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   BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97   

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BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97 (https://dejure.org/1998,988)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1998 - 1 AZR 589/97 (https://dejure.org/1998,988)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 (https://dejure.org/1998,988)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 659
  • NZA 1999, 6959
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
    Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip (BAGE 63, 211, 219 = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
    Diese Auslegung unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a aa der Gründe) in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat, da es sich bei dem Vertrag - jedenfalls in den streitbefangenen Teilen - um eine typische Vereinbarung handelt.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
    Das folgt schon daraus, daß es nicht um Sozialleistungen geht, sondern um das im Austauschverhältnis mit der geschuldeten Arbeitsleistung stehende eigentliche Entgelt (BAGE 62, 360, 372 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
    Sie war schon vor Inkrafttreten des AGBG allgemein anerkannt und gilt auch für Formulararbeitsverträge (z.B. BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG , zu II 2 b der Gründe; MünchKomm-BGB/Müller-Glöge, 3. Auflage, § 611 Rz 234).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Diese Regelung gibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz wieder, der schon vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht Geltung besaß (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 c der Gründe).

    Danach kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, die von ihr verwendeten Formularverträge seien hinsichtlich der Verweisung auf die tarifliche Vergütung unklar und deshalb sei davon auszugehen, die Vergütung richte sich allein nach dem bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltenden Tarifgehalt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - aaO).

    Die Formulierung "Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung" in Verbindung mit der Benennung einer bestimmten Vergütungsgruppe/Stufe kann mangels einer entgegenstehenden Bestimmung eine Verweisung auf das jeweilige Entgelt der betreffenden Entgeltgruppe darstellen (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 a der Gründe; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343, zu III 1 b bb der Gründe mwN; 13. November 2002 - 4 AZR 64/02 - BAGE 103, 346, 350, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Schon vor der Aufhebung der Bereichsausnahme des AGBG für das Arbeitsrecht nach § 23 Abs. 1 AGBG, ist jedoch der Grundgedanke der Unklarheitenregel des § 5 AGBG von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Kontrolle formularmäßiger Arbeitsvertragsbedingungen anerkannt gewesen (Stoffels NJW-Schriften Bd. 11 Rn. 369; ErfK/Preis §§ 305-310 BGB Rn. 34; vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659).
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