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   BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13   

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https://dejure.org/2015,11632
BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13 (https://dejure.org/2015,11632)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2015 - 1 AZR 599/13 (https://dejure.org/2015,11632)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 (https://dejure.org/2015,11632)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Änderungsvorbehalt; Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 308 Nr 4 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 611 Abs 1 BGB
    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts... , §§ 305 ff. BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 229 § 5 EGBGB, § 547 Nr. 6 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche von Bediensteten der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft auf Leistungen im Krankheitsfall

  • bag-urteil.com

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 308 Nr. 4; ZPO § 256 Abs. 1
    Ansprüche von Bediensteten der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft auf Leistungen im Krankheitsfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Änderungsvorbehalt in allgemeinen Arbeitsbedingungen - und ihre Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Es kann auch erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommt und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 14, BAGE 142, 294) .

    Zu den Grundelementen des Vertragsrechts zählt die Bindung der Parteien an die von ihnen abgeschlossenen Verträge (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 26, BAGE 142, 294) .

    Deshalb waren weder die DPG noch - nach Wirksamwerden ihrer Verschmelzung auf ver.di - die Beklagte nach Ablauf der für Allgemeine Geschäftsbedingungen in bestehenden Arbeitsverträgen geltenden Übergangsfrist zum 1. Januar 2003 (Art. 229 § 5 EGBGB) zu einer einseitigen Änderung der Tarifregelung befugt (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 27, BAGE 142, 294) .

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Landesarbeitsgericht zur Begründung der von ihm behaupteten Divergenz herangezogenen Urteil des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2009 (- 10 AZR 222/08 -) .

    Darin hat der Zehnte Senat eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bezugnahme auf die "jeweilige" Fassung einer vom Arbeitgeber einseitig erlassenen Arbeits- und Sozialordnung und einen darin enthaltenen Änderungsvorbehalt bis zum Erlass eines neuen Regelwerks als ein nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksames einseitiges Vertragsänderungsrecht erachtet (BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - Rn. 23) .

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Danach enthält eine Verweisungsklausel nur dann ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers iSd. § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie andere Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung in Bezug nimmt, die der Arbeitgeber als solcher einseitig aufstellen oder ändern kann (so ausdrücklich BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - Rn. 20, BAGE 140, 148; ebenso BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 39, BAGE 146, 200; 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 43, BAGE 144, 36; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2013 - 5 Sa 1393/11 - aufgehoben.
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Danach enthält eine Verweisungsklausel nur dann ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers iSd. § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie andere Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung in Bezug nimmt, die der Arbeitgeber als solcher einseitig aufstellen oder ändern kann (so ausdrücklich BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - Rn. 20, BAGE 140, 148; ebenso BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 39, BAGE 146, 200; 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 43, BAGE 144, 36; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Danach enthält eine Verweisungsklausel nur dann ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers iSd. § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie andere Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung in Bezug nimmt, die der Arbeitgeber als solcher einseitig aufstellen oder ändern kann (so ausdrücklich BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - Rn. 20, BAGE 140, 148; ebenso BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 39, BAGE 146, 200; 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 43, BAGE 144, 36; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Sie enthielten zwar in § 26 TR DPG auch Bestimmungen über Versorgungsleistungen, zu denen der Beihilfeanspruch aber nicht gehört (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 27, BAGE 134, 269) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 51) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
    Danach enthält eine Verweisungsklausel nur dann ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers iSd. § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie andere Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung in Bezug nimmt, die der Arbeitgeber als solcher einseitig aufstellen oder ändern kann (so ausdrücklich BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - Rn. 20, BAGE 140, 148; ebenso BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 39, BAGE 146, 200; 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 43, BAGE 144, 36; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Das kann ausdrücklich oder bei entsprechenden Begleitumständen konkludent erfolgen und ist nicht nur bei betrieblichen Einheitsregelungen und Gesamtzusagen möglich, sondern auch bei einzelvertraglichen Abreden (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27) .
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung einer solchen allgemeinen Auslegungsregel (vgl. BAG 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 48 ff.) lässt sich die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur "Betriebsvereinbarungsoffenheit" (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 -) jedenfalls nicht auf Tarifverträge übertragen.
  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 51; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47, NZA-RR 2011, 541 [BAG 15.02.2011 - 3 AZR 35/09] ).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Eine Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrages kann sich ohne Zustimmung des Klägers nur durch eine Änderung der in Bezug genommenen Tarifregelungen ergeben, für die wiederum eine Einigung mit der zuständigen Gewerkschaft erforderlich ist (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 24, juris; 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 43, aaO; vgl. auch: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 17, BAGE 135, 163) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2016 - 8 Sa 500/15 - verweist, lagen diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2016 - 7 Sa 470/16

    Jubiläumsgeld nach betriebsvereinbarungsoffener Gesamtzusage -

    2.1.2.1 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAG vom 17.02.2015 - 1 AZR 599/13 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung), dass die Arbeitsvertragsparteien ihre vertraglichen Absprachen dahingehend gestalten können, dass sie einer späteren betrieblichen Regelung den Vorrang einräumen.

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (vgl. BAG vom 17.02.2015 - 1 AZR 599/13 - Rz. 27; vom 17.07.2012 - 1 AZR 476/11 - Rnr. 29 - BAGE 142, 294).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 185/17

    Vergütung von Anfahrtszeiten - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 17.02.2015 - 1 AZR 599/13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 65; krit. Straube/Rasche DB 2016, 51 ff.).
  • LAG Hamm, 23.11.2022 - 9 Sa 682/22

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Betriebsvereinbarungsoffenheit; Provisionen

    Das kann ausdrücklich oder bei entsprechenden Begleitumständen konkludent erfolgen und ist nicht nur bei betrieblichen Einheitsregelungen und Gesamtzusagen möglich, sondern auch bei einzelvertraglichen Abreden (unter Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand im Falle einer Gesamtzusage: BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 m.w.N.; sowie weiter: BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13; ErfK/Kania, 23. Aufl. 2023, BetrVG § 77, Rdn. 79 ff. m.w.N.).
  • LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG, Urteil vom 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 19 Sa 2110/16

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel,

    Auch aus der Entscheidung des BAG vom 17. Februar 2015 ( 1 AZR 599/13 - zit. nach juris) ergibt sich nichts Abweichendes.
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