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   BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79   

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BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 (https://dejure.org/1982,1022)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 (https://dejure.org/1982,1022)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 (https://dejure.org/1982,1022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2087
  • BB 1984, 263
  • DB 1982, 1328
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift -

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79
    Ein einmal erteilter Urlaub kann nur in Ausnahmefällen einseitig widerrufen werden (BAG AP Nr. 12 zu § 123 GewO).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Ob dennoch bei unvorhersehbaren und "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - RzK I 6 a Nr. 82; vgl. auch 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrlG § 11 Nr. 16 = EzA BUrlG § 1 Nr. 18; 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - AP GewO § 123 Nr. 12; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 452; Dersch/Neumann aaO § 7 Rn. 37, 38) ein solcher Anspruch bestehen könnte, bedarf keiner Erörterung des Senats.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Dies gilt aber nicht, wenn der betreffende Arbeitnehmer bereits vor Streikbeginn aus anderen Gründen von der Arbeit befreit war und etwa einen bereits bewilligten Urlaub antritt (BAG 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrlG § 11 Nr. 16 = EzA BUrlG § 1 Nr. 18) oder an einer Betriebsratsschulung teilnimmt (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50).

    Zwar führt danach die Streikteilnahme von Arbeitnehmern, die sich auf einer Betriebsräteschulung befinden, nach § 15a BAT zum Zwecke der Arbeitszeitverkürzung für einen Tag von der Arbeit freigestellt wurden, arbeitsunfähig erkrankt sind oder sich im Erholungsurlaub befinden, zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs für die Dauer der Teilnahme (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50; 7. April 1992 - 1 AZR 377/91 - BAGE 70, 119; 1. Oktober 1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299; 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrlG § 11 Nr. 16 = EzA BUrlG § 1 Nr. 18).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99

    Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Ob dennoch bei unvorhersehbaren und "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - R zK 1 6 a Nr. 82; vgl. auch 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrIG § 1 1 Nr. 16 = EzA BUrIG § 1 Nr. 18; 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - AP GewO § 123 Nr. 12; vgl. KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 452; Dersch/Neumann BUrIG 8. Aufl. § 7 Rn. 37, 38) ein solcher Anspruch bestehen könnte, bedarf keiner Erörterung des Senats.
  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Für den Urlaub hat der Senat jedoch ausgesprochen, daß ein bewilligter Urlaub nicht dadurch unterbrochen wird, daß während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird (Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG).

    Dementsprechend hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 611 BUrlG) entschieden, daß es einem Arbeitnehmer freistehe, sich nicht an einem Streik zu beteiligen, sondern trotz eines Streiks im Betrieb einen bewilligten Urlaub anzutreten oder während des Streiks fortzusetzen.

  • ArbG Hamburg, 16.10.2013 - 27 Ca 184/13

    Ausdrückliche oder konkludente Erklärung zur Streikteilnahme erforderlich

    Dadurch, dass während des bewilligten Urlaubs der Betrieb bestreikt wird, wird ein angetretener Urlaub nicht unterbrochen (BAG v. 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 -, juris Rn. 12).

    Eine hypothetische Betrachtung kann die tatsächliche oder konkludente Erklärung der Streikteilnahme nicht ersetzen (BAG v. 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 -, juris Rn. 12).

    Dabei ist bereits zweifelhaft, ob ein bewilligter Urlaub durch die einseitig erklärte Streikteilnahme überhaupt widerrufen werden kann (offen gelassen in BAG v. 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 -, juris Rn. 11; v. 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 -, juris Rn. 27).

    Im Übrigen ist das Arbeitskampfmittel der Aussperrung in Erwägung zu ziehen, will der Arbeitgeber den Arbeitskampf auf nicht beteiligte Arbeitnehmer ausdehnen (vgl. BAG v. 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 -, juris Rn. 14).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Für den Fall des Urlaubs hat der Senat ausgesprochen, daß ein bewilligter Urlaub nicht dadurch unterbrochen wird, daß während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird (Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG).

    Entsprechend hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG) entschieden, daß es einem Arbeitnehmer freistehe, sich nicht an einem Streik zu beteiligen, sondern trotz eines Streiks im Betrieb einen bewilligten Urlaub anzutreten oder während des Streiks fortzusetzen.

  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 377/91

    Entgelt für Streiktag, wenn Arbeitsbefreiung besteht

    Entsprechend hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG) entschieden, daß es einem Arbeitnehmer freistehe, sich nicht an einem Streik zu beteiligen, sondern trotz eines Streiks im Betrieb einen bewilligten Urlaub anzutreten oder während des Streiks fortzusetzen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03

    Warnstreik, Arbeitszeit, flexible, Flexible Arbeitszeit, Ausstempeln, Zeitkonto,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können aber auch die Arbeitnehmer, die während des Streiks keine Arbeitspflicht haben, am Streik teilnehmen mit der Folge, dass ihre Vergütungs- bzw. Entgeltfortzahlungsansprüche für die Zeit der Teilnahme entfallen (BAG, Urt. vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299 für den Fall der Arbeitsunfähigkeit; Urt. vom 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG für den Fall des Erholungsurlaubes; Urt. vom 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 - a.a.O. für eine bereits vorher angemeldete Betriebsratsschulung).
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Der Senat hat dies für kranke Arbeitnehmer im Urteil vom 24. Februar 1961 (- 1 AZR 17/59 - AP Nr. 31 zu § 1 ArbKrankhG) und für im Urlaub befindliche Arbeitnehmer im Urteil vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG) anerkannt.
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 179/90

    Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für

    Für den Fall des Urlaubs hat der Senat ausgesprochen, daß ein bewilligter Urlaub nicht dadurch unterbrochen wird, daß während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird (Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG).

    Entsprechend hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1982 (- 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG) entschieden, daß es einem Arbeitnehmer freistehe, sich nicht an einem Streik zu beteiligen, sondern trotz eines Streiks im Betrieb einen bewilligten Urlaub anzutreten oder während des Streiks fortzusetzen.

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach Ausspruch einer fristlosen

  • BFH, 15.06.1988 - I R 121/86

    Körperschaftsteuer - Steuerentlastung - Antrag - Festsetzungsfrist

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 2064/10

    Ausschluss der Vergütungspflicht bei Streikbeteiligung nach unwirksamer

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 94/11
  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 93/11
  • BFH, 15.06.1988 - I R 68/86

    Ungewollte Belastungen im Falle einer verdeckten Gewinnermittlung als Folge des

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 201/87

    Feiertagsbezahlung und Urlaub bei Aussperrung - Aussperrungserklärung als

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 202/87
  • BFH, 15.06.1988 - I R 52/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) -

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