Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.06.1993

Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A)   

Sachgebietsleiter beim Gartenbauamt

Art. 33 Abs. 2, 3 Abs. 3 GG, Quotenregelung, Gleichberechtigungs-RiLi;

§§ 823, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), § 611a BGB aF

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frauenförderung durch Quotenregelung und Europäisches Gemeinschaftsrecht

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • Betriebs-Berater

    Frauenförderung durch Quotenregelung Verstoß gegen EG-Recht

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2 No. 3 und 33 Abs. 2 ; Bürgerliches Gesetzbuch, § 611a ; Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen vom 20/11/1990
    Sozialvorschriften

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 82, 211
  • NJW 1996, 2529
  • MDR 1996, 937
  • EuZW 1996, 474
  • NZA 1996, 751
  • FamRZ 1996, 1211 (Ls.)
  • BB 1996, 1332
  • BB 1996, 646
  • DB 1996, 2627
  • DB 1996, 577
  • NVwZ 1996, 1247 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)  

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05  

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Sie darf den erkennbaren Willen des nationalen Gesetzgebers nicht verändern (BVerfG 24. Mai 1995 - 1 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 81; 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 -AP ArbGG 1979 § 26 Nr. 2; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 617/01 (A) - BAGE 103, 240; 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - BAGE 82, 211; 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 -BAGE 111, 247).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96  

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber indessen nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG sowie das Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG) hat leistungsabhängige Quoten mit Öffnungsklausel bereits als verfassungskonform beurteilt.

    Das von der Klägerin angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1996 (- 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211 = AP Nr. 226 zu Art. 3 GG) ist nicht einschlägig.

    Prozeßziel ist die Wiederholung der Auswahlentscheidung (BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG).

    Ein Anspruch auf erneute Auswahl wird im öffentlichen Dienst in Anlehnung an das Verwaltungsrecht auch im Arbeitsrecht anerkannt, wenn sich aufgrund einer Konkurrentenklage die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Beförderungsstelle noch nicht besetzt ist (BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG sowie das Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02  

    Massenentlassung

    Die Auslegung darf jedoch den erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht verändern (BVerfG 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 - AP ArbGG 1979 § 26 Nr. 2; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 617/01 (A) - AP AEntG § 1a Nr. 1 = EzA AEntG § 1a Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211 unter Bezugnahme auf BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 79 f.; vgl. zu den Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung Kerwer NZA 2002, 1316, 1320 f.; Piepenbrock/Schulze WM 2002, 521; Hochleitner/Wolf/Großerichter WM 2002, 529).
mehr

Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und europäischem Recht

  • Betriebs-Berater

    Vereinbarkeit der Quotenregelung mit nationalem und europäischem Recht

  • Betriebs-Berater

    Vereinbarkeit einer sogenannten "Quotenregelung" mit dem Grundgesetz und dem europäischen Gemeinschaftsrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2 No. 3 und 33 Abs. 2 ; Bürgerliches Gesetzbuch, § 611a ; Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen vom 20/11/1990
    Sozialvorschriften

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 73, 269
  • NJW 1993, 2136 (Ls.)
  • MDR 1994, 809
  • NZA 1994, 77
  • FamRZ 1994, 308 (Ls.)
  • BB 1993, 1362
  • BB 1993, 2455
  • DB 1993, 1425
  • DB 1994, 429



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92  

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Zu klären war die Vereinbarkeit von Quotenregelungen mit Art. 2 Abs. 1 und Abs. 4 der Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 (76/207/EWG) zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG).

    Der Senat hat das zwar in seinem Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993 angenommen (BAGE 73, 269, 273 ff. = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG, unter II A der Gründe), daran bestehen jedoch inzwischen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zu vergleichbaren Regelungen des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte erhebliche Zweifel (2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37).

    Der Senat hatte mit Beschluß vom 22. Juni 1993 im vorliegenden Verfahren dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Art. 2 Abs. 4 der EG-Richtlinie 76/207 vom 9. Februar 1976 dahin auszulegen sei, daß er auch Regelungen wie § 4 LGG zulasse, oder ob Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie solche Regelungen ausschließe (zur genauen Fragestellung s. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1993 - BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG).

    Soweit wollte der Senat auch in seinem Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993 (aaO) nicht gehen.

    Sie darf aber nicht angewandt werden (vgl. schon Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993, aaO, unter C III der Gründe).

    Gegen die Annahme solcher Offensichtlichkeit spricht schon der Gang des vorliegenden Verfahrens (vgl. nur den Vorlagebeschluß des Senats vom 22. Juni 1993, aaO).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02  

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Ist dies nicht der Fall, können die Gerichte die angegriffene Auswahlentscheidung des Arbeitgebers nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen (BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Sind Feststellungen zur Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen getroffenen worden, so beschränkt sich deren gerichtliche Überprüfung darauf, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Art. 33 Abs. 2 GG schreibt für die noch offene Auswahlentscheidung nichts weiter vor (BAG 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269).

    Diese dürfen nicht sachwidrig sein (BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).

    Sie können sich wegen der Härtefallregelung im Einzelfall auch gegenüber den nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG geförderten Frauen durchzusetzen (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269; Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171).

    Diese haben dabei die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie anzuwenden und zu beachten, daß diese Gründe ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen haben (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - aaO; 28. März 2000 - C-158/97 - aaO; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EuGHE I 2000, 5539; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; Mallossek Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht S. 161; Schiek Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 281 f., 2634).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A  
    Zu klären war die Vereinbarkeit von Quotenregelungen mit Art. 2 Abs. 1 und Abs. 4 der Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 (76/207/EWG) zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG).

    Der Senat hat das zwar in seinem Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993 angenommen (BAGE 73, 269, 273 ff. = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG, unter II A der Gründe), daran bestehen jedoch inzwischen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zu vergleichbaren Regelungen des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte erhebliche Zweifel (2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37).

    Der Senat hatte mit Beschluß vom 22. Juni 1993 im vorliegenden Verfahren dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Art. 2 Abs. 4 der EG-Richtlinie 76/207 vom 9. Februar 1976 dahin auszulegen sei, daß er auch Regelungen wie § 4 LGG zulasse, oder ob Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie solche Regelungen ausschließe (zur genauen Fragestellung s. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1993 - BAGE 73, 269 = AP Nr. 193 zu Art. 3 GG).

    Soweit wollte der Senat auch in seinem Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993 (aaO) nicht gehen.

    Sie darf aber nicht angewandt werden (vgl. schon Vorlagebeschluß vom 22. Juni 1993, aaO, unter C III der Gründe).

    Gegen die Annahme solcher Offensichtlichkeit spricht schon der Gang des vorliegenden Verfahrens (vgl. nur den Vorlagebeschluß des Senats vom 22. Juni 1993, aaO).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht