entscheidung vom 19° Juni 1959.(BAG 8, 47 = AP Nr» 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis) ausgeführt, ein zweites Arbeitsverhältnis sei nichtig, wenn durch es die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit "auf das Stärkste überschritten" werde» Diesem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem ein Arbeitnehmer in, zwei Dauerarbeitsverhältnissen beschäftigt war, und zwar im ersten Arbeitsverhältnis 45 Wochenstunden und im zweiten Arbeitsverhältnis weitere sechs Stunden täglich.

    Es liegt insoweit ein faktisches Arbeitsverhältnis vor, das abgewickelt wurde (BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84

    Lohnfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, kann er die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen (BAGE 5, 58, 66 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; BAGE 8, 47, 50 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, Bl. 2 und 2 R der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - BAG 5, 58 [65, 66] und vom 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis - ausgeführt hat, hat bei einem in Punktion gesetzten Arbeitsverhältnis, wovon das Landesarbeitsgericht für das Vertragsverhältnis der Parteien ausgeht, eine Nichtigkeit keine rückwirkende Kraft.
  • LAG Nürnberg, 19.09.1995 - 2 Sa 429/94

    Arbeitszeit beim Doppelarbeitsverhältnis

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

  • BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66

    Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts -

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96

    Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 115/84

    Streitigkeit über die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 404/83

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 213/84

    Bestimmung der Rechte und Pflichten der Parteien nach den Vereinbarungen des

  • BAG, 29.11.1962 - 5 AZR 110/62

    Bestimmungen des Urlaubsgesetzes Niedersachsen - Geltungsbereich - Betreffender

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 776/85

    Unzulässigkeit einer Teilkündigung - Unzulässigkeit einer einseitigen

  • BAG, 04.10.1963 - 1 AZR 461/62

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeit - Zahlung trotz Gestzesverbotes - Jugendliche im

  • BAG, 07.12.1962 - 5 AZR 238/62

    Eintagsarbeitsverhältnis - Gewerbliche Arbeiter - Großhandel - Außenhandel -

  • BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 174/58

    Arbeitszeit - Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten -

  • BAG, 26.01.1961 - 5 AZR 593/59

    Angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - Wöchentliche

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